Page - 155 - in Austrian Law Journal, Volume 2/2021
Image of the Page - 155 -
Text of the Page - 155 -
ALJ 2021 Redintegration 155
römischen Juristen schieden beachtliche 2, bzw 3
sowie 4 von unbeachtlichen .5 Demgegenüber konnte die
Rechtswissenschaft das zweite Problem erst im 18. Jh offenlegen.6 Es wurde in der
Spätpandektistik des 19. Jh zwischen den Anhängern der Willens- und der Erklärungstheorie
kontrovers diskutiert.7 Dem ABGB liegt nach ganz hA8 die vermittelnde Vertrauenstheorie
zugrunde. Der Geschäftspartner darf grds auf die Erklärung des Irrenden vertrauen. Letzterer
kann sie jedoch gem § 871 Abs 1 ABGB mit dinglicher -Wirkung anfechten, wenn eine
der drei9 Alternativen erfüllt ist; sprich:
Im Nachfolgenden richtet sich der Fokus auf die dritte Anfechtungsalternative, deren
Auslegung in mancherlei Hinsicht als geklärt gelten kann: Sie liegt nach stRsp10 und hL11 vor,
wenn der Gegner bis zum Zugang der berichtigenden Erklärung noch keine
im Vertrauen auf das Geschäft getroffen hat. Eine (teilweise)
Leistungserbringung gilt als solche Disposition;12 ebenso die Einbringung einer
Leistungsklage auf Vertragserfüllung13 oder die Einwilligung in ein Ruhen des Verfahrens.14
2 Siehe zB Ulp. D. 18, 1, 9 pr (für Klassizität gegen ältere textkritische Stimmen bspw , Das Römische Privatrecht I² [1971]
237 FN 16).
3 Ulp. D. 18, 1, 9, 2. Ob die Ausdrücke und in den Quellen synonym verwendet werden, ist
in der Romanistik umstritten (dagegen , Error im römischen Vertragsrecht [1961] 121 ff; dafür aber die wohl üA;
s nur , RP I² 238 inkl FN 22).
4 Paul. D. 19, 1, 21, 2.
5 Ulp. D. 18, 1, 9, 1. Näher zu den angesprochenen Kategorien bspw
, Si error aliquis intervenit Irrtum im klassischen römischen Vertragsrecht (2005) 23 ff; zum Errorbegriff als
solchen , Das römische Recht vom Error II (2019) 952 ff.
6 Die dafür maßgeblichen Untersuchungen stellt , Die Bestimmungen des wesentlichen Irrtums von den
Glossatoren bis zum BGB (2000) 419 ff anschaulich dar.
7 Siehe zu diesem Diskurs nur , Irrtum 537-606.
8 Siehe nur in Rummel/Lukas ABGB4 (2014) § 863 Rz 1, § 871 Rz 1; ausführlich , Grundfragen der vertraglichen
Einigung (1972) 57 ff; zu den philosophischen Hintergründen der Vertrauenstheorie , Europäische
Geistesgeschichte am Beispiel des Irrtumsrechts, ZEuP 1998, 60 (73 ff).
9
jüngeren Lehre ganz überwiegend abgelehnt wird. Die grundlegende Kritik stammt von , Anmerkungen zum
gemeinsamen Irrtum und zur Geschäftsgrundlage, JBl 1981, 1 (passim); ihm folgen bspw in Schwimann/Kodek, ABGB
IV4 (2014) § 871 Rz 32; in , ABGB-ON1.03 (2019) § 871 Rz 57; uva.
10 Siehe nur OGH 2 Ob 216/69 SZ 42/121 = JBl 1970, 313; 8 Ob 158/70 SZ 43/123; 1 Ob 595/76 HS IX/13; 7 Ob 246/74
SZ 47/148; 1 Ob 678/77 HS 11.128; 7 Ob 682/86 wbl 1987, 62; weitere Nachw in RIS-Justiz RS0016223.
11 Siehe aus der aktuellen Kommentarliteratur in Rummel/Lukas ABGB4 § 871 Rz 25; in Schwimann/Kodek,
ABGB4 § 871 Rz 30; in , ABGB-ON1.03 § 871 Rz 53; in
Koziol/Bydlinski/Bollenberger, ABGB Kurzkommentar6 (2020) § 871 Rz 16; in Schwimann/Neumayr, ABGB
Taschenkommentar5 (2020) § 871 Rz 25.
12
in Rummel/Lukas
ABGB4 § 871 Rz 26; in Schwimann/Kodek, ABGB4 § 871 Rz 23; , Allgemeiner Teil7 (2018) Rz 21/31; in
, ABGB-ON1.03 § 871 Rz 53; , Res integra, in FS Gunter Wesener (1992) 303 (306 ff) mit
eingehender dogmengeschichtlicher Begründung.
13 OGH 4 Ob 89/62 JBl 1963, 439.
14 OGH 5 Ob 190/66 Miet 18.084.
back to the
book Austrian Law Journal, Volume 2/2021"
Austrian Law Journal
Volume 2/2021
- Title
- Austrian Law Journal
- Volume
- 2/2021
- Author
- Karl-Franzens-Universität Graz
- Location
- Graz
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- Size
- 19.1 x 27.5 cm
- Pages
- 48
- Keywords
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Categories
- Zeitschriften Austrian Law Journal