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44921.4
Besonderheiten des autonomen Fahrens
21.4 Besonderheiten des autonomen Fahrens
Im Folgenden wird zunächst der Unterschied zwischen vollautomatisiertem und aktuellem
Fahren im Straßenverkehr erläutert. Daran anschließend wird der Unterschied zwischen
den Verkehrssystemen Luftfahrt, Eisenbahn und Straßenverkehr kompakt vorgestellt, der
dazu führt, dass nur bedingt Erkenntnisse aus diesen Bereichen übertragen werden können.
21.4.1 Vergleich zwischen aktueller Automatisierung
und Vollautomatisierung der Straßenfahrzeuge
Für die zuvor beschriebene Absicherung der vier in Serie vorhandenen Automatisierungs-
stufen stand das Fahrzeug und speziell dessen Kontrollierbarkeit durch den Fahrer im
Fokus. In der kombinierten Darstellung des Drei-Ebenen-Modells für zielgerichtete Tätig-
keiten des Menschen nach Rasmussen [17] und der Drei-Ebenen-Hierarchie der Fahrauf-
gabe nach Donges [18] in Abb. 21.6 entspricht diese Absicherung den grün hinterlegten
Elementen. Getestet werden das Fahrzeug und dessen Verhalten in Längs- und Querrich-
tung; dabei werden nicht das Verhalten oder die Fähigkeiten des zukünftigen Fahrers
getestet, sondern ausschließlich die Möglichkeiten für den Testfahrer, mit Lenk- und Be-
schleunigungseingriffen das Fahrzeug in den Testfällen zu kontrollieren. Deshalb schneidet
die grüne Box nur leicht den Bereich, der für den Fahrer steht.
Für die Vollautomatisierung fallen nun die Fähigkeiten des Fahrers weg, er fungiert auch
nicht mehr als Rückfallebene. Die Fahraufgabe, also das Navigieren, Bahnführen und
Stabilisieren/Regeln, wird vom Fahrroboter übernommen. Das bedeutet, für das autonome
Fahren gibt es keinen Test der Kontrollierbarkeit, sondern ausschließlich den Test der
Funktionalität eines technischen Systems. Auf der einen Seite erleichtert es den Test, denn
die Unsicherheiten und individuellen Unterschiede des Menschen sind nicht mehr durch
den Test abzudecken. Auf der anderen Seite entfällt die Möglichkeit, von Testfällen und
Testfahrern auf weitere Anwendungsfälle zu schließen. Für das System entfällt der Mensch,
der im Allgemeinen fertigkeitsbasiert, regelbasiert sowie wissensbasiert handelt.
Für die Absicherung aktueller Systeme ist eine Sicherheit nachzuweisen, die sich durch
Fahrer und das Fahrzeug in Kombination ergibt; für die Freigabe des Fahrzeugs steht dabei
aber aktuell ausschließlich das Fahrzeug im Fokus. Zusätzlich angenommen, aber nicht
getestet wird die „Zuverlässigkeit“ des Fahrers. Bei der Absicherung des autonomen Sys-
tems ergibt sich die Sicherheit nun ausschließlich aus dem technischen System Fahrroboter
und Fahrzeug (gelbes Feld der Abb. 21.6), die es nachzuweisen gilt.
Aus Abb. 21.6 wird ersichtlich, dass dafür zum einen die Aufgabenquantität steigt, die
es abzusichern gilt: Der Fahrroboter wird für die unterschiedlichsten Einsatzgebiete
(s. Use-Cases Kap. 2) wie Navigieren, Bahnführen und Stabilisieren/Regeln benötigt.
Diese Aufgabenquantität wird besonders im öffentlichen Raum ohne Zugangsbeschrän-
kung eine Herausforderung. Auf der anderen Seite ändert sich die Aufgabenqualität des
technischen Systems. Aktuelle Systeme sind lediglich ausführend bzw. ständig durch den
Autonomes Fahren
Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
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