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ALJ 3/2017 Ehrke-Rabel/Eisenberger/Hödl/Zechner 193
werk transparent. Die Blockchain ist somit chronologisch, distribuiert und immer aktuell. Die
Löschung oder Fälschung von Transaktionen durch einen einzelnen Node würde wegen der zeit-
gleichen Sichtbarmachung des Vorgangs auf allen anderen Nodes sofort auffallen und von der
Software aufgrund entsprechender Programmierung nicht akzeptiert werden.
Entscheidend ist jedoch der sog „Netzwerkeffekt“: Da alle Netzwerkteilnehmenden die Blockchain
administrieren und sie am Leben erhalten,32 beeinflusst jede Person direkt den Wert des Netz-
werks.33 Aus spieltheoretischer Sicht ist es daher unwahrscheinlich, dass sich die einzelnen Netz-
werkteilnehmerInnen illoyal verhalten. Eine einzelne betrügerische Aktivität kann, weil der „Bit-
coin-Kurs“ dadurch sinkt, das gesamte Netzwerk und damit dessen wirtschaftlichen Wert zu Fall
bringen. BetrĂĽgerische Handlungen schaden demnach nicht nur dem Netzwerk, sondern auch
dem/der BetrĂĽgerIn.34 Die Blockchain-Technologie gilt daher als relativ sicher.35
Das zuvor Gesagte gilt jedenfalls, solange die sog „Honest Nodes“36 mehr Rechenleistung beherr-
schen als eine Gruppe von AngreiferInnen. Damit „AngreiferInnen“ die Vorgänge in der Block-
chain verändern können, müssen sie über mindestens 51 % der Gesamtrechenleistung verfügen
(sog „51%-attack“). Dann sind sie nämlich in der Lage, den Code zu verändern.
Um die Privatsphäre zu wahren, wird Kryptographie verwendet.37 Die Transakteure (dh die Bit-
coin-SenderInnen und -EmpfängerInnen) treten immer unter einem Pseudonym38 auf, das für
jede einzelne Transaktion von Neuem generiert werden kann. Dies macht sämtliche Netzwerk-
Transaktionen einsehbar, aber nicht persönlich zuordenbar.39 Damit bleibt auch das der Transak-
tion zugrunde liegende Rechtsgeschäft verborgen.
32 Im Detail Nakamoto, Bitcoin 3.
33 Leloup, Blockchain 40 mit Verweis auf Noizat, D´où vient la valeur des bitcoins? v 30. 3. 2017, e-ducat http://e-
ducat.fr/links/value/ (abgefragt am 1. 2. 2018).
34 Dass diese Gedanken das Konzept der Bitcoin-Blockchain maĂźgeblich beeinflusst haben, geht aus Nakamotos
White Paper hervor (Nakamoto, Bitcoin 4).
35 Leloup, Blockchain 44 ff; Tapscott/Tapscott, Blockchain Revolution 39 ff.
36 Nakamoto spricht explizit an mehreren Stellen seines White-Papers von „Honest Nodes“ (Nakamoto, Bitcoin 1 ff).
37 Dabei handelt es sich um eine sog „asymmetrische“ Verschlüsselung, weil im Netzwerk eine öffentliche Ver-
schlĂĽsselung sichtbar ist. Diese ist durch einen privaten SchlĂĽssel unterlegt, der nur dem wirtschaftlich Berech-
tigten und seinen etwaig Vertrauten bekannt ist und der nicht (wie etwa eine Bankkontonummer) von einem
Dritten verwaltet wird (Nakamoto, Bitcoin 38 f).
38 Die Blockchain ist pseudonymisiert, nicht aber anonym (zur Abgrenzung Ehrke-Rabel/Hödl in Jahnel 258 ff; Diedrich,
Ethereum 126).
39 Dazu Ehrke-Rabel/Hödl in Jahnel 231 ff. Abb 1: Die hier dargestellte Grafik zeigt die Vorgänge im Peer to
Peer-Netzwerk, die zur Validierung der einzelnen Transaktionen
fĂĽhren (hier am Beispiel der Transaktion von A nach B) und wie
es dann in Folge zur unwiderruflichen Eingliederung dieser
Transaktionen in die Blockchain kommt. Grafik: Jörg Vogeltanz
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Austrian Law Journal
Volume 3/2017
- Title
- Austrian Law Journal
- Volume
- 3/2017
- Author
- Karl-Franzens-Universität Graz
- Editor
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Location
- Graz
- Date
- 2017
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- Size
- 19.1 x 27.5 cm
- Pages
- 66
- Keywords
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Categories
- Zeitschriften Austrian Law Journal