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Implementierung eines selbstfahrenden und individuell abrufbaren
Personentransportsystems294
Betriebs möglich und im Sinne eines kundenfreundlichen Angebots vorteilhaft ist. Aller-
dings mögen auch hier wieder verschiedene Einschränkungen, vorrangig vermutlich
betriebswirtschaftliche Ăśberlegungen, einen Betrieb nur zu bestimmten Zeiten sinnvoll
erscheinen lassen. So kann es beispielsweise sein, dass die Fahrzeuge nachts in einem
Betriebshof geparkt sein sollten, um Vandalismus vorzubeugen. Eine andere Möglichkeit
wäre, dass die Mobilitätsdienstleistung nur dann angeboten werden soll, wenn Busse oder
andere öffentliche Verkehrsmittel nicht verkehren, sodass die Fahrzeuge dann tagsüber in
einem Betriebshof geparkt wären.
Für alle diese Fälle sind sowohl die räumliche als auch die zeitliche Begrenzung des
Fahrzeugbetriebs vergleichsweise einfach durch Einschränkungen mit entsprechenden Be-
triebsparametern möglich. Das bedeutet, dass mittels der digitalen Karten und auch der
freigegebenen Betriebszeiten eine Eingrenzung des Betriebs entsprechend den Vorgaben
des Betreibers erfolgen kann.
Um zu gewährleisten, dass das selbstfahrende und individuell abrufbare Personentrans-
portsystem entsprechend den Herstellervorgaben betrieben wird, sind vor der ersten Inbe-
triebnahme Systemeinrichtung, Personalschulung und -zertifizierung durchzufĂĽhren. Das
bedeutet, dass das Transportsystem entsprechend den einzuhaltenden Betriebsparametern
eingestellt werden muss, was i. A. einen manuellen Betrieb erfordert, bei dem – wie zuvor
beschrieben – eine digitale Karte des Betriebsgebiets erstellt wird, sodass die Fahrzeuge
während des späteren operativen Betriebs eine akkurate Positionierung vornehmen können.
Zusätzlich ist das Betriebspersonal entsprechend den generellen Fahrzeugeigenschaften
sowie bezĂĽglich des speziellen Betriebs zu schulen, d. h., Systemeigenschaften, Betriebs-
bedingungen, Einschränkungen und andere Charakteristiken müssen vom Betriebspersonal
erlernt und verstanden werden. DarĂĽber hinaus ist vor jedem Fahrzeugbetrieb, beispiels-
weise zu Beginn eines jeden neuen Betriebstages, die Betriebssicherheit ähnlich wie bei
Flugzeugen festzustellen, aber auch Sonderfälle im Betrieb wie beispielsweise abweichen-
de StreckenfĂĽhrungen mĂĽssen erkundet und im Betriebsprotokoll des Transportsystems
festgehalten werden.
Aus diesen Gegebenheiten ist zu erkennen, dass, obwohl die Fahrzeuge selbstfahrend
sind, eine beträchtliche Vorbereitung für den Betrieb erforderlich ist, die nicht automatisiert
erfolgen kann, sondern durch das Betriebspersonal erfolgen muss. Dennoch ist anzuneh-
men, dass fĂĽr den Gesamtbetrieb des Transportsystems deutlich weniger Personal erforder-
lich ist, als wenn fĂĽr jedes Fahrzeug zu jedem Zeitpunkt ein individueller Fahrer eingesetzt
werden mĂĽsste.
14.3.3 Geschäftsmodell
Einer der HauptgrĂĽnde fĂĽr den Einsatz von selbstfahrenden und individuell abrufbaren
Personentransportsystemen ist der deutlich geringere Personalaufwand im Vergleich zum
Betrieb mit konventionellen Fahrzeugen. Dies hat auch Einfluss auf das Geschäftsmodell.
Der Anbieter des Navia-Systems gibt an, dass die Betriebskosten fĂĽr den Personentransport
Autonomes Fahren
Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Gefördert durch die Daimler und Benz Stiftung