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Die Votivkirche in Wien - Denkschrift des Baucomités
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Steinbnu keiner Täuschung hingegeben. Gei aller Sparsamkeit und allem Opsermuthe der Getheiligten waren auch bei der Dollendung der Thürme bereits 3,W6.WN Gulden für das Werk ausgegeben, und was stand noch alles bevor! Angesichts dieser Umstände fanden frühzeitig schon Verhandlungen statt über die Uragc, wie die Nortsührung des Gaues zu sichern sei von dem Zeitpunkte an, mit welchem voraussichtlich die eigenen Mittel des Gnusondes aufgebraucht fein würden. Der Verwaltungsrath hat diese wichtige Nrage schon in einem am 24. October 1861 an das Gaucomite erstatteten Gerichte ausführlich erörtert. Eü ivurde hierin vor allem in Erwägung gezogen, ob nicht eine neuerliche Sammlung ausgeschrieben werden solle. Mein die Gesorgniß, daß der Erfolg hinter der noch benö'thigien Summe zurückbleiben könnte, sowie das Mißliche, die traurige Erinnerung, welche die Veranlassung zu dem Votivkirchenbaue bildete, wieder erwecken zu müssen, hat den Verwaltungsrath bestimmt, von diesem Mittel, eine Vermehrung des Gausoudcs zu erzielen, gänzlich abzusehen. Sodann ivurde in Getracht gezogen, ob nicht der niederösterreichische Rcligions- sond, welcher von feinem Einkommen alljährlich einen Getrag von 1^5.UUl! Gulden in Erfparung bringt, zur Deckuug der für die Votivkirche erforderlichen Geldmittel herbeigezogen werden könnte. Allein der Umstand, dasz dieses jährliche Ersvarniß infolge allerhöchster Entschließung vom 3 l . Juli l85? bereits aus Jahre hinaus zum Gaue der Kirche auf den Weiiringer'schcn Gründen auf der Wiedcn, und nach Vollendung derselben zum Neubau der Kirche in Neindors nächst Wien in Anspruch genommen war, nöthigte auf einen Geldzufluß von dieser Seite ebenfalls zu verzichten. Auch der Commune Wien wurde gedacht, und zwar deshalb, weil zunächst sie aus dem monumentalen Werke den größten Vortheil zieht, indem es der Stadt zur Zierde, der Gevülkcrung aber zur Gesriedigung ihrer religiösen Gedürfnisse dient. Aber auch von ihr wurde in Erwägung, daß ja die Votivkirche einen Act der Pietät des ganzen Kaiserstaatcs repräsentirt und die Gemeinde Wien sich daher zu einer so ausnnhmsweisen Gethciliguug, wie sie die Deckung der abgängigen Gaukostcn erheischte, kaum berufe» fühlen konnte, Umgang genommen. Hatte doch die Stndtgemeinde ohnedies auf die Versolguug einer zwischen ihr und dem Stadterweiterungssonde strittigen Jorderung von 15U.UW Gulden verzichtet und im gemeinsamen Einvernehmen diese Summe, wie bereits erwähnt, großmüthig dem Ausbaue der Votiukirchenthürme zugewendet. A u s alleu diese» Schwierigkeiten ergab sich schließlich ein Ausweg durch einen Umstand, der anfangs in gar keinem Zusammenhange mit der Geschaffung der Gaumittel zu stehen schien. Ncrstel hatte nämlich längst schon geltend gemacht, daß die Votivkirche aus dem großen freien ftlntze, aus dem sie erbaut ist, füglich nicht ohne eine passende, ihre Größen- Verhältnisse in noch günstigeres Licht stellende Umrahmung von Gebäuden bleiben könne. Indem nun Ncrstel diesem Gedanken gleich in einer entsprechenden Zeichnung Ausdruck lieh, stellte er den Antrag, daß die um die Kirche gelegenen Gründe, welche nach dem allerhöchst genehmigten Ätadterwcitcrungsplane in die Verbnuung gar nicht einbegriffen waren, der Votiukirche überlassen, und ihr gestattet werden möge dieselben zu veräußern. Nach den angestellten Gcrcchnungcn repräscntirte das damals, im lahre 1861 bei einem Ilächenausmaße von 7213 Ouadratklastern, die Oundrntklaster zu 899 Gulden angenommen, ein Enpital von 2,16A.W9 Gulden zur Dotirung ihres Gnufondcs. Da aber mit der Hintangabe diefer Gründe bei dem Umstände, als auf denselben derzeit die Gnu- und Steinmetzhütten des Votivkirchenbnucs errichtet waren, nicht sofort vorgegangen werden konnte, so ivurde gleichzeitig an das Gaucomite die Gitte gestellt, die Unterstützung des Stnntsministeriums in dieser Angelegenheit dahin in Anspruch zu nehmen, daß dieses letztere die zum Votivkirchenbau nach Erschöpfung feiner eigenen Mittel weiter erforderlichen Geldsummen vorschußweife und gegen Schadloshaltung aus dem Erlöse der der Votwkirche zu überlassenden Gründe aus dem Stadt- erweiterungsfonde vorstrecke. Das Gnucomite, der Gitte des Verwaltungsrathes entsprechend, verwendete sich beim Staats- Ministerium in dieser Richtung und dieses wieder erstattete einen unterthänigsten Vortrag über die Sache an Heine Majestät den Kaiser. Daraus erfloß die allerhöchste Entschließung vom 10. December lä6?;, nach welcher einstweilen in den Jahren 1664 und 1866 alljährlich der Gctrag von löU.lM! Gulden zur Jortsetzung des Votivkirchenbanes aus dem Wiener Htadterweiterungsfunde verabfolgt werden durfte. Diese Ermächtigung wurde zufolge allerhöchster Entschließung auch auf das Jahr 1365 ausgedehnt und für dasselbe dem Kirchenbaue aus dem Ätadterweiterungsfonde ein Getrag 72 '
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Die Votivkirche in Wien - Denkschrift des Baucomités
Title
Die Votivkirche in Wien - Denkschrift des Baucomités
Author
Moriz Thausing
Publisher
Verlag von R. v. Waldheim
Location
Wien
Date
1879
Language
German
License
PD
Size
25.0 x 33.2 cm
Pages
148
Keywords
Kirche, Kunstgeschichte, Architektur
Categories
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