Page - 29/30 - in Die Votivkirche in Wien - Denkschrift des Baucomités
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Demnach dürfte es gerathener sein, darauf nicht einzugehen. Ein
Hcquwnlent, welches, weil es f!z ist, bedeutend geringer sein kann,
und zwar unmaßgeblich im Lctrage von 2.LW f!.,
dann hierzu ein Iahresgehalt uon 1.20» „
würde msammcn ^.000 sl. C. M.
ausmachen und Herrn Kranner zufriedenstellen.
Eine andere üasis liche sich nach einer Erklärung desselben
dadurch gewinnen, wenn sein Honorar nach demjenigen bemessen würde,
was er uon den Einheitspreisen, die durch die niederösterreichische
Landcsbaudirection ermittelt und gedruckt den Concurrcntcn mitgetheilt
wurden, in Ersparung zu bringen vermag. Er behauptet, das! seine
Ersparungen so bedeutend sein werden, das;, wenn ihm als Honorar
nur die Halste hicoon bewilligt würde, er jedenfalls eine, 4Wl! st.
jährlich bedeutend übersteigende Summe beuchen würde. Falls ihm
die Nah! anheimgestellt werden sollte, würde er den letzteren Modus
wählen.
Uon der Qctrachtung ausgehend, dasz die Hohe der letzteren
HonorirungZart einer uerläszlichcn ücrechnung nicht unterzogen werden
kann »nd dasz die schwankenden Rechnungen gewöhnlich die theuersten
sind, dürfte man der ersteren Honorirungsart den Dornig geben.
liebst dem Obermeister sind erforderlich:
Zwei Steinmetzpoliere, Stcinmetzgcfellen in unbestimmter Anzahl,
je nach dem Umfange, in welchem der üau betrieben werden soll;
ein Maurerpolier, ein Gerüstpolicr, zwei öimmcrlente, ein Schlosser,
zwei Schmiede, nuci Wächter; Handlanger in unbestimmter Zahl.
Rücksichtlich aller dieser stersonen wäre ein Uorschlag dem Ober-
meistcr abzufordern, sowie es seine Wicht bleibt, nach den sich ändernden
llerhältnisscn die erforderlichen Modisicntionen während des üanes zu
beantragen.
Diese Anträge werden namentlich in üczug aus die Zahl der
Steinmetzgcsellen mit denjenigen Anträgen zusammenhängen, welche
jährlich in üctrcff des fträliminarcL vorzulegen sein weiden,
3. Section derRechnungs- und Uerwnltungsgcschäftc.
Die Rechnung«- und UcrwaltungVknnzlci wird einem Rechnungs-
sührer oder ünuvcrwaltcr übertragen. Da besondere technische Kennt-
nissc hierzu nicht erforderlich sind, so dürfte es möglich fcin, mit einem
Gehalte, der 12W f>. nicht, oder nicht weit übersteigt, ein geeignetes
Individuumzu gewinnen.
Nebst diesem wäre noch ein Individuum mit der Verpflichtung
anzustellen, in allen Richtungen des Dienstes dem Rcchnungsführer
zur Zeile zu stehen, seine Stelle bei manchen Geschäften zu uertrctcn,
Copirungen zu übernehmen, das Requisiten- und Materialienmagazin
gemeinschaftlich mit jenem zu übernehmen, kurz al« Gehilfe zu
fungircn.
Heine Honoriruug dürfte in der Hrt geregelt werden, das, seine
Qezüge denen eines Stcinmetzpolicrs gleichkommen.
Huszerdem wäre noch ein Diener für die Kanzlei zu bestellen.
Iu üetrcff der drei Chefs wären Uerträge nach vorläufiger
Unterhandlung abzufchlieszen, in welchen insbesondere vorgesehen sein
musz, aus welche Weise die HuMung des Contractsuerhällnisscs statt-
finden könne, wenn dies im Interesse des Unternehmen« erforderlich
sein sollte.
Der wirkliche Hbschluh der liierträge soll Sache des Deriualtungs-
rathes sein, nachdem diese Grundsätze, wornnch sich hierbei ni lwüen
ist, durch das leitende Comite n»ter Sanction Seiner kaiserlichen Hoheit
des Durchlauchtigsten Erzherzogs Ferdinand Mnr festgestellt sein
weiden. XII.
Allerhöchstes Handschreiben
an Seine kaiserliche Hoheit den Durchlauchtigsten Herrn
Erzherzog Carl Ludwig.
Lieber Herr Linder Erzherzog Carl Ludwig! Ich übertrage
Cuercr Liebden nach Ihrem Wunsche das ftrotectorat über den <3au
der Hcilandskirchc in Wien mit dem Uorsitze im leitenden Comite,
welchen in Ihrer Uerhinderung der Uürsterzbischof uon Wien, Cardinal
Ritter von Rauscher wie bisher führen wird.
Huszerdem bleibt es Ihnen vorbehalten, überhaupt von allen,
diesen üan betreffenden Angelegenheiten Einsicht, und darauf die
Ihnen als strotector geeignet erscheinende Ingcrenz zu nehmen.
Der für die Uebcrwachung und Leitung des öaucs bestehende
Organismus bleibt im Uebrigen unverändert.
Hieuon setze Ich zugleich Meinen Minister des Innern mit der
Hufforderung in die Kenntnis;, uon dieser llcrfügung sowohl den
Cardinal'Fiirstcrzbischos von Wien, als auch die übrigen Comite-
Mitglieder, denen, wie ursprünglich bestimmt worden war, in ZuKunst
auch Mein Minister für Cultus und Unterricht beizuzählen sein wird,
zu oerständiaen.
Ofen, 15. März 1:
Uranz Joseph m. p.
XIII.
es Handschreiben
an Seine kaiserliche Hoheit den Durchlauchtigsten Herrn
Erzherzog Enrl Ludwig.
Lieber Herr ürndcr Erzherzog Carl Ludwig! Der seinerzeit von
Halbig für die Heilandskirche angefertigte Hauptaltnr ist nach dem
Urtheile der Fachmänner für diese Kirche nicht geeignet.
Nachdem sich dieser HItnr jedoch für die Hof- und Stadtpfarr-
Kirche nun heiligen Hugultin, welche eines neuen Altares bedarf,
vollkommen eignet, so bestimme Ich, dasz derselbe in dieser Kirche
ausgestellt werde.
sicher den bereits vom Qansondc der Hcilandskirche bestrittenen
Huslagcn für dicscn HItar dürscn jedoch diesen Lausend oder den
Stadterweitcrungssond, welcher den Auebau der Votwkirche über-
nommen hat, keine weiteren Auslagen treffen.
Es hat sich sonach Mein Minister des Innern, an den Ich
gleichzeitig die Weisung ergehen lasse, mit Meinem Minister für Cultus
und Unterricht wegen der erforderlichen Vereinbarung über die
Bestreitung des, für diesen HItar noch ausstehenden Restbetrages und
der Hiifstcliungskostcn in das Einvernehmen zn setzen nnd die weiteren
Anträge Meiner Genehmigung zu unterziehen.
Hieuon haben Ener Licbden das ^aucomitc für die Heilands-
Kirche in die Kenntnis! zu setzen.
Wien, 2ö. Hpril 1573.
Franz ^ofcph m. p.
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Die Votivkirche in Wien - Denkschrift des Baucomités
- Title
- Die Votivkirche in Wien - Denkschrift des Baucomités
- Author
- Moriz Thausing
- Publisher
- Verlag von R. v. Waldheim
- Location
- Wien
- Date
- 1879
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 25.0 x 33.2 cm
- Pages
- 148
- Keywords
- Kirche, Kunstgeschichte, Architektur
- Categories
- Geschichte Vor 1918