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Austrian Law Journal
Austrian Law Journal, Volume 2/2021
Page - 163 -
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Page - 163 - in Austrian Law Journal, Volume 2/2021

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ALJ 2021 Redintegration 163 1907 als Regierungsvorlage ins Herrenhaus eingebracht wurde, lediglich von 81 goutiert wurde. Die Resonanz von 82, 83 und 84 fiel kritisch aus: Alle drei Stimmen erachteten den Begriff der Rechtzeitigkeit als : Es müsse im Gesetz selbst zum A 85 Der Gesetzgeber hielt jedoch an der Formulierung der Regierungsvorlage fest, und stellt lediglich in den Materialien klar, dass die dritte Alternative von § 871 ABGB meint. Ferner liest man, dass eine Aufklärung nur dann iSv sei, wenn sie erfolgt, bevor der andere Teil im Vertrauen auf die Erklärung gehandelt oder sich eingerichtet hat. Für eine Redintegration liefern die Materialien keinen Anhaltspunkt. Allerdings könnte diese Betrachtung zu kurz gegriffen sein: Schließlich zitiert der Gesetzgeber im HHB die Seiten 680 f von Belegstelle für die Anfechtungsalternative.86 In dieser Abhandlung spricht sich das auf Lebenszeit ernannte Mitglied des Herrenhauses nicht nur für eine Aufnahme der 87 befürwortete auch die Möglichkeit, den Zustand durch Ersatz des negativen Vertragsinteresses wiederherzustellen.88 Dies führt zur Frage, ob der Wille des historischen Gesetzgebers ob der Belegstelle für dahin geht, dass Irrende die Möglichkeit haben, das jeweilige Geschäft nachträglich durch Ersatz des Vertrauensschadens in den Zustand zurückzuversetzen. Die Klärung des Problems erfordert eine Analyse von Argumentation. Um seine Gedankengänge erfassen zu können, muss man sich jedoch zunächst die Bedeutung des Ausdrucks vor Augen führen; ein wichtiger des römischen Vertragsrechts, dessen Kenntnis der Vater der historischen Rechtsschule in Österreich bei seinen Ausführungen voraussetzt. 81 Die Änderung und Ergänzung einiger Bestimmungen des ABGB (1908) 36. 82 Kritische Bemerkungen zur Zivilgesetznovelle, Gerichts-Zeitung 59 (1908) 9 (12). 83 Betrachtungen über den Revisionsentwurf (1908) 64 f. bezweifelt darüber hinaus, ob der Mangel einer derartigen Bestimmung in der bisherigen Praxis fühlbar geworden sei. 84 Der Entwurf einer Novelle zum ABGB (1908) 22 f. 85 So wörtlich , Entwurf 22. 86 Grünhuts Zeitschrift 15 (1888) 673-689. 87 , Grünhuts Zeitschrift 15, 680. 88 , Grünhuts Zeitschrift 15, 681.
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Austrian Law Journal Volume 2/2021
Title
Austrian Law Journal
Volume
2/2021
Author
Karl-Franzens-Universität Graz
Location
Graz
Date
2021
Language
German
License
CC BY 4.0
Size
19.1 x 27.5 cm
Pages
48
Keywords
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Categories
Zeitschriften Austrian Law Journal
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