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Vor 1918
Die Votivkirche in Wien - Denkschrift des Baucomités
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XVI. Alterhöchsteg Caometschreiven nn den Cardinal NürsterMfchof von .^Uien. Lieder Ritter von Rauscher! In Erwägung des erkannten Bedürfnisses einer nach Lage und Raumucrhaltnissen geeigneten lmtho- tischen GarnisMskirche in Meiner Haupt- und Residenzstadt Wien finde Ich für so lange, als uom Militärärar eine eigene Garnisonskirche nicht hergestellt werden wird, die gegenwärtig im Gau befindliche Votiv- Kirche als diejenige zu bestimmen, welche nach ihrer dercinstigen Voll- endung und Uebergabe zum gottesdienstlichen Gebrauche, unbeschadet der eventuellen Eigenschaft einer Civil-Pfarrkirche, von dem Jeld- rleru« Wiens bei Vornahme geistlicher Uunctioncn und Abhaltung militärischer Airchenfeierlichkeiten, emuerständlich mit dem bestellten Cimlpfarrer, als Garnisonskirche zu benutzen sein wird, und gebe Ihnen hieuon mit dem Beifügen Kenntniß, dajz Ich Hierwegen unter Einem an Meinen Kriegsminister Grafen Degenfeld das Geeignete erlasse. Ischl, am 1Z. October 1862. Kranz Joseph m. p. XVII. Allerhöchste Entschließung über den allerunterthanigsten Uortrag Seiner Excellenz des Ministers für Eultus und Unterricht vom 27. September 1878. Ich genehmige, dasz die Votiukirche in Wien den Rang einer strobsteikirche erhalte und diese strolchet der Wiener Metropolitankirche dergestalt einverleibt werde, daß der Probst-stfarrer der Votiukirche, dessen Ernennung Ich Mir vorbehalte, stets einer der Domherren des genannten Eapitels, deren Ernennung Mir ebenfalls zukommt, sein soll, und Ich genehmige weitere, daß der Cardinal Jürsterzbischof Autschker eingeladen werde, das Erforderliche wegen Erlangung der Zustimmung des heiligen Ztuhles zu diesen Einrichtungen zu veranlassen. Ich gestatte ferner, daß diese neue Pfarrkirche dem Religions- fonds-Patronate unterstellt werde und daß an dieser Pfarre drei Cooperatorsstellen mit einem Gehalte von je 300 fl. aus dem nieder- österreichischen Neligionsfonde sustemifirt werden. Endlich gestatte Ich vorerst im Grundsätze, daß das mit Ztiftun- gen belastete Vermögen der dermaligen Umoersitatskirche, vorbehaltlich der Ausrichtung dieser Lüftungen, zur Gänze, das unbelastete Vermögen der erstgenannten Kirche aber, insoweit als es für die Bedürfnisse an derselben nicht erfordert wird, an die Votiukirche übertragen werde, am 2. Vctober 1873. Kranz Joseph m. p.
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Die Votivkirche in Wien - Denkschrift des Baucomités
Title
Die Votivkirche in Wien - Denkschrift des Baucomités
Author
Moriz Thausing
Publisher
Verlag von R. v. Waldheim
Location
Wien
Date
1879
Language
German
License
PD
Size
25.0 x 33.2 cm
Pages
148
Keywords
Kirche, Kunstgeschichte, Architektur
Categories
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