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„Österreich ist frei!“ - Der österreichische Staatsvertrag 1955
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6 http://www.oesterreichistfrei.at/ 21. Dezember 1945: Regierungserklärung von Bundes- kanzler Leopold Figl. Die drei Hauptaufgaben sind: wirtschaftlicher und geistiger Wiederaufbau, Erlangung der vollen Freiheit, Rückkehr in die Völkerfamilie. Figl: „Das Österreich von morgen wird ein neues, ein revolutionäres Österreich sein … keine Wiederholung von 1918, von 1933, noch von 1938.“ Entnazifizierung „Säuberung“ der öffentlichen Verwaltung und Wirtschaft von ehemaligen National- sozialisten sowie Entzug des Wahlrechts für mehr als eine halbe Million Mitglieder der NSDAP. Sonderbestimmungen für die rund 100.000 „Illegalen“ (Mitglieder der NSDAP zur Zeit ihres Verbots 1933 bis 1938 in Österreich). Nachkriegsprozesse werden nicht nur von den Alliierten („Nürnberger Kriegsverbrecher- tribunal“) geführt – die Bestrafung von Österreichern, die sich an NS-Verbrechen beteilig- ten, ist auch ein Anliegen der Bundesregierung (Justizminister Josef Gerö: Der Öffentlich- keit soll gezeigt werden, „[...] dass wir nicht darauf warten wollen, bis das Ausland nach eigenem Kriegsrecht urteilt, sondern daß wir im eigenen Haus Ordnung schaffen wollen.“). Ein großer Teil der ehemaligen Nationalsozialisten wird in Wolfsberg und in Glasenbach bei Salzburg interniert und später vor Gericht gestellt. Von den 137.000 Verfahren vor den „Volksgerichten“ (meist wegen „Illegalität“ und wegen falscher Anga- ben bei der Registrierung der ehemaligen Nationalsozialisten) werden mehrere Tausend wegen Beteiligung an Gewaltverbrechen eingeleitet. 23.500 Personen werden vor Gericht gestellt, 13.600 verurteilt. Fast 600 Volksgerichtsprozesse werden wegen Tötungsdelikten (unter anderem Mord) geführt. 1947/48 beginnt die Reintegration der ehemaligen Natio- nalsozialisten („Minderbelastete“ nach dem NS-Gesetz von 1947), bei den Nationalrats- wahlen 1949 sind sie wieder wahlberechtigt, ausgenommen die als „belastet“ eingestuften ehemaligen Nationalsozialisten. Von österreichischen „Volksgerichten“ werden 43 Todes- urteile gefällt, 30 vollstreckt (zwei Verurteilte begehen Selbstmord, die anderen Urteile werden in Haftstrafen umgewandelt oder aufgehoben). Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbre- cher. Unter ihnen die Österreicher Ernst Kalten- brunner und Arthur Seyß- Inquart. © ÖNB ÖSTERREICH IST VOM NATIONALSOZIALISMUS BEFREIT, JEDOCH VIERFACH BESETZT UND GETEILT. DER ALLIIERTE RAT ÜBT VORERST DIE OBERSTE KONTROLLE ÜBER DIE ÖSTERREICHISCHE REGIE- RUNG AUS.
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„Österreich ist frei!“ Der österreichische Staatsvertrag 1955
Title
„Österreich ist frei!“
Subtitle
Der österreichische Staatsvertrag 1955
Authors
Stefan Karner
Wolfram Dornik
Peter Fritz
Editor
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Date
2005
Language
German
License
CC BY-NC-ND 3.0
Size
14.8 x 21.0 cm
Pages
20
Categories
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