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ALJ 2021 Redintegration 175
V. Redintegration bei unentgeltlichen Rechtsgeschäften?
A. Zur Frage der Anwendbarkeit von § 871 ABGB auf unentgeltliche
Geschäfte unter Lebenden
Wenn im Nachfolgenden von unentgeltlichen Geschäften die Rede ist, sind damit nur
Rechtsgeschäfte unter Lebenden gemeint; also solche, bei denen sich der Versprechende
durch seine Willenserklärung einem anderen gegenüber bewusst ohne Gegenleistung zu
einem Tun oder Unterlassen verpflichtet,178 wie das etwa bei einer Schenkung (§ 938 ABGB),
einem unentgeltlichen Verzicht (§ 939 ABGB), einer Leihe (§ 971 ABGB), einem
unentgeltlichen Darlehen (§ 984 ABGB) oder einem unentgeltlichen Auftrag (§ 1004 ABGB)
der Fall ist. Im Anschluss an gewähren mehrere Stimmen Personen, die sich infolge
eines Irrtums unentgeltlich verpflichten, die Möglichkeit einer Anfechtung im Wege einer
Redintegration.179 Die Vertreter der Gegenposition lehnen dies implizit ab. Ihnen zufolge
bleibt für die Frage nach einer Redintegration bei unentgeltlichen Geschäften kein Raum, weil
diese unabhängig vom Vorliegen einer der drei Alternativen von § 871 Abs 1 ABGB wegen
Irrtums angefochten werden könnten.180 Der Meinungsstreit betrifft die Interpretation von
§ 901 Satz 3 ABGB.
1. § 901 Satz 3 ABGB als Gesamtverweis auf das testamentarische Irrtumsrecht
Die Bestimmung des § 901 ABGB regelt den Einfluss von heute zumeist
genannt auf Verträge.181 Der erste Satz weist darauf hin, dass Parteien die Gültigkeit
eines Vertrags vom (Nicht-)Eintritt eines Motivs abhängig machen können, indem sie dieses
zur Bedingung (§§ 897 ff ABGB) erheben. Satz zwei normiert die Unbeachtlichkeit von bloßen
Motivirrtümern bei entgeltlichen Geschäften;182 adversativ dazu heißt es in Satz 3:
178 Siehe zu dieser allgemein üblichen Umschreibung nur , Irrtumsanfechtung 96; in
Fenyves/Kerschner/Vonkilch, Klang³ (2011) § 901 ABGB Rz 16; ausführlich , Unentgeltlichkeit und Freigebigkeit, ÖJZ
1969, 477 (passim); in Rummel/Lukas, ABGB4 (2018) § 917 Rz 1 ff.
179 Dazu oben Pkt II.C.
180 Siehe für die üL nur Die Irrtumslehre des österr Privatrechts (1891) 228 ff; System I/12 231 f;
in Klang/Gschnitzer, ABGB IV/12 332; in FS H. Stoll 127 FN 38; in Klang3 § 901 ABGB Rz 21;
Bürgerliches Recht I15 Rz 492; Kein negativer Vertrauensschutz im Irrtumsrecht des ABGB, ÖJZ
2016, 485 (491); Privatstiftung und Motivirrtum, JBl 2017, 768 (771); / in KBB6 § 901 ABGB
Rz 5; aus der älteren Rsp zB 4 Ob 315/30 SZ 12/232; 3 Ob 60/55 EvBl 1955/289; 2 Ob 45/67 SZ 40/27; 1 Ob 10/75 JBl 1976,
648; 4 Ob 606/88 JBl 1989, 446.
181 Siehe dazu nur in Rummel/Lukas, ABGB4 § 901 Rz 1 ff.
182 Unstr: s statt aller in Klang3 § 901 Rz 14.
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Austrian Law Journal
Volume 2/2021
- Title
- Austrian Law Journal
- Volume
- 2/2021
- Author
- Karl-Franzens-Universität Graz
- Location
- Graz
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- Size
- 19.1 x 27.5 cm
- Pages
- 48
- Keywords
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Categories
- Zeitschriften Austrian Law Journal