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Grundlegende und spezielle Rechtsfragen fĂĽr autonome
Fahrzeuge572
„Vehicle-on-Demand“ schon keinen Fahrerplatz aufweist (sondern einen völlig frei ge-
stalteten Innenraum), erscheinen Gefahren und Auswirkungen aus der Nutzung durch auf-
sichtsbedürftige Personen sich zunächst auf den Fahrzeuginnenraum zu beschränken und
sich nicht auf den StraĂźenverkehr auszuwirken. Dann wĂĽrde sich die Frage der Abwesen-
heit aufsichtspflichtiger Personen allerdings nicht mit Relevanz im Bereich des StraĂźen-
verkehrs stellen. Es erscheint allerdings ebenso denkbar, dass entsprechende autonome
Fahrzeuge noch einen Fahrerplatz aufweisen. Dann wäre aber auch potenziell ein er-
heblicher negativer Einfluss auf die Fahrzeugsteuerung möglich, indem eine Übersteue-
rung der autonomen Fahrfunktion ĂĽber die Bedienelemente erfolgt.
Es bleibt festzustellen, dass die rechtliche Frage der Aufsichtspflicht nicht von der
Einführung autonomen Fahrens abhängig ist. Vielmehr können schon heute eigenständige
Schadensersatzpflichten durch eine Aufsichtspflichtverletzung herbeigefĂĽhrt werden
(vgl. § 832 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). So besteht eine gesetzliche Aufsichtspflicht
der Eltern im Rahmen elterlicher Sorge, §§ 1626 ff. BGB. Damit wäre abhängig von Alter,
Eigenart, Charakter, Kenntnissen und Fähigkeiten beispielsweise eines Kindes zu bestim-
men, welche Intensität der Aufsicht angesichts einer Voraussehbarkeit schädigenden Ver-
haltens im Einzelfall geboten ist [24]. Wird eine sich ergebende Pflicht verletzt und kommt
es hierdurch zu einem Schaden, kann sich ein eigenständiger Schadensersatzanspruch
(neben einem gegebenenfalls gegen das Kind selbst bestehenden Anspruch) auch gegen-
über den Eltern des Kindes ergeben. Insoweit könnte aus den entsprechenden Möglichkei-
ten autonomer Fahrzeuge resultieren, dass der korrekten ErfĂĽllung von Aufsichtspflichten
in diesem Zusammenhang eine neue, bislang unbekannte Bedeutung zukommt. Ein recht-
licher Änderungsbedarf ist aber nicht ersichtlich.
25.7 Fazit
Aus der mit dem vorliegendem Kapitel vorgenommenen Betrachtung autonomen Fahrens
aus einer rechtlichen Perspektive tritt – neben den bereits in den jeweiligen Unterabschnit-
ten aufgeworfenen Fragen – vor allem ein grundlegender Aspekt in Erscheinung, der im
Zusammenhang mit dem Wandel von einer menschlichen zu einer maschinellen Fahrzeug-
steuerung möglicherweise deutlicher als bisher erkennbar wird: Auch wenn heute davon
ausgegangen wird, dass grundsätzlich jeder Unfall von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr
auf ein Versagen bei der Steuerung zurĂĽckzufĂĽhren ist, muss im Sinne einer naturwissen-
schaftlichen Aufarbeitung danach gefragt werden, inwieweit das heutige Verkehrssystem
angesichts der dort herrschenden Rahmenbedingungen nicht eine eigenständige, relevante
Ursache fĂĽr einen Teil des heutigen Unfallgeschehens darstellt. Die Beantwortung dieser
Frage ist dabei nicht Selbstzweck, sondern kann helfen zu erkennen, ob und gegebenenfalls
welche Veränderungen bei der Fahrzeugsteuerung unter bestimmten Umgebungsbedingun-
gen geeignet sind, Unfälle zu vermeiden. Für die Gestaltung eines autonomen Fahrzeuges
als ein sicheres Produkt ist dies seitens eines Herstellers zudem entscheidend hinsichtlich
der Ausgestaltung autonomer maschineller Steuerungsfunktionen.
Autonomes Fahren
Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Gefördert durch die Daimler und Benz Stiftung