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Vor 1918
Die Votivkirche in Wien - Denkschrift des Baucomités
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rein geschäftliche Sphäre hinaus Einfluß üben zu wollen. Innerhalb derselben entledigte er sich, erst als ständiger Gureaubcamtcr, dann seit 1872 als Gbcrrechuungsrath in seinen freien Stunden, aller Obliegenheiten mit dem größten Weiße, mit der strengsten Gewissenhaftigkeit und mit einer Vorliebe für die Sache, die noch über feine Verpflichtungen hinausging. Ueber den Wirkungskreis dieser verschiedenen zur Ausführung und Überwachung des Votivkirchenbaues eingefetzten Körperschaften und Personen hat Perthaler eine Denkschrift verfaßt, welche höchsten Ortes genehmigt, und so eigentlich das regelnde Statut des ganzen für den Gau bestellten Organismus wurde. Dieses Vrganisationsslatut ist zu wichtig und zu charakteristisch, als daß es nicht seinem ganzen Wortlaute nach im Anhange XI abgedruckt werden müßte. So richtig auch der von Jerstel eingeschlagene Weg zur Gestellung des geeigneten Werkmeisters war und so gut sich die Wahl Krnnners in der Jolgezeit bewährt hat, so bildete dieselbe doch die erste und entscheidende Veranlassung zu der Verstimmung, welche seitdem zwischen Perthnlcr und Jerstel immer mehr zu Tage trat. Der Architekt wurde denn auch bei Abfassung jenes Orgnnisntionsstatutes für die Leitung und Ausführung feines Werkes nicht zu Rathe gezogen, um etwa seine ideellen wie seine materiellen Interessen wahren zu können. Indeß also für die Entlohnung des Werk- meisters Kranner während der ganzen Gnuzeit jährliche 4000 Gulden E. M. festgesetzt wurden, follte das Gehalt des Architekten nach einer jährlich hernbglcitenden Icaln bemessen werden, so zwar, daß Jerstel nur im ersten Gnujahre ein, den Gczügen des Werkmeisters gleichkommendes Gehalt von 4000 Gulden, in den folgenden Jahren aber immer weniger erhalten hätte; wie dies im vierten Abschnitte des Organisntionsstntutes (Anhang XI, Zp. 28) des Genaueren nachgelesen werden kann. Es sei nur gleich hinzugefügt, daß diese Verordnung niemals zur vollen Ausführung kam. Architekt Icrstel gab gleich bei Empfang des Decretes feine Gedenken gegen diese Art und Weise der Vehaltbemessung zu Protocolt und machte dagegen eine eindringliche Vorstellung, in deren Würdigung er in den drei ersten Gnujahrcn die Ergänzung seines Gehaltes aus 4000 Gulden in Jorm von Remunerationen erhielt. Auch in der Folge ward festgesetzt, daß feine jährliche Entlohnung in 2100 Gulden Honorar und in anderen 2100 Vulden Remuneration zu bestehen habe. Doch erst im Jahre 1872 ist die Irage, welche der Architekt fortwährend in der rücksichtsvollsten Weise allen anderen unterordnete, principiell dahin entschieden worden, daß Jerstel für den Rest der, auch damals noch zu niedrig angenommenen Zahl der Gaujahre eine jenen Iahresbezügen ungefähr adäquate Pauschalsumme als Honorar angewiesen wurde. Die Möglichkeit jener Gestimmungen erklärt sich eben nur aus dem Umstände, daß man von der Gedeutung des Künstlers für das Gaumerk und von feinen» Verhältnisse zur Ausführung desselben damals nicht die richtige Vorstellung hatte. Man glaubte des Architekten nur anfangs zur Abfassung der Pläne zu bedürfen und ihn fpäter ganz entbehren zu können, da die Ausführung seiner Ideen recht und schlecht die Sache des Gau- oder Werkführers fei. Wenn es nun Jerstel gleichwohl nach und nach gelang, sich als Architekt der Votivkirche den Einfluß aus fein Werk zu sichern und sich in der Leitung des Gaues als maßgebend zu behaupten, fo kam diese Errungenschaft bald auch seinen Jachgenossen und dem gesummten Kunstleben Wiens zu statten. U on größtem Segen für das Werk war das gute Einvernehmen zwischen Jerstel und Kranner. Jeder lernte den Werth des Anderen schätzen und erkannte bald, wie sie sich zu der gemeinsamen großen Aufgabe ergänzen müßten. Der junge, im Zteinbnu noch wenig erfahrene Architekt sah einen Meister in diesem, wie in vielen anderen technischen Dingen vor sich und unterordnete sich ihm darin gewissermaßen als Schüler, aber als ein so gelehriger Schüler, daß sich Kranner schon nach wenigen Jahren seinen Geistand auch in dieser Hinsicht lobte. Kranncr wieder schätzte das Talent und den hingebenden Eiser des Künstlers hoch und obgleich selbst Architekt, erkannte er doch die geistige Neberlegenheit Jerstels gerne an. Doch versäumte es Nerstel nie, sich auch in künstlerischen Iragen bei Kranncr Rathes zu erholen, was dem gemeinsamen Werke sehr zu gute kam. Meist aber begnügte sich Krnnner, den Architekten zur Verfolgung der einmal eingeschlagenen Gähn zu ermuthigen; so namentlich gleich in der wichtigen Nrnge der von Jerstel selbst vorgeschlagenen Projcctändcrungcn. 88
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Die Votivkirche in Wien - Denkschrift des Baucomités
Title
Die Votivkirche in Wien - Denkschrift des Baucomités
Author
Moriz Thausing
Publisher
Verlag von R. v. Waldheim
Location
Wien
Date
1879
Language
German
License
PD
Size
25.0 x 33.2 cm
Pages
148
Keywords
Kirche, Kunstgeschichte, Architektur
Categories
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