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Austrian Law Journal
Austrian Law Journal, Volume 3/2017
Page - 196 -
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ALJ 3/2017 Bitcoin-Miner als Prosumer: Eine Frage staatlicher Regulierung? 196 neue Werte in Form von neuen Bitcoin zu erzeugen.63 Die einzelne Mining-Aktivität bezieht sich auf jenes Zeitfenster, in dem derzeit ein Block generiert wird. Dies ist etwa alle zehn Minuten der Fall. Miner müssen keine Einzelpersonen, sog „Solo Miner“, sein. Sie können sich auch zu „Mining Pools“ zusammenschließen oder sich an „Cloud Mining“ beteiligen.64 Beim Solo Mining errechnet ein einzelner Computer den Hashwert eigenständig und der/die ComputernutzerIn wird dafür belohnt.65 Cloud Mining richtet sich an Personen, die ohne EigentümerInnen der notwendigen Hardware zu sein am Netzwerk und damit am Mining teilnehmen wollen.66 Mining Pools sind demgegenüber Gruppen mehrerer Miner, die ihre eigenen Ressourcen vereinigen und gemein- sam als Mining Pool am Netzwerk teilnehmen.67 Mit zunehmender Anzahl von NetzwerkteilnehmerInnen und steigenden Transaktionszahlen verringert sich die Geschwindigkeit, mit der einzelne Transaktionen in Blöcke aufgenommen werden, da die Anzahl an Transaktionen pro Block begrenzt ist.68 Um die Transaktionsgeschwin- digkeit zu erhöhen, können Transakteure sog Transaktionsgebühren „ausloben“. Sie erklären sich damit bereit, zusätzlich zur Vergütung, die für den siegreichen Miner vom System selbst generiert wird, eine Gebühr für die Aufnahme der Transaktion in einen Block zu bezahlen. Die Höhe dieser Gebühr im Verhältnis zu den von anderen NutzerInnen ausgelobten Gebühren determiniert, mit welcher Geschwindigkeit eine Transaktion im Verhältnis zu den übrigen ausstehenden Transakti- onen durchgeführt wird. Die Transaktionsgebühr wird bei erfolgreichem Abschluss der Transak- tion automatisch eingezogen69 und dem erfolgreichen Miner gemeinsam mit der durch das System generierten Vergütung für das Mining gutgeschrieben. Beides ist daher sowohl aus Miner-Perspektive als auch im Verhältnis zwischen dem einzelnen (erfolgreichen) Miner und dem Bitcoin-Netzwerk rechtlich gleich zu beurteilen.70 Heute kommen Transaktionen ohne Gebühr kaum mehr vor.71 63 Rodriguez legt der Bitcoin-Blockchain daher zwei wirtschaftliche Funktionen bei: die kryptographisch verschlüs- selte Übertragung von Werten und die Erzeugung neuer Werte (Rodriguez, La Révolution Blockchain 135). 64 Bhaskar/Lee Kuo Chuen in Lee Kuo Chuen 53 ff. 65 Siehe zB Genesis Mining, Bitcoin Mining für alle! https://www.genesis-mining.com/ (abgefragt am 1. 2. 2018). 66 Sie kaufen eine bestimmte Menge Rechenleistung über eine bestimmte Laufzeit von einem Anbieter, der über die erforderliche Hard- und Software verfügt und diese dann für seine Kunden aufwendet. Der mit dieser Re- chenleistung jeweils verdiente Betrag abzüglich Kosten (etwa Mininggeräte, Strom und Bearbeitungsgebühr) wird den Kunden ausgezahlt. 67 Der Block Reward wird zwischen den Teilnehmenden auf Basis der von ihnen zur Verfügung gestellten Hard- und Software aufgeteilt. Einen gewissen Anteil behält sich der Betreiber des Mining Pools ein. Die größten Mining Pools investieren Millionen von Dollar in die Infrastruktur und unterliegen Rankings, welche sich an der „Hashrate“- Verteilung (also der Wahrscheinlichkeit Blöcke zu finden) orientieren (siehe Blockchain.info, Hashrate Verteilung https://blockchain.info/de/pools/ [abgefragt am 1. 2. 2018]). Für eine detaillierte Darstellung dieser drei Mining Modelle siehe auch Enzinger, Mining von Kryptowährungen – Ist das Mining von Bitcoins umsatzsteuerbar? SWK 2017, 1013 (1015). 68 Ein Block umfasst derzeit durchschnittlich 1.800 Transaktionen (siehe Blockchain.info, Average Number of Transactions per Block https://blockchain.info/de/charts/n-transactions-per-block [abgefragt am 1. 2. 2018]). 69 Das bedeutet, dass die Menge der von einem Node auf den anderen übertragenen Bitcoin um die Transaktions- gebühr reduziert wird, weil diese dem erfolgreichen Miner gutgeschrieben wird. 70 Siehe dazu FN 173. 71 Siehe zum Anstieg an Transaktionsgebühren Hileman/Rauchs, Global Cryptocurrency 104 f. Im März 2017 leerte sich der sog MemPool (Memory Pool), in dem alle unbestätigten Transaktionen darauf warten, in Blöcke aufge- nommen zu werden, erstmals nicht über ein Wochenende (Bergmann, Bitcoin erreicht sein Limit: Absurde Folgen des Fee-Markets v 7. 3. 2017, BitcoinBlog https://bitcoinblog.de/2017/03/07/bitcoin-erreicht-sein-limit-absurde- folgen-des-fee-markets/ [abgefragt am 1. 2. 2018]).
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Austrian Law Journal Volume 3/2017
Title
Austrian Law Journal
Volume
3/2017
Author
Karl-Franzens-Universität Graz
Editor
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Location
Graz
Date
2017
Language
German
License
CC BY 4.0
Size
19.1 x 27.5 cm
Pages
66
Keywords
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Categories
Zeitschriften Austrian Law Journal
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