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Implementierung eines selbstfahrenden und individuell abrufbaren
Personentransportsystems288
14.1 Einleitung
Derzeit wird in der Fachwelt und in der Öffentlichkeit viel über automatisierte (oft auch
„autonom“ genannte) Fahrzeuge diskutiert und geforscht bzw. werden deren erste Pro-
duktumsetzungen entwickelt. Dabei steht häufig der individuell genutzte Pkw im Mittel-
punkt der Betrachtung, d. h., der Blick richtet sich auf die zunehmende Automatisierung
der Fahrzeuge auf Stadt- und Fernstraßen. Während die Vision, dass Pkw auf öffentlichen
Straßen ohne menschlichen Eingriff selbsttätig fahren, noch in ferner Zukunft zu liegen
scheint, gibt es bereits Beispiele, wo schon heute oder zumindest sehr bald selbstfahrende
Fahrzeuge für den öffentlichen Personentransport eingesetzt werden. Nachdem schienen-
gebundene Systeme über die letzten Jahrzehnte bereits erfolgreich ohne fahrzeugseitiges
Personal betrieben wurden, wird nun auf der Straße die Schiene als „Leitmedium“ durch
Satellitennavigation sowie Hinderniserkennung ersetzt, um dann eine automatisierte Fahrt
zum Wunschziel des Nutzers zu ermöglichen.
Von solchen selbstfahrenden Transportsystemen kann bereits heute viel an Erfahrung
für die zukünftige Einführung hochgradig automatisierter Pkw abgeleitet werden, obwohl
diese Systeme häufig nur in einem begrenzten Gebiet wie dem Innenstadtbereich betrieben
werden. So sind beispielsweise die betriebsbedingten, nutzerspezifischen, versicherungs-
technischen oder haftungsrechtlichen Belange für langsam fahrende und gebietsbegrenzte
Fahrzeuge im Kern oftmals ähnlich denen für Fahrzeuge auf Autobahnen. Damit steht
zu hoffen, dass die hier beschriebenen selbstfahrenden und individuell abrufbaren Per-
sonentransportsysteme trotz unterschiedlicher Zielrichtungen im Vergleich zu hochgradig
automatisierten Reiselimousinen Synergien aufzeigen, die für die Einführung letzterer
in den öffentlichen Straßenverkehr wegweisend sein können. In diesem Beitrag wird
von der Implementierung eines solchen Transportsystems an der Stanford Universität
in Kalifornien berichtet. Anliegen dieses Berichts ist es, die hier gemachten Erfahrun-
gen der zukünftigen Einführung anderer automatisierter Fahrzeuge zugutekommen zu
lassen.
14.2 Begriffsbestimmung und Abgrenzung
In diesem Beitrag wird hauptsächlich von „selbstfahrenden und individuell abrufbaren
Personentransportsystemen“ bzw. derartigen Fahrzeugen gesprochen. Der Begriff „selbst-
fahrend“ ist dabei in den Bereich der Fahrzeugautomatisierung einzuordnen: In Straßen-
fahrzeugen werden Computersysteme so eingesetzt, dass dem Menschen die Fahraufgabe
abgenommen wird. In dem hier betrachteten Fall wird die Fahraufgabe entsprechend der
„Navigation“, „Bahnführung“ und „Stabilisierung“ vollständig durch Computersysteme
ausgeführt, und ein Fahrer ist damit nicht mehr erforderlich. Unter Umständen ist sogar
keine einzige Person im Fahrzeug anwesend, wenn das Fahrzeug beispielsweise für logis-
tische Zwecke eine Leerfahrt unternimmt. Diese Automatisierungsebene wird auch als
„Vollautomatisierung“ entsprechend der Definition SAE J3016 [1] bezeichnet.
Autonomes Fahren
Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Gefördert durch die Daimler und Benz Stiftung