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In bestimmten Bereichen werden in Deutschland durch das Anerken-
nungsgesetz auch Teilanerkennungen ermöglicht, allerdings werden in die-
sem Zusammenhang in den Interviews mehrfach die fehlenden Qualifizie-
rungsmöglichkeiten kritisiert.
»[E]ine gute Verknüpfung zu Qualifizierungsangeboten, weil das Ding ist halt
momentan noch, es gibt die Möglichkeit der Teilanerkennung, es ist ganz oft
nicht klar, wie geht es weiter, also was gibt es für Möglichkeiten jetzt, dann
mich so zu qualifizieren, dass ich zu einer vollen Anerkennung komme, und
ganz oft das Problem der Finanzierung, also gerade bei Personen, die unter-
qualifiziert beschäftigt sind und die dann keine Möglichkeit haben, irgend-
wie sich das zu leisten […]. Das müsste sich auf jeden Fall noch ändern, dann
bräuchte es noch bessere Methoden oder Angebote dafür« (F/DE, Z. 862-873).
In den Interviews werden damit vor allem die Voraussetzungen und Be-
dingungen von Anerkennungsverfahren als Widersprüche zu den Möglich-
keiten und Ressourcen der Klient_innen erlebt. Dies wird insbesondere
relevant, wenn eine Antragstellung aufgrund fehlender formaler Nachwei-
se nicht möglich ist. Anerkennungsberatung stößt verstärkt bei geflüchte-
ten Personen an Grenzen, wenn Dokumente und Unterlagen aufgrund der
Fluchtumstände nicht vorgelegt werden können.
»Wir stehen auch an bei Asylbewerber_innen z. B., wenn Dokumente fehlen,
also wenn Unterlagen fehlen, speziell in dem reglementierten Bereich […]. Da
steht man wirklich an, weil es keine andere Möglichkeit gibt, also man muss
diese Dokumente vorlegen, und die können es nicht, weil sie einfach aus
einem Land kommen, wo Krieg herrscht« (C/AT, Z. 317-322).
Solange rechtliche Verfahren nur auf Grundlage von formalen Nachweisen
möglich sind, kann auch Anerkennungsberatung nur auf dieser Basis unter-
stützend wirken. Die besondere Situation von geflüchteten Menschen wird
in Deutschland und Österreich durch die veränderten Gesetzeslagen mit-
berücksichtigt. In Deutschland wurden mit § 14 sogenannte »sonstige Ver-
fahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit bei fehlenden Nachweisen« in
das BQFG mit aufgenommen. Falls der Nachweis von Qualifikationen nicht
oder nur teilweise über Zeugnisse möglich ist, kann stattdessen eine Quali-
fikationsanalyse durchgeführt werden. Dazu können Arbeitsproben, Fach-
Bildungs- und Berufsberatung in der Migrationsgesellschaft
Pädagogische Perspektiven auf Beratung zur Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen
- Title
- Bildungs- und Berufsberatung in der Migrationsgesellschaft
- Subtitle
- Pädagogische Perspektiven auf Beratung zur Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen
- Author
- Birgit Schmidtke
- Publisher
- transcript Verlag
- Location
- Bielefeld
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-8394-4485-6
- Size
- 14.8 x 22.5 cm
- Pages
- 252
- Keywords
- Qualifikation, Integration, Bildungsberatung, Berufsberatung, Bildung, Bildungsforschung, Bildungssoziologie, Bildungstheorie, Pädagogik
- Category
- Recht und Politik