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Autonomes Fahren - Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
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Erhebung und Nutzbarmachung zusätzlicher Daten – Möglichkeiten und Risiken522 erweitert sich die Verantwortung für die Speicherung und jede Art von Missbrauch der Daten auf die Parteien, die Speicherung und/oder Transfer der Daten kontrollieren. Es gibt mindestens zwei Anzeichen dafür, dass einflussreiche Institutionen verlangen werden, die Daten aus dem Auto auch nach außerhalb zu transferieren: 1. Strafverfolgungsbehörden fordern häufig, dass Daten, die für technische oder kom- merzielle Zwecke gespeichert werden, auch für Zwecke der Strafverfolgung zur Ver- fügung gestellt werden sollen. Gesetzgeber folgen dieser Forderung häufig. Das Autos und Ortsdaten ähnlichste Beispiel ist das der Mobilkommunikation. Seit dem Beginn der 1990er-Jahre war der GSM-Standard für zellbasierte Mobilkommunikation im- plementiert, und Ortsinformationen der Teilnehmer wurden in den Netzen verarbeitet. Schon bald darauf wurden einschlägige Regulierungen eingeführt, um es den „Be- darfsträgern“, etwa Strafverfolgungsbehörden, zu ermöglichen, auf alle Arten von Daten (inklusive Ortsdaten) in den GSM-Netzen zuzugreifen: Ein Beispiel hierfür ist die deutsche Fernmeldeüberwachungsverordnung [6], die bereits 1995 eingeführt wurde. 2. Internet-Unternehmen wie Google sind inspiriert und angetrieben durch die Konnek- tivität beliebiger Systeme und die Übermittlung von Daten. Ein Beispiel ist ein Statement von Jared Cohen, Direktor von Google Ideas, und Eric Schmidt, Executive Chairman von Google, in den Schlussfolgerungen ihres gemeinsamen Buches The New Digital Age: „Attempts to contain the spread of connectivity or curtail people’s access will always fail over a long enough period of time – information, like water, will always find its way through.” ([7], S. 254) Nicht alles, was einflussreiche Institutionen gefordert haben, ist letztendlich auch so ein- getreten, aber die Beispiele geben einen Eindruck von den Herausforderungen, die die Speicherung von Daten mit sich bringt, auch wenn die Daten eigentlich wohlbehalten in abgeschlossener und isolierter Weise gespeichert werden sollten. 24.2.4 Konsequenzen der Weitergabe von Daten an Dritte Daten, die an Dritte jenseits der Domänen von Autoeignern oder -fahrern transferiert werden, ermöglichen es diesen Dritten, ihre Interessen zu verfolgen. Diese Interessen können mit den Interessen der sogenannten Datensubjekte, die durch die Daten identifiziert werden (in diesem Fall sind das typischerweise Autofahrer oder -eigner) im Konflikt stehen. In diesem Abschnitt werden Beispiele für die folgenden Drittparteien diskutiert: Fahr- zeughersteller, Versicherungsdienstleister, Flottenbetreiber, staatlich autorisierte Parteien, Peer-ad-hoc-Netzwerke, z. B. andere Verkehrsteilnehmer oder andere autonome Fahr- zeuge, und Verkehrszentralen. Die Reihenfolge der Unterabschnitte folgt der ansteigenden Komplexität im Setting der Drittparteien.
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Autonomes Fahren Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Gefördert durch die Daimler und Benz Stiftung
Title
Autonomes Fahren
Subtitle
Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Authors
Markus Maurer
Christian Gerdes
Barbara Lenz
Hermann Winner
Publisher
Springer Open
Date
2015
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
78-3-662-45854-9
Size
16.8 x 24.0 cm
Pages
756
Category
Technik
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