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Erhebung und Nutzbarmachung zusätzlicher Daten – Möglichkeiten und
Risiken522
erweitert sich die Verantwortung fĂĽr die Speicherung und jede Art von Missbrauch der
Daten auf die Parteien, die Speicherung und/oder Transfer der Daten kontrollieren.
Es gibt mindestens zwei Anzeichen dafĂĽr, dass einflussreiche Institutionen verlangen
werden, die Daten aus dem Auto auch nach auĂźerhalb zu transferieren:
1. Strafverfolgungsbehörden fordern häufig, dass Daten, die für technische oder kom-
merzielle Zwecke gespeichert werden, auch fĂĽr Zwecke der Strafverfolgung zur Ver-
fügung gestellt werden sollen. Gesetzgeber folgen dieser Forderung häufig. Das Autos
und Ortsdaten ähnlichste Beispiel ist das der Mobilkommunikation. Seit dem Beginn
der 1990er-Jahre war der GSM-Standard fĂĽr zellbasierte Mobilkommunikation im-
plementiert, und Ortsinformationen der Teilnehmer wurden in den Netzen verarbeitet.
Schon bald darauf wurden einschlägige Regulierungen eingeführt, um es den „Be-
darfsträgern“, etwa Strafverfolgungsbehörden, zu ermöglichen, auf alle Arten von
Daten (inklusive Ortsdaten) in den GSM-Netzen zuzugreifen: Ein Beispiel hierfĂĽr ist
die deutsche FernmeldeĂĽberwachungsverordnung [6], die bereits 1995 eingefĂĽhrt
wurde.
2. Internet-Unternehmen wie Google sind inspiriert und angetrieben durch die Konnek-
tivität beliebiger Systeme und die Übermittlung von Daten. Ein Beispiel ist ein
Statement von Jared Cohen, Direktor von Google Ideas, und Eric Schmidt, Executive
Chairman von Google, in den Schlussfolgerungen ihres gemeinsamen Buches The
New Digital Age: „Attempts to contain the spread of connectivity or curtail people’s
access will always fail over a long enough period of time – information, like water,
will always find its way through.” ([7], S. 254)
Nicht alles, was einflussreiche Institutionen gefordert haben, ist letztendlich auch so ein-
getreten, aber die Beispiele geben einen Eindruck von den Herausforderungen, die die
Speicherung von Daten mit sich bringt, auch wenn die Daten eigentlich wohlbehalten in
abgeschlossener und isolierter Weise gespeichert werden sollten.
24.2.4 Konsequenzen der Weitergabe von Daten an Dritte
Daten, die an Dritte jenseits der Domänen von Autoeignern oder -fahrern transferiert
werden, ermöglichen es diesen Dritten, ihre Interessen zu verfolgen. Diese Interessen
können mit den Interessen der sogenannten Datensubjekte, die durch die Daten identifiziert
werden (in diesem Fall sind das typischerweise Autofahrer oder -eigner) im Konflikt
stehen.
In diesem Abschnitt werden Beispiele fĂĽr die folgenden Drittparteien diskutiert: Fahr-
zeughersteller, Versicherungsdienstleister, Flottenbetreiber, staatlich autorisierte Parteien,
Peer-ad-hoc-Netzwerke, z. B. andere Verkehrsteilnehmer oder andere autonome Fahr-
zeuge, und Verkehrszentralen. Die Reihenfolge der Unterabschnitte folgt der ansteigenden
Komplexität im Setting der Drittparteien.
Autonomes Fahren
Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Gefördert durch die Daimler und Benz Stiftung