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Hans Püchler
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Kreuzern gerechnet.530 Zwei letzte Einträge über seine Tätigkeit als Klosterbader fallen
in das Jahr 1538.531
Hans Püchler wurde von Jahr zu Jahr gegen den üblichen Sold von 16 Gulden zum
Bader der Stadt weiterbestellt, wobei sich der Rat vorbehielt, ihm von Quatember zu
Quatember den Dienst aufzukündigen.532 Bei der Verlängerung des Dienstes 1544
trug man ihm auf, sich um gute Knechte zu kümmern, besonders um einen, den man
wegen des Bindens und Verarztens lobe (»berhüembt sey«), damit niemand »verwar-
lost« und dem Reichen wie Armen »treulichen gewart werde«. Sollte eine Seuche
auftreten, müsse er auf seine Kosten einen Knecht halten, der die Infizierten pflege mit
Aderlassen und allem anderen, was zur Heilung beitragen könne. Wenn er in einem
solchen Fall den Rat um eine Kostenbeteiligung bitte, werde er sich nicht weigern.533
Es hat anscheinend Klagen über seine unfähigen Knechte gegeben, deren Lebens-
wandel zudem zu wünschen übrig ließ. Denn im selben Jahr warf der Rat Meister
Hans vor, er habe seinem Knecht Matheus vier Wochen lang erlaubt, eine schwangere
»Diern« im Bad zu halten und sie beieinander liegen lassen. Der Bader rechtfertigte
sich damit, er habe nicht gewusst, ob sie verheiratet gewesen wären oder nicht. Der
Rat entschied, Püchler zu bestrafen.534 Am 10. Juni 1530 gestattete der Rat dem Bader,
bis auf St. Bartlmetag (24. August) wöchentlich nur zwei Bäder, nämlich am Mitt-
woch und Samstag, zu halten.535 Ob das ein erstes Zeichen nachlassenden Interesses
am Baden war oder ob private Gründe Püchlers hinter der Beschränkung steckten,
lässt sich nicht sagen.
Was seine wundärztliche Tätigkeit betrifft, ist wenig außerhalb der Klosterrechnun-
gen bekannt geworden. So versorgte er 1541 ein Kind im Spital.536 Vermutlich war es
auch er, der 1538 die Schwester des Metzgers Stefan Schmerlinger, eine Pfründnerin
im Spital, behandelte.537
Der Rat wachte eifersüchtig darüber, dass seine Rechte als Inhaber der niederen
Gerichtsbarkeit nicht durch den Stadt- und Landrichter beschnitten wurden. Das be-
kam auch Hans Püchler zu spüren. Er hatte sich wegen einer Freveltat seines Bruders
gegenüber dem Landrichter verbürgt, dass sich sein Bruder dem Richter wieder stellen
werde. Das geschah aber nicht, im Gegenteil, der Bader gab dem Richter und Amt-
mann nur böse Worte. Der Richter fackelte nicht lange und führte ihn aufs Schloss, wo
der Kerker war. Das verstieß gegen die Freiheiten der Stadt. Der Rat beschloss, weil
sich der Bader an eine andere Obrigkeit gewandt und sein »hantgelobtes« Versprechen
gebrochen habe, solle er zur Strafe auf ein Tor geschafft werden. Außerdem wurde
Hans Püchler aufgefordert, seinen Bruder dem Richter zu stellen und in Zukunft kei-
ner anderen Herrschaft mehr ein »gelüb« zu tun.538 Während des Einsitzens für einige
Stunden auf dem Tor durfte der Bader darüber sinnieren, wie ungerecht es doch auf
der Welt zugehe, falls er sich ungerecht behandelt fühlte. Schließlich hatte er ja schon
auf dem Schloss eingesessen.
Im städtischen Bad vor 500 Jahren
Badhaus, Bader und Badegäste im alten Tirol
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Im städtischen Bad vor 500 Jahren
- Subtitle
- Badhaus, Bader und Badegäste im alten Tirol
- Author
- Robert Büchner
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79509-4
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 202
- Category
- Geographie, Land und Leute