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29714.4
Erfahrungen bei der Umsetzung des Transportsystems
14.4.2 Auswahl des Fahrzeugkonzepts
Um den Anforderungen für den Versuchsbetrieb gerecht zu werden, ist ein vollautomatisier-
tes, d. h. ohne Fahrer operierendes Fahrzeug erforderlich, das innerhalb gegebener Grenzen
selbstfahrend ist und von Nutzern individuell abgerufen werden kann. Zusätzlich ist eine
offene Betriebsarchitektur erforderlich, sodass die Bereitstellung und Verteilung der Fahrzeu-
ge für den Versuchsbetrieb variiert werden können. Die Fahrzeuge selbst müssen nicht not-
wendigerweise über eine offene Architektur verfügen; das Betriebssystem der individuellen
Fahrzeugsteuerung oder die Umfelderkennung sind nicht Gegenstand der Forschungsarbeiten
und brauchen deswegen auch nicht weiter beeinflusst oder gar verändert zu werden.
Die von der Firma Induct angebotenen Fahrzeuge „Navia“ mit der zugehörigen Be-
triebsarchitektur erfüllen diese Anforderungen. Zusätzlich liegen bereits Erfahrungen von
anderen Implementierungen dieses Mobilitätskonzepts vor [3, 7], was einen stabilen Ver-
suchsbetrieb erwarten lässt. Darüber hinaus hat Induct seine Schutzrechte bezüglich des
Navia vorwiegend auf dem Gebiet der Umfelderkennung und Erstellung des Referenz-
systems für die Fahrzeugautomatisierung, sodass die hier betrachtete Forschungsarbeit auf
dem Gebiet des übergeordneten Fahrzeugbetriebs zur optimalen Nachfragebedienung
kaum eine Überschneidung darstellt, sondern vielmehr eine Ergänzung. Aus diesen Grün-
den heraus wurde das Induct Navia-Konzept für die Arbeiten des Autonomous Systems
Laboratory an der Stanford Universität [8] für den Versuchsbetrieb in Betracht gezogen und
entsprechend den in den nachfolgenden Abschnitten benannten Kriterien bewertet.
14.4.3 Risikobewertung und Rechtseinordnung
Die Einordnung in das Rechtssystem erfolgt für den hier betrachteten Einsatzfall schritt-
weise. Da die Fahrzeuge zunächst für die Evaluation in nicht allgemein zugänglichen Ge-
bieten betrieben werden, gelten dort Sonderregelungen bezüglich Fahrzeugbetrieb und
Betriebshaftung. Diese konnten an der Stanford Universität im Einvernehmen mit der
Abteilung für Risikobewertung sowie der Rechtsabteilung formuliert werden. Die Haftung
wird im Wesentlichen beim Betreiber der Fahrzeuge belassen, was je nach Betriebszustand
das im bzw. am Fahrzeug anwesende oder über Funküberwachung verbundene Betriebs-
personal ist. Der Betrieb der Fahrzeuge wird mit entsprechenden Auflagen der internen
(d. h. der Stanford Universität angehörigen) Stellen für Risikobewertung zugelassen.
Die Risikobewertung für den hier betrachteten Betriebsfall ist deutlich einfacher planbar
als dies für den öffentlichen Straßenverkehr der Fall ist, da sowohl die Fahrgeschwindigkeit
als auch das Einsatzgebiet deutlich begrenzt sind. Das bedeutet, dass anders als bei kon-
ventionellen Pkw, die deutlich schneller und prinzipiell überall fahren können, die Be-
grenzung auf maximal 20 km/h und ein eng umrissenes Gebiet zu einem vergleichsweise
geringen Betriebsrisiko führen. Im Einsatzgebiet wird für den hier betrachteten Fall zu-
nächst nur der Betrieb unter Ausschluss der Öffentlichkeit bzw. unter direkter Aufsicht
durch das Betriebspersonal, unmittelbar im oder am Fahrzeug, zugelassen. Diese Beschrän-
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Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
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