Page - (000537) - in Autonomes Fahren - Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Image of the Page - (000537) -
Text of the Page - (000537) -
Erhebung und Nutzbarmachung zusätzlicher Daten – Möglichkeiten und
Risiken518
übertragenen Informationen beinhalten die Uhrzeit des Vorfalls, die genaue Position
des verunglückten Fahrzeuges sowie die Fahrtrichtung (wichtig bei Autobahnen und
in Tunneln). Durch die Betätigung eines Schalters im Auto kann ein eCall auch
manuell ausgelöst werden, z. B. durch Zeugen eines schweren Unfalls.
Daten zur Fahrdynamik: Daten zur Fahrdynamik wie die Beschleunigung liefern
Informationen zum Verhalten des Autos, aber auch zum Verhalten des Fahrers, etwa
zu seinem Fahrstil (ruhig versus aggressiv versus schnell versus am Rande der
Legalität).
Daten zum Fahrverhalten: Diese Daten können über die Zeit hinweg aus verschiedenen
Lokationsdaten abgeleitet werden. So kann aus dem Vergleich der Lokation eines
Autos auf der Autobahn mit der Lokation 15 Minuten zuvor die durchschnittliche
Geschwindigkeit des Autos bestimmt werden. Hieraus kann geschlossen werden, ob
eine Geschwindigkeitsbegrenzung möglicherweise zeitweise überschritten wurde, in
einigen Fällen auch, dass sie überschritten wurde.
Umgebung: Das Auto sammelt Daten aus der Umgebung, um die Fahrt oder spezielle
Verkehrssituationen zu dokumentieren, für den Fall, dass eine solche Dokumentation
später als hilfreich erachtet würde. Ein Beispiel hierfür sind Kameras auf dem
Armaturenbrett, um aufzuzeichnen und möglicherweise zu übertragen, was vor dem
Auto passiert. Daten aus der Umgebung können sehr wohl auch persönliche Daten
anderer Personen enthalten, wie z. B. Nummernschilder anderer Fahrzeuge oder die
Gesichter von Personen.
Dieser grobe Überblick wirft auch die Frage auf, bei welcher Art von Daten man tatsächlich
von persönlichen Daten sprechen kann. Ein Teil der beschriebenen Daten scheint auf den
ersten Blick nicht „persönlich“ zu sein. Die Erfahrungen aus mittlerweile mehreren Jahr-
zehnten von Datenschutzbemühungen zeigen jedoch, dass es keine Garantien gibt, dass
Daten nicht auf bestimmte Personen zurückgeführt und missbraucht werden können. Eine
Konsequenz dieser Lehre ist, dass „personenbezogene Daten“ (englisch „Personally Iden-
tifiable Information“ (PII)) heutzutage nicht nur Informationen sind, die eine Person direkt
identifizieren, sondern jede Art von Information, die (a) benutzt werden kann, um die
(betroffene) Person zu identifizieren, auf die sich die Daten beziehen, oder (b) möglicher-
weise direkt oder indirekt auf eine Person hinweisen [[8], Clause 2.9].1 Die Person (oder
der PII-Prinzipal, folgend dem englischen „PII Principal“ [[8], Clause 2.11]) ist dann das
Individuum, dessen Daten verarbeitet werden. In unserem Fall sind PII-Prinzipale dann
nicht nur Fahrer, Mitfahrer oder Autobesitzer, sondern auch Passanten und andere Fahr-
zeuge, die erfasst und auf irgendeine mögliche Art und Weise identifiziert werden können.
1 Die Beziehung zwischen den Begriffen Daten und Informationen ist zu subtil und zu komplex,
um sie hinreichend im Rahmen dieses Kapitels zu erläutern, Gleichzeitig sollte es hier ausrei-
chen, Daten und Informationen als annähernd äquivalent zu betrachten. Würde man sich jedoch
auf einen der Begriffe beschränken, tun sich Widersprüche mit der referenzierten Literatur auf.
Autonomes Fahren
Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Gefördert durch die Daimler und Benz Stiftung