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Vor 1918
Die Votivkirche in Wien - Denkschrift des Baucomités
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Demnach dürfte es gerathener sein, darauf nicht einzugehen. Ein Hcquwnlent, welches, weil es f!z ist, bedeutend geringer sein kann, und zwar unmaßgeblich im Lctrage von 2.LW f!., dann hierzu ein Iahresgehalt uon 1.20» „ würde msammcn ^.000 sl. C. M. ausmachen und Herrn Kranner zufriedenstellen. Eine andere üasis liche sich nach einer Erklärung desselben dadurch gewinnen, wenn sein Honorar nach demjenigen bemessen würde, was er uon den Einheitspreisen, die durch die niederösterreichische Landcsbaudirection ermittelt und gedruckt den Concurrcntcn mitgetheilt wurden, in Ersparung zu bringen vermag. Er behauptet, das! seine Ersparungen so bedeutend sein werden, das;, wenn ihm als Honorar nur die Halste hicoon bewilligt würde, er jedenfalls eine, 4Wl! st. jährlich bedeutend übersteigende Summe beuchen würde. Falls ihm die Nah! anheimgestellt werden sollte, würde er den letzteren Modus wählen. Uon der Qctrachtung ausgehend, dasz die Hohe der letzteren HonorirungZart einer uerläszlichcn ücrechnung nicht unterzogen werden kann »nd dasz die schwankenden Rechnungen gewöhnlich die theuersten sind, dürfte man der ersteren Honorirungsart den Dornig geben. liebst dem Obermeister sind erforderlich: Zwei Steinmetzpoliere, Stcinmetzgcfellen in unbestimmter Anzahl, je nach dem Umfange, in welchem der üau betrieben werden soll; ein Maurerpolier, ein Gerüstpolicr, zwei öimmcrlente, ein Schlosser, zwei Schmiede, nuci Wächter; Handlanger in unbestimmter Zahl. Rücksichtlich aller dieser stersonen wäre ein Uorschlag dem Ober- meistcr abzufordern, sowie es seine Wicht bleibt, nach den sich ändernden llerhältnisscn die erforderlichen Modisicntionen während des üanes zu beantragen. Diese Anträge werden namentlich in üczug aus die Zahl der Steinmetzgcsellen mit denjenigen Anträgen zusammenhängen, welche jährlich in üctrcff des fträliminarcL vorzulegen sein weiden, 3. Section derRechnungs- und Uerwnltungsgcschäftc. Die Rechnung«- und UcrwaltungVknnzlci wird einem Rechnungs- sührer oder ünuvcrwaltcr übertragen. Da besondere technische Kennt- nissc hierzu nicht erforderlich sind, so dürfte es möglich fcin, mit einem Gehalte, der 12W f>. nicht, oder nicht weit übersteigt, ein geeignetes Individuumzu gewinnen. Nebst diesem wäre noch ein Individuum mit der Verpflichtung anzustellen, in allen Richtungen des Dienstes dem Rcchnungsführer zur Zeile zu stehen, seine Stelle bei manchen Geschäften zu uertrctcn, Copirungen zu übernehmen, das Requisiten- und Materialienmagazin gemeinschaftlich mit jenem zu übernehmen, kurz al« Gehilfe zu fungircn. Heine Honoriruug dürfte in der Hrt geregelt werden, das, seine Qezüge denen eines Stcinmetzpolicrs gleichkommen. Huszerdem wäre noch ein Diener für die Kanzlei zu bestellen. Iu üetrcff der drei Chefs wären Uerträge nach vorläufiger Unterhandlung abzufchlieszen, in welchen insbesondere vorgesehen sein musz, aus welche Weise die HuMung des Contractsuerhällnisscs statt- finden könne, wenn dies im Interesse des Unternehmen« erforderlich sein sollte. Der wirkliche Hbschluh der liierträge soll Sache des Deriualtungs- rathes sein, nachdem diese Grundsätze, wornnch sich hierbei ni lwüen ist, durch das leitende Comite n»ter Sanction Seiner kaiserlichen Hoheit des Durchlauchtigsten Erzherzogs Ferdinand Mnr festgestellt sein weiden. XII. Allerhöchstes Handschreiben an Seine kaiserliche Hoheit den Durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Carl Ludwig. Lieber Herr Linder Erzherzog Carl Ludwig! Ich übertrage Cuercr Liebden nach Ihrem Wunsche das ftrotectorat über den <3au der Hcilandskirchc in Wien mit dem Uorsitze im leitenden Comite, welchen in Ihrer Uerhinderung der Uürsterzbischof uon Wien, Cardinal Ritter von Rauscher wie bisher führen wird. Huszerdem bleibt es Ihnen vorbehalten, überhaupt von allen, diesen üan betreffenden Angelegenheiten Einsicht, und darauf die Ihnen als strotector geeignet erscheinende Ingcrenz zu nehmen. Der für die Uebcrwachung und Leitung des öaucs bestehende Organismus bleibt im Uebrigen unverändert. Hieuon setze Ich zugleich Meinen Minister des Innern mit der Hufforderung in die Kenntnis;, uon dieser llcrfügung sowohl den Cardinal'Fiirstcrzbischos von Wien, als auch die übrigen Comite- Mitglieder, denen, wie ursprünglich bestimmt worden war, in ZuKunst auch Mein Minister für Cultus und Unterricht beizuzählen sein wird, zu oerständiaen. Ofen, 15. März 1: Uranz Joseph m. p. XIII. es Handschreiben an Seine kaiserliche Hoheit den Durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Enrl Ludwig. Lieber Herr ürndcr Erzherzog Carl Ludwig! Der seinerzeit von Halbig für die Heilandskirche angefertigte Hauptaltnr ist nach dem Urtheile der Fachmänner für diese Kirche nicht geeignet. Nachdem sich dieser HItnr jedoch für die Hof- und Stadtpfarr- Kirche nun heiligen Hugultin, welche eines neuen Altares bedarf, vollkommen eignet, so bestimme Ich, dasz derselbe in dieser Kirche ausgestellt werde. sicher den bereits vom Qansondc der Hcilandskirche bestrittenen Huslagcn für dicscn HItar dürscn jedoch diesen Lausend oder den Stadterweitcrungssond, welcher den Auebau der Votwkirche über- nommen hat, keine weiteren Auslagen treffen. Es hat sich sonach Mein Minister des Innern, an den Ich gleichzeitig die Weisung ergehen lasse, mit Meinem Minister für Cultus und Unterricht wegen der erforderlichen Vereinbarung über die Bestreitung des, für diesen HItar noch ausstehenden Restbetrages und der Hiifstcliungskostcn in das Einvernehmen zn setzen nnd die weiteren Anträge Meiner Genehmigung zu unterziehen. Hieuon haben Ener Licbden das ^aucomitc für die Heilands- Kirche in die Kenntnis! zu setzen. Wien, 2ö. Hpril 1573. Franz ^ofcph m. p. 29
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Die Votivkirche in Wien - Denkschrift des Baucomités
Title
Die Votivkirche in Wien - Denkschrift des Baucomités
Author
Moriz Thausing
Publisher
Verlag von R. v. Waldheim
Location
Wien
Date
1879
Language
German
License
PD
Size
25.0 x 33.2 cm
Pages
148
Keywords
Kirche, Kunstgeschichte, Architektur
Categories
Geschichte Vor 1918
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