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Austrian Law Journal, Volume 3/2017
Page - 191 -
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Page - 191 - in Austrian Law Journal, Volume 3/2017

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ALJ 3/2017 Ehrke-Rabel/Eisenberger/Hödl/Zechner 191 sichts der Besonderheiten der Blockchain-Technologie – im Detail entweder Vollzugsprobleme oder Regelungslücken ergeben. Die Frage des Regulierungsbedarfes soll im vorliegenden Beitrag am Beispiel der ordnungs-, steuer- und strafrechtlichen Beurteilung von Bitcoin-Mining oder „Schürfen von Bitcoin“ illustriert werden. Dabei handelt es sich um jenen Prozess, der zur „Erzeugung“ der Kryptowährung Bitcoin führt und gleichzeitig Transaktionen im Netzwerk validiert, dh deren „Verbuchung“ in einem Block, der in die Blockchain eingeht, ermöglicht. Nach einer Darstellung der technologischen Grundlagen des Bitcoin-Mining (II.) wird dieses recht- lich eingeordnet (III.) und werden die ordnungs-, abgaben- und strafrechtlichen Konsequenzen dieser Einordnung dargelegt (IV.). In der Conclusio (V.) wird schließlich aufgezeigt, vor welche Herausforderungen distribuierte Netzwerke, wie das Bitcoin-Netzwerk, die Rechtsordnung stellen. II. Bitcoin-Mining: Technologische Betrachtung A. Die Bitcoin-Blockchain Die Bitcoin zugrunde liegende Blockchain beruht auf einer Software, die von einem Netzwerk betrieben wird. Technisch basiert die Bitcoin-Blockchain auf dem Bitcoin-Protokoll und der elekt- ronischen Rechenleistung. Bei dem Protokoll handelt es sich um ein Open-Source-Programm,17 auf Basis dessen die Rechner der TeilnehmerInnen im Netzwerk („Nodes“, dazu gleich) im Rah- men der vom Programm vorgegebenen Möglichkeiten tätig werden. Die Bitcoin zugrunde liegen- de Blockchain ist öffentlich, dh jedermann zugänglich.18 Sämtliche Vorgänge im Bitcoin-Netzwerk laufen automatisch ab und die „Nutzungsbedingungen“ für die Nodes ergeben sich aus dem Protokoll.19 Die Bitcoin zugrunde liegende Technologie ermöglicht es, bestehende Bitcoin von einer digitalen Adresse auf eine andere sicher20 zu übertragen.21 Dieser Übertragung können sämtliche zivil- rechtliche Rechtsgeschäfte zugrunde liegen. Eine Transaktion ist erst wirksam, wenn sie in einem 17 Open Source Software bezeichnet Software, deren Quelltext (Source Code) öffentlich zugänglich ist und im Gegensatz zu sog proprietärer Software von Dritten eingesehen, geändert und genutzt werden kann. Der Quell- text ist der für Menschen lesbare, in einer Programmiersprache geschriebene Text des Computerprogramms. 18 Neben öffentlichen Blockchain-Systemen gibt es auch hybride und private Blockchain-Systeme. Im Unterschied zur öffentlichen Blockchain sind letztere nicht mehr hierarchielos, weil sowohl die Einsicht in den Programmcode als auch die Möglichkeit, Veränderungen am Code vorzunehmen, nur bestimmten TeilnehmerInnen im Netzwerk offensteht (Leloup, Blockchain 93 ff; Rodriguez, La révolution Blockchain 137 f). 19 Das Bitcoin-Protokoll ist mit einem Gesellschaftsvertrag vergleichbar, da es den Standard, die grundlegenden Regeln (und damit auch die Rechte und Pflichten der NetzwerkteilnehmerInnen) festlegt, welchen das Netzwerk folgt. Die Ausführung erfolgt „automatisiert“ auf den Rechnern der TeilnehmerInnen, sobald diese das Programm auf ihrem Rechner laufen lassen. 20 Die Software ist so programmiert, dass sie das mathematische Problem der „byzantinischen Generäle“ löst: Bei diesem mathematischen Szenario belagern mehrere Generäle, die sich gegenseitig nicht vertrauen Byzanz und lassen sich gegenseitig Mitteilungen zukommen. Gesucht sind nun Algorithmen zur sicheren Übertragung und Verifikation dieser Mitteilungen, da der Absender oder der Inhalt der Mitteilung von einem anderen gefälscht sein kann, Mitteilungen etwa durch einen abgefangenen Boten untergehen oder durch Fälschung ausgetauscht werden können. Es reicht daher nicht aus, dass jeder die Mitteilung kennt. Es muss auch jeder wissen, dass alle anderen sie kennen. Dies vermag die Blockchain-Technologie, solange nicht ein einzelner Miner oder eine Gruppe von Minern 51 % der Mining-Rechenleistung beherrschen (im Detail Leloup, Blockchain 44 ff; siehe auch Huckle/ White, Socialism and the Blockchain, Future Internet 2016, 49 [53] Vol 8[4] http://www.mdpi.com/1999-5903/8/ 4/49/htm [abgefragt am 1. 2. 2018]). Zur Sicherheit der Blockchain siehe auch im Detail Tapscott/Tapscott, Block- chain Revolution 39 f. 21 Eine anschauliche Erklärung über die Funktionsweise liefert zB Rodriguez, La Révolution Blockchain 123 ff.
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Austrian Law Journal Volume 3/2017
Title
Austrian Law Journal
Volume
3/2017
Author
Karl-Franzens-Universität Graz
Editor
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Location
Graz
Date
2017
Language
German
License
CC BY 4.0
Size
19.1 x 27.5 cm
Pages
66
Keywords
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Categories
Zeitschriften Austrian Law Journal
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