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45321.5
Freigabeherausforderung für das vollautomatisierte Fahren (Freigabefalle)
würden. Des Weiteren wird diskutiert, welche Auswirkungen es hätte, wenn weiterhin am
aktuellen Testkonzept festgehalten würde.
21.5.1 Aussagekraft des aktuellen Testkonzepts für das autonome Fahren
Es wurde bereits dargelegt, dass ein Testkonzept aus Testfallgenerierung und Testdurchfüh-
rung besteht. Nun wird diskutiert, wie und ob beides auf das autonome Fahren übertragbar ist.
Testfallgenerierung
Die drei Verfahren zur Testfallgenerierung wurden in Abschn. 21.2 bereits kurz erläutert;
diesen Verfahren liegt die Annahme der Fahrfähigkeit des Fahrers zugrunde. Ob ein be-
liebiger Fahrer das Testobjekt kontrollieren kann, wird an die gesetzlich vorgeschriebene
Fahrerlaubnis geknüpft. Diese Fahrerlaubnis wird nach Straßenverkehrsgesetz (§ 2 Abs. 2
StVG) nur dann erteilt, wenn u. a. der Bewerber
ein Mindestalter erreicht hat,
zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,
ausgebildet wurde und
theoretische wie praktische Tests bestanden hat.
Unter „geeignet“ wird nach § 2 Abs. 4 StVG Folgendes verstanden:
Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und
geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrs-
rechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat.
Aufgrund dieser geforderten Fahrfähigkeit des Fahrers wird die Testfallgenerierung auf
Beispielsituationen beschränkt: Angenommen wird, dass, wenn der Testfahrer diese Bei-
spielsituationen bewältigen kann, er bzw. jeder andere Fahrer mit Fahrerlaubnis auch die
weiteren nicht getesteten relevanten Situationen im Einsatz bewältigen wird. Dazu gehören
Situationen, in denen der Fahrer aktiv fährt, aber auch jene Situationen, in denen der Fahrer
überwacht und das System gegebenenfalls übersteuert. Somit bieten die Testfälle in Kom-
bination mit der Fahrerlaubnisprüfung eine Metrik, die eine Aussage über die Sicherheit
des Systems Fahrer – Fahrzeug erlaubt. Wie die praktische Fahrerlaubnisprüfung als
Bewertungsgrundlage zur Beurteilung der Fahrbefähigung optimiert werden könnte, wird
von Bahr [20] diskutiert.
Durch den Wegfall des Fahrzeugführers entfällt die aktuell akzeptierte Metrik, und somit
ist die Raffung der Testfälle nicht mehr zulässig. Die Testfallgenerierung für das autonome
Fahren muss gerade die Fahrfähigkeiten – eine neue Qualität von Funktionen – abdecken,
die der Mensch zuvor mit in das Fahrer-Fahrzeug-System eingebracht hat. Der theoretische
und der praktische Test der Fahrerlaubnisprüfung stellen dabei nicht die Schwierigkeit dar.
Autonomes Fahren
Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
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