Page - (000705) - in Autonomes Fahren - Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Image of the Page - (000705) -
Text of the Page - (000705) -
68330.5
Fazit
Zentral sind rechtliche Regelungen zum Umgang mit den möglichen und vor allem
kleinräumigen Unfällen beim autonomen Fahren, vor allem zur Schadensregulierung.
Hier ist insbesondere die Produkthaftung gefragt (s. Kap. 25 und Kap. 26).
In diesem Zusammenhang ist über eine Anpassung oder Erweiterung der Straßen-
verkehrsordnung nachzudenken.
Konsequenzen für Fahrschulen entstehen hinsichtlich der erforderlichen Kompetenzen
von Nutzerinnen und Nutzern autonomer Fahrzeuge, vor allem für den Wechsel des
Modus von „manuell“ zu „autonom“ oder umgekehrt.
Wichtig für das Risikomanagement sind Sicherheitsvorkehrungen, sowohl damit
autonom geführte Fahrzeuge in kritischen Situationen sicher zum Halten kommen, als
auch für den passiven Schutz der Insassen, wenn dies nicht gelingt.
Ein Verzicht auf passive Sicherheitsmaßnahmen wie das Anschnallen oder Airbags
wäre in dieser Perspektive erst verantwortbar, sobald genügend positive Erfahrungen
mit dem autonomen Fahren vorliegen. Daher sollte diese Perspektive nicht zu früh in
Aussicht gestellt werden.
Die zu erwartende allmähliche Einführung von Technologien des autonomen Fahrens
eröffnet vielfältige Möglichkeiten des Monitoring und des „Verbesserns im Betrieb“.
Ihre Nutzung durch neue Sensor- und Auswertungstechnologien sollte ein wichtiges
Element im gesellschaftlichen Risikomanagement sein (s. Kap. 17, Kap. 21 und
Kap. 28).
Risiken zum Arbeitsmarkt sind sorgfältig zu beobachten; im Falle des absehbaren
Rückgangs von bisherigen Arbeitsplätzen sollten frühzeitig Maßnahmen zur Weiter-
bildung und Umschulung angesetzt werden.
Erhebliche Probleme mit Datenschutz und Privatheit sind zu erwarten, falls das autono-
me Fahren in vernetzten Systemen stattfindet (wobei jedoch das autonome Fahren keine
spezifischen Probleme aufwirft, verglichen mit anderen Handlungsfeldern). Technische
und rechtliche Maßnahmen (s. Kap. 24) sind hier vor dem Hintergrund einer über-
greifenden gesellschaftlichen Debatte (Stichworte NSA, Datenkraken) zu treffen.
In Innovations- und Standortpolitik sind nationale Politiken gefragt, mit den jeweili-
gen Automobilherstellern über eine adäquate Verteilung derjenigen betrieblichen
Risiken zu sprechen, die im Schadensfalle erhebliche volkswirtschaftliche Auswirkun-
gen hätten, z. B. durch Reputationsverlust aufgrund einer medienwirksamen Panne
oder eines Unfalls.
Im Risikomanagement sind in Bezug auf öffentliche Kommunikation und die Informati-
onspolitik die oben erwähnten Lehren aus Kernenergie- und Nanotechnologiedebatten
einschlägig, die auf die Notwendigkeit der Ressource „Vertrauen“ aufmerksam machen.
Die Einbeziehung von Stakeholdern ist selbstverständlich wichtig und entscheidend
für eine gesellschaftliche Einführung bzw. „Aneignung“ des autonomen Fahrens. Hier
sind vor allem die in Deutschland sehr einflussreichen Verbände der Autofahrerinnen
und Autofahrer zu nennen. Für die gesamtgesellschaftliche Meinungsbildung sind
die Massenmedien entscheidend. Weiterhin ist natürlich an den Verbraucherschutz zu
denken.
Autonomes Fahren
Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Gefördert durch die Daimler und Benz Stiftung