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Bader, Badknechte, Reiberinnen und Gewandhüterinnen zu Rattenberg
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dem Rat, er möge erlauben, dass Dolch und Siegelring, die Bernhard von seinem Vater
geerbt hätte und die jetzt sein Gerhab verwahre, dem Hans ausgehändigt würden.668
4.10 Hans Fäler d. J.
Auf seine Bitte hin erteilte ihm der Rat gegen eine Gebühr von zwei Gulden und einer
halben Pazeide (= ca. 3¼ l) Wein für die Herren das Inwohnerrecht.669 In jugendlichem
Übermut schor der neue Meister einem gewissen Urban ein Kreuz auf den Kopf. Dem
gefiel das gar nicht, dem Rat noch weniger, weshalb er Hans Fäler jr. zu einem Gul-
den Strafe und zum Einsitzen auf ein Tor verurteilte.670 Geschadet hat es dem jungen
Mann nicht, denn er wurde zunächst klaglos von Jahr zu Jahr als Bader weiterbestellt.671
Das Dienstgeld war wie üblich 16 Gulden.672
Bei der Ämterbesetzung zu Dreikönige 1574 fanden Rat und Gemeinde so Einiges
an ihm zu bemängeln. Er solle besser das Bad versehen, heißt es, künftig Vogeltennen
und das Schießen meiden, gute Knechte halten, die »Miterbad« wie seit alters zurich-
ten, eine stille Ordnung in Bad und Haus führen und Holz zum »Frauenstübl« herge-
ben.673 Dass es laut in der Badstube hergehen konnte, wird auch von anderen Orten
erwähnt. Was wollte ein Bader dagegen machen. Das Frauenstübl bezieht sich auf den
1573 neu errichteten Anbau zur Frauengarderobe, wie bereits in anderem Zusammen-
hang erwähnt. Dass Hans Fäler sich weigerte, es mit seinem Holz beheizen zu lassen,
hing mit den mehr und mehr steigenden Preisen für Brennholz zusammen. Deshalb
suchte er immer wieder um die Erlaubnis an, das Bad am Mittwoch ausfallen lassen
zu dürfen. Er verzeichnete beim Rat nur Teilerfolge. So wurde ihm im Januar 1572 auf
seine Bitte hin gestattet, das Bad wegen der Kälte jeden zweiten Mittwoch geschlossen
zu halten, ein Jahr später erlaubte ihm der Rat im Juni, bis auf Widerruf das Mitterbad
einzustellen.674
Am 6. Januar 1575 durfte er sich wieder einige Vorwürfe anhören : Er solle sich des
Weins enthalten, verlangte man, gute Knechte einstellen, das Mitterbad nicht ohne Be-
willigung durch Bürgermeister und Rat ausfallen lassen, solle nicht »selbs« fortgehen
oder so weite Reisen machen.675 Damit ist gemeint, dass er von solchen Reisen den Rat
zu unterrichten und seine Zustimmung einzuholen hatte. Schließlich hatte er ja als Ba-
der und Wundarzt Pflichten in der Stadt. Bei dem Bad am Mittwoch kam man ihm bald
entgegen. Noch im Januar wurde ihm erlaubt, es bis Ostern nur alle 14 Tage zu halten,
im März allerdings jede Woche. Nach Pfingsten durfte er es dann überhaupt einstellen.676
Während die Vertragsverlängerungen 1576, 1577, 1580 und 1581 klaglos über die
Bühne gingen,677 hieß es bei der Wiederbestellung 1578, er solle die »schadhaften«
Leute nicht neben und unter die anderen setzen, kein Pflaster oder sonstige Unsauber-
keit im Bad auf den Boden werfen und liegen lassen, das Brunnenbecken sauber halten
Im städtischen Bad vor 500 Jahren
Badhaus, Bader und Badegäste im alten Tirol
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Im städtischen Bad vor 500 Jahren
- Subtitle
- Badhaus, Bader und Badegäste im alten Tirol
- Author
- Robert Büchner
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79509-4
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 202
- Category
- Geographie, Land und Leute