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Ökosysteme, Landnutzung & Biodiversität 4
In der überörtlichen Raumplanung stehen im Wesentlichen drei Arten von Plänen
– die vielfach auch als Programme bezeichnet werden6 – zur Verfügung:
Landesraumordnungs- oder -entwicklungsprogramme präzisieren die Planungsziele
für das gesamte Landesgebiet auf einer allgemeinen Ebene (z.B. Festlegung zentraler
Orte und räumlicher Entwicklungsachsen für Wohnen, Betriebe etc.).
Überörtliche Sachprogramme werden für das gesamte Landesgebiet oder für Regionen
erstellt und behandeln einen konkreten Sachbereich, der in der Verantwortung der
Planungsbehörden liegt (z.B. Ausweisung von Vorrangzonen, die für die Energie-
wende von Bedeutung sind, etwa Eignungs- und/oder Ausschlussflächen für die
Windenergienutzung in mehreren Bundesländern).
Regionale Raumordnungsprogramme treffen räumliche Festlegungen für Gebiete, die
mehrere Gemeinden umfassen. Diese schließen die gesamte Bandbreite planerischen
Handelns ein, wobei die hier bestehenden Möglichkeiten insbesondere für das
UBRM bedeutend sein können (z.B. Ausweisung von Grünräumen mit überört-
licher Bedeutung für den Kulturlandschafts- und Biodiversitätsschutz, den Schutz
landwirtschaftlicher Flächen sowie für Erholung und Tourismus).
Die überörtliche Raumplanung hat in den Bundesländern unterschiedliche Bedeutung.
Nicht alle Bundesländer verfügen über ein Landesraumordnungsprogramm. Die Regional-
planung ist nicht überall gleich stark ausgeprägt. Sie ist flächendeckend in der Steiermark
bzw. beinahe flächendeckend in Salzburg vorhanden (StLREG 2018; LEP SBG 2003).
Die örtliche Raumplanung ist von den Gemeinden umzusetzen. Dafür stehen ihnen
in den Bundesländern im Allgemeinen – wie in der überörtlichen Raumplanung –
drei Arten von Plänen zur Verfügung (allerdings in wesentlich größerer Detailschärfe):
Das örtliche Entwicklungskonzept behandelt die längerfristigen räumlichen Ent-
wicklungsperspektiven der Gemeinden jenseits von 10 Jahren. Es werden die Bedarfs-
fragen für Bauland geklärt, die wesentlichen Entwicklungsmöglichkeiten festgelegt
und diese mit dem Infrastrukturausbau koordiniert. Auf örtlicher Ebene werden
die wesentlichen Festlegungen dafür getroffen, welche Flächen als Grünraum dienen
und daher von Bauland und Infrastrukturmaßnahmen freigehalten werden sollen.
Dies betrifft einerseits Flächen mit Vorrang für die landwirtschaftliche Nutzung
oder Bereiche, die für das Landschaftsbild wichtig sind bzw. wertvolle Lebensräume
für wildlebende Tiere und Pflanzen bieten, aber auch Freizeit- und Erholungs-
flächen (z.B. Spielplätze, Parks).
Im Flächenwidmungsplan wird jeder Parzelle in den Kategorien Bauland, Verkehrs-
flächen und Grünland (in zahlreichen Unterkategorien) eine Flächenwidmung zu-
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6 Die Raumplanung wird in Landesgesetzen geregelt. Daher werden einzelne Plantypen in verschie-
denen Bundesländern eventuell unterschiedlich bezeichnet.
Umwelt- und Bioressourcenmanagement für eine nachhaltige Zukunftsgestaltung
- Title
- Umwelt- und Bioressourcenmanagement für eine nachhaltige Zukunftsgestaltung
- Authors
- Erwin Schmid
- Tobias Pröll
- Publisher
- Springer Spektrum
- Location
- Wien
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-662-60435-9
- Size
- 17.3 x 24.6 cm
- Pages
- 288
- Keywords
- Umweltmanagement, Bioressourcen, Nachhaltigkeit, Sustainability, Universität für Bodenkultur
- Categories
- Naturwissenschaften Umwelt und Klima