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Erhebung und Nutzbarmachung zusätzlicher Daten – Möglichkeiten und
Risiken524
Vault“ zur Speicherung sensitiver Daten von Mietern oder Fahrern (s. Abschnitt 24.5). Ein
solches „Private Data Vault“ müsste in diesem Szenario entweder speziell im Auto instal-
liert werden, um es vor dem Zugriff des Flottenbetreibers zu schützen, oder vom Mieter
oder Fahrer mitgebracht werden.
24.2.4.4 Kommerzielle standortbezogene Dienste
Werbetreibende Unternehmen sind daran interessiert, jeweils passende Werbenachrichten
an die jeweilige Zielgruppe zu adressieren. Dies beinhaltet auch die Wahl der richtigen Orte
für entsprechende Werbebotschaften. So könnten beispielsweise Pendler, die aktuell im
Stau stehen, mit einem Sonderangebot von Geschäften in der Nähe der nächsten Ausfahrt
adressiert werden, damit sie aus dem Stau heraus zum Einkaufen fahren. Ebenso können
Reisende, die auf dem Weg zu einem großen Flughafen im Stau stehen, von einem besser
zu erreichenden Regionalflughafen umworben werden, damit sie ihren nächsten Flug von
dort aus buchen: So werden auf der Autobahn von Norden in Richtung Flughafen San
Francisco Flüge ab San José beworben. Deshalb interessieren sich werbetreibende Unter-
nehmen für Verkehrsströme (und Staus). Darüber hinaus sind sie immer an weiteren Details
über ihre Zielgruppe interessiert, die es ihnen erlauben, Rückschlüsse auf deren Verhalten
wie z. B. die Art der Reise (Geschäftsreise, Pendeln, Freizeitausflug) zu ziehen.
24.2.4.5 Staatlich autorisierte Stellen
Staatlich autorisierte Stellen wie Polizeien oder Geheimdienste können die Daten zum
Zwecke der Überwachung verwenden, um Verhalten zu erkennen, das sie sanktionieren
oder vermeiden wollen. Im Falle der Verkehrspolizei könnte dies jede Art von Verhalten
sein, das als unsicher angesehen wird oder gegen Verkehrsregeln verstößt wie z. B. Schwie-
rigkeiten oder auffälliges Verhalten in der Interaktion mit dem Fahrroboter. Polizeikräfte,
die Verbrechen untersuchen oder verhindern wollen, sowie Geheimdienste können an
Navigations- oder Bewegungsdaten interessiert sein, um Informationen über das soziale
Umfeld von Reisenden zu erlangen, etwa, wer wen wo trifft. Mit großer Wahrscheinlich-
keit werden interessierte Geheimdienste und Bedarfsträger zudem eine ganz eigene Inter-
pretation davon haben, wozu sie jenseits der Garantien und Zusicherungen von Daten-
schutzgesetzen autorisiert sind. Dies gilt vor allem für Daten, die Autos von ihrer Umge-
bung sammeln würden. Mit dem Ansatz, dass Daten von vielen oder sogar allen Autos
kombiniert werden, ist eine spezifische Form des crowd-sourcing vorstellbar. Einige
Gemeinden nutzen bereits heute crowd-sourcing, um Daten zur Umweltbelastung zu
sammeln. Auch wenn in diesem Fall keine oder nur wenige personenbezogenen Daten
gesammelt werden, ist das Beispiel dem Szenario, in dem ein Auto seine Umgebung aus-
spioniert, konzeptionell nahe.
24.2.4.6 Peer-ad-hoc-Netzwerke
Peer-ad-hoc-Netzwerke (z. B. andere Verkehrseinheiten oder autonome Fahrzeuge) können
an jeglichen Daten zur Optimierung der Wegführung und Stabilisierung interessiert sein,
die ihnen dabei helfen, die Straßenverhältnisse besser zu bewerten. Dabei können die In-
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Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Gefördert durch die Daimler und Benz Stiftung