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Austrian Law Journal, Volume 2/2021
Page - 156 -
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Page - 156 - in Austrian Law Journal, Volume 2/2021

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ALJ 2021 Kepplinger 156 Die Disposition kann auch in einem Unterlassen bestehen;15 etwa im Abstehen von einem anderen Vertragsabschluss.16 Lediglich marginale Verfügungen bspw über eine Briefmarke für nachvertragliche Korrespondenz werden herrschend vernachlässigt.17 Die Beweislast für eine rechtzeitige Aufklärung trägt der Anfechtende.18 Sie muss nicht stets durch den Irrenden selbst erfolgen. Es genügt, wenn das Vertrauen in die Fehlerlosigkeit der Erklärung tten iSv § 875 ABGB19 beseitigt wird.20 Untersuchungsbedürftig scheint demgegenüber die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die dritte Anfechtungsalternative im Wege einer sog bewerkstelligt werden kann. Das Problem ist nicht nur dogmengeschichtlich interessant, sondern auch von praktischer Relevanz, weil der OGH in diesem Zusammenhang bislang wichtige Fragen explizit offengelassen hat, die früher oder später zu entscheiden sein werden. II. Analyse des Meinungsstands A. Die Redintegrationslehre -technische Bedeutung angeht,21 um einen Neologismus handeln, der gemeinhin als Urheber der Redintegrationslehre angesehen wird.22 Österreichs wohl bedeutendster Zivilrechtsdogmatiker der Zwischenkriegszeit erläutert das Phänomen in dem von ihm 23 anhand eines Beispiels:24 um Preis von 340 fl [sc Florin, also Gelingt ihm der Beweis, daß er sich bloß versprochen hat, so ist der Kauf ungültig, weil der Irrtum rechtzeitig aufgeklärt die Frage in den Näher begründet wird diese Hypothese nicht. ergänzt lediglich: Die zeitliche Begrenzung 25 15 , Allgemeiner Teil des bürgerlichen Rechts² (1992) 645; in KBB6 § 871 ABGB Rz 16; in Schwimann/Kodek, ABGB4 § 871 Rz 30; in , ABGB-ON1.03 § 871 Rz 53. 16 Statt Vieler , Kein Dissens bei ebay, MR 2007, 9 (10 f), der die Konsequenzen dieser Ansicht für Online-Auktionen aufzeigt. 17 , AT7 , Allgemeiner Teil8 (2018) 18 Unstreitig; s nur OGH 4 Ob 165/82 JBl 1983, 559. 19 , Die Zurechnung Dritter nach § 875 ABGB, JBl 2012, 29 (I) 94 (II) 30-32. 20 Mit in Rummel/Lukas ABGB4 § 871 Rz 26 gegen in Klang/Gschnitzer, ABGB IV/12 (1968) 133, der eine Aufklärung durch den Irrenden selbst verlangt. 21 Im Völkerrecht bezeichnet der Ausdruck die durch einen Krieg eingeschränkte, nach dessen Beendigung wiederhergestellte Rechtswirksamkeit eines Vertrages ( , Völkerrechtliche Kontinuitätsprobleme [1967] 44 f). 22 Bspw von in Klang/Gschnitzer, ABGB IV/12 133 FN 155. Tatsächlich ist der Gedanke jedoch älter (s dazu unten Pkt III.C.2 u D.3.). Von 23 I/11 (1925) 219 f. 24 25 Siehe zu all dem unverändert: , System I/1² (1951) 234.
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Austrian Law Journal Volume 2/2021
Title
Austrian Law Journal
Volume
2/2021
Author
Karl-Franzens-Universität Graz
Location
Graz
Date
2021
Language
German
License
CC BY 4.0
Size
19.1 x 27.5 cm
Pages
48
Keywords
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Categories
Zeitschriften Austrian Law Journal
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