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Austrian Law Journal, Volume 3/2017
Page - 222 -
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Page - 222 - in Austrian Law Journal, Volume 3/2017

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ALJ 3/2017 Bitcoin-Miner als Prosumer: Eine Frage staatlicher Regulierung? 222 gegen ein Geld vergleichbares Entgelt zu qualifizieren sind). Dies gilt darüber hinaus auch für jene Aktivitäten von Wirtschaftsteilnehmenden, die den Zugang zur virtuellen Währung erst ver- schaffen (vor allem Handelsplattformen). Für derartige Tauschgeschäfte scheint das materielle Recht durchaus taugliche Lösungen zu bieten, da es sich hierbei um regulierte Bereiche handelt. Als problematischer erweist sich allerdings die Rechtsdurchsetzung selbst, wie der Beitrag ver- deutlicht hat. Aufgrund der diffizilen und ausgeklügelten technischen Gestaltung des Mining konnte der vorlie- gende Beitrag zeigen, dass Mining rechtlich betrachtet als Glücksspiel iSd GSpG eingeordnet wer- den kann. Glücksspielrecht zielt darauf ab, VerbraucherInnen zu schützen, Anreize für die Bürge- rInnen zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen zu vermeiden, die Sozialordnung zu wahren, Betrügereien vorzubeugen, Kriminalität zu bekämpfen und aus dem Spiel Staatseinnahmen zu lukrieren. Unter diesen Aspekten betrachtet fällt das Bitcoin-Mining durchaus in den Regulie- rungsauftrag des Glücksspielrechts. Vertieft man die Fragestellung und findet man eine rechtliche Anknüpfung in der Lösung, dass das Netzwerk als GesbR einzustufen ist, ergeben sich Folgeschwierigkeiten. Das Bitcoin-Netzwerk ist zwar als GesbR Veranstalterin des Glücksspiels, ihr kann allerdings aufgrund der mangelnden Rechtspersönlichkeit keine Glücksspielkonzession erteilt werden. Wenngleich das Abgabenrecht, wie gezeigt werden konnte, mit dezentralen Strukturen und fehlender Rechtspersönlichkeit bes- ser umgehen könnte, scheitert die Besteuerung an der Vollziehbarkeit. So ist der territoriale Be- steuerungsanspruch im Fall des Mining angesichts der fehlenden zentralen Instanz noch schwie- riger festzumachen als beim herkömmlichen Online-Glücksspiel. Den einzelnen Miner für die Glücksspielschulden des gesamten Netzwerks heranzuziehen, wäre aufgrund seiner mangelnden Einflussnahmemöglichkeiten unsachlich. Schwierigkeiten zeigen sich auch im Strafrecht: Die für das Glücksspiel verantwortliche GesbR kann mangels Rechtsfähigkeit strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden, wohl aber der einzelne Miner. So lässt sich im Ergebnis zwar argumentieren, dass das Mining als elektronische Lotterie iSd § 12a GSpG dem österreichischen Glücksspielmonopol unterliegt, da eine Konzessionsvergabe aller- dings nur an juristische Personen (Kapitalgesellschaften mit Aufsichtsrat) möglich ist, bleibt der Mining-Vorgang notgedrungen illegal. Wie sich zeigt, macht gerade der strukturelle gesellschaftli- che Wandel, der sich beispielsweise in der Distribuiertheit niederschlägt, die rechtliche Anknüp- fung schwierig. Die Gründe für die hier dargestellten Probleme sind sohin weniger in einer be- stimmten rechtlichen Materie zu sehen (wie beispielsweise dem Glücksspielrecht), sondern im dis- ruptiven Charakter der Technologie. So lässt Bitcoin-Mining beispielsweise ProduzentIn (Veran- stalterIn des Glücksspiels) und KonsumentIn (SpielerIn) kategorial verschwimmen. Die Interessen des/-r Produzenten/-in und des/-r Konsumenten/-in stehen einander nicht gegenüber (wie dies im GSpG intentional angelegt ist), sondern ein Bitcoin-Miner vereint beide Interessen in einer Person und wird damit zum Prosumer.251 Und dies ist wiederum eine Kategorie, die der (Glücks- spiel-)Gesetzgeber nicht kennt. Folglich wird die rechtliche Anknüpfung erschwert. Das (Glücks- spiel-)Recht kann strukturell damit (noch) nicht umgehen. Hinzu kommt, dass die Blockchain-Technologie wegen ihrer distribuierten Struktur keine zentrale Kontrollstelle kennt. Das erschwert die Anknüpfung an eine (verantwortliche) Person. Westliche 251 Siehe hierzu Homar/Lee, MR-Int 2016, 152.
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Austrian Law Journal Volume 3/2017
Title
Austrian Law Journal
Volume
3/2017
Author
Karl-Franzens-Universität Graz
Editor
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Location
Graz
Date
2017
Language
German
License
CC BY 4.0
Size
19.1 x 27.5 cm
Pages
66
Keywords
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Categories
Zeitschriften Austrian Law Journal
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