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Anforderungen aus der Perspektive des Datenschutzes
Norm kamen aus Deutschland und den USA, und Experten aus vielen weiteren LĂ€ndern
beteiligten sich an dem Normprojekt. Ein Schwerpunkt der ISO/IEC 29100 âPrivacy
Frameworkâ ist die Implementierung der DatenschutzgrundsĂ€tze in IKT (Informations-
und Kommunikationstechnologie)-Systemen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Entwick-
lung von Datenschutzmanagement-Systemen, die in die IKT-Systeme von Organisationen
integriert sind. Die DatenschutzgrundsÀtze zielen darauf, die Gestaltung, Entwicklung und
Implementierung von Datenschutzrichtlinien und -kontrollen anzuleiten. Ein Entwurf ver-
wandter Anforderungen findet sich auch in den jĂŒngsten Empfehlungen des Deutschen
Verkehrsgerichtstages [9]. Die elf GrundsÀtze lauten:
1. Einwilligung und Wahlfreiheit,
2. RechtmĂ€Ăigkeit und genaue Bestimmung des Zwecks der Datenverarbeitung,
3. BeschrÀnkung der Erfassung,
4. Datenminimierung,
5. BeschrÀnkung der Verwendung, Speicherung und Weitergabe,
6. Richtigkeit und QualitÀt,
7. Offenheit, Transparenz und Auskunft,
8. Individuelle Beteiligung und Zugriff,
9. Rechenschaftspflicht,
10. Informationssicherheit,
11. ErfĂŒllung der Datenschutzanforderungen.
Dieser Abschnitt konzentriert sich auf die ErlÀuterung der wichtigsten GrundsÀtze und gibt
Beispiele basierend auf den Use-Cases.2
1. Einwilligung und Wahlfreiheit
Das Prinzip der Einwilligung wurde im Laufe der Zeit eingefĂŒhrt, um sicherzustellen,
dass eine von der Verarbeitung ihrer PII betroffene Person kontrollieren kann, ob ihre
PII verarbeitet wird oder nicht. Eine Ausnahme von diesem Prinzip bilden Gesetze,
die explizit eine Verarbeitung von PII ohne Einwilligung erlauben. Es wird aufgrund
einschlĂ€giger Erfahrungen ausdrĂŒcklich erwĂ€hnt, dass die Einwilligung eine infor-
mierte Einwilligung sein muss, damit Betroffene erklÀrt bekommen, wozu sie ein-
willigen und nicht âĂŒber den Tisch gezogenâ werden. Die Einwilligung muss auĂer-
dem in Form einer expliziten EinwilligungserklÀrung (opt-in) erfolgen. Es hat sich
herausgestellt, dass die Forderung nach Wahlfreiheit wichtig ist, um zu vermeiden,
dass Benutzer faktisch gezwungen werden einzuwilligen, weil sie keine Alternative zu
dem jeweiligen Dienst haben. In den Use-Cases 1, 2 und 3 wird die Einwilligung des
Besitzers, des Fahrers und jedes identifizierten Mitfahrers benötigt. Im vierten Use-
Case wird die Einwilligung der Mitfahrer und gegebenenfalls des Fahrers benötigt.
Die kritischste Frage entsteht jedoch bei der Einwilligung zur Verarbeitung der Daten
2 ISO/IEC 29100 erlĂ€utert die GrundsĂ€tze ausfĂŒhrlicher.
Autonomes Fahren
Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Gefördert durch die Daimler und Benz Stiftung