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332.4
Ausgewählte Merkmale zur Beschreibung der Use-Cases
Daraus folgen unterschiedliche Kombinationen zwischen Möglichkeiten des Eingriffs, die
das Fahrzeugkonzept bereitstellt, und der Befugnis eines Eingriffs, die eine Instanz besitzt:
Tab. 2.10 Kombinationen von Möglichkeiten und Befugnis zur Übernahme der Fahrzeugführung
Variante Möglichkeit des Eingriffs, vorge-
geben durch das Fahrzeugkonzept Befugnis zum Eingreifen, die die Instanz
besitzt
a) auf allen drei Ebenen (Navigation,
Bahnführung und Regelung) auf allen drei Ebenen
b) auf allen drei Ebenen keine (z. B. Minderjähriger als Fahrzeugführer)
c) keine auf allen drei Ebenen (z. B. Fahrer auf Rück-
sitz, der nicht eingreifen kann)
d) auf einer bestimmten Ebene auf einer anderen Ebene
Lediglich Variante a) führt dazu, dass der Fahrroboter durch die Instanz in einer der
Ebenen der Fahraufgabe beeinflusst und/oder überstimmt werden kann.
Für die Beschreibung der Use-Cases folgt daraus, dass die Instanzen aufgelistet werden,
bei denen mindestens eine Befugnis mit einer angebotenen Möglichkeit durch das Fahr-
zeugkonzept übereinstimmt.
Zusätzlich wird angenommen, dass durch eine rechtliche Regelung der Missbrauch
geahndet und somit verhindert wird. Diese Annahme wird auch bei aktuellen Fahrzeugkon-
zepten getroffen, weshalb Kinder beispielsweise nicht durch die Technik daran gehindert
werden, ein Fahrzeug zu führen, sondern durch eine entsprechende gesetzliche Regelung
in Verbindung mit der Aufsichtspflicht.
Werden die Instanzen nun gleichzeitig betrachtet und können folglich die Instanzen
gleichzeitig auf den drei Ebenen der Fahraufgabe wirken, stellt sich die dritte Frage:
3. Welche Instanz ist im Konfliktfall des gleichzeitigen Eingriffs dominant und wie ist
die Rangordnung zwischen den Instanzen definiert? (s. Abb. 2.9)
Abb. 2.9 Eingriffskonflikt zwischen Instanzen bei der Ausführung der Fahraufgabe
Autonomes Fahren
Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
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