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Austrian Law Journal
Austrian Law Journal, Volume 3/2017
Page - 193 -
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Page - 193 - in Austrian Law Journal, Volume 3/2017

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ALJ 3/2017 Ehrke-Rabel/Eisenberger/Hödl/Zechner 193 werk transparent. Die Blockchain ist somit chronologisch, distribuiert und immer aktuell. Die Löschung oder Fälschung von Transaktionen durch einen einzelnen Node würde wegen der zeit- gleichen Sichtbarmachung des Vorgangs auf allen anderen Nodes sofort auffallen und von der Software aufgrund entsprechender Programmierung nicht akzeptiert werden. Entscheidend ist jedoch der sog „Netzwerkeffekt“: Da alle Netzwerkteilnehmenden die Blockchain administrieren und sie am Leben erhalten,32 beeinflusst jede Person direkt den Wert des Netz- werks.33 Aus spieltheoretischer Sicht ist es daher unwahrscheinlich, dass sich die einzelnen Netz- werkteilnehmerInnen illoyal verhalten. Eine einzelne betrügerische Aktivität kann, weil der „Bit- coin-Kurs“ dadurch sinkt, das gesamte Netzwerk und damit dessen wirtschaftlichen Wert zu Fall bringen. Betrügerische Handlungen schaden demnach nicht nur dem Netzwerk, sondern auch dem/der BetrügerIn.34 Die Blockchain-Technologie gilt daher als relativ sicher.35 Das zuvor Gesagte gilt jedenfalls, solange die sog „Honest Nodes“36 mehr Rechenleistung beherr- schen als eine Gruppe von AngreiferInnen. Damit „AngreiferInnen“ die Vorgänge in der Block- chain verändern können, müssen sie über mindestens 51 % der Gesamtrechenleistung verfügen (sog „51%-attack“). Dann sind sie nämlich in der Lage, den Code zu verändern. Um die Privatsphäre zu wahren, wird Kryptographie verwendet.37 Die Transakteure (dh die Bit- coin-SenderInnen und -EmpfängerInnen) treten immer unter einem Pseudonym38 auf, das für jede einzelne Transaktion von Neuem generiert werden kann. Dies macht sämtliche Netzwerk- Transaktionen einsehbar, aber nicht persönlich zuordenbar.39 Damit bleibt auch das der Transak- tion zugrunde liegende Rechtsgeschäft verborgen. 32 Im Detail Nakamoto, Bitcoin 3. 33 Leloup, Blockchain 40 mit Verweis auf Noizat, D´où vient la valeur des bitcoins? v 30. 3. 2017, e-ducat http://e- ducat.fr/links/value/ (abgefragt am 1. 2. 2018). 34 Dass diese Gedanken das Konzept der Bitcoin-Blockchain maßgeblich beeinflusst haben, geht aus Nakamotos White Paper hervor (Nakamoto, Bitcoin 4). 35 Leloup, Blockchain 44 ff; Tapscott/Tapscott, Blockchain Revolution 39 ff. 36 Nakamoto spricht explizit an mehreren Stellen seines White-Papers von „Honest Nodes“ (Nakamoto, Bitcoin 1 ff). 37 Dabei handelt es sich um eine sog „asymmetrische“ Verschlüsselung, weil im Netzwerk eine öffentliche Ver- schlüsselung sichtbar ist. Diese ist durch einen privaten Schlüssel unterlegt, der nur dem wirtschaftlich Berech- tigten und seinen etwaig Vertrauten bekannt ist und der nicht (wie etwa eine Bankkontonummer) von einem Dritten verwaltet wird (Nakamoto, Bitcoin 38 f). 38 Die Blockchain ist pseudonymisiert, nicht aber anonym (zur Abgrenzung Ehrke-Rabel/Hödl in Jahnel 258 ff; Diedrich, Ethereum 126). 39 Dazu Ehrke-Rabel/Hödl in Jahnel 231 ff. Abb 1: Die hier dargestellte Grafik zeigt die Vorgänge im Peer to Peer-Netzwerk, die zur Validierung der einzelnen Transaktionen führen (hier am Beispiel der Transaktion von A nach B) und wie es dann in Folge zur unwiderruflichen Eingliederung dieser Transaktionen in die Blockchain kommt. Grafik: Jörg Vogeltanz
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Austrian Law Journal Volume 3/2017
Title
Austrian Law Journal
Volume
3/2017
Author
Karl-Franzens-Universität Graz
Editor
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Location
Graz
Date
2017
Language
German
License
CC BY 4.0
Size
19.1 x 27.5 cm
Pages
66
Keywords
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Categories
Zeitschriften Austrian Law Journal
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