Page - 6 - in „Österreich ist frei!“ - Der österreichische Staatsvertrag 1955
Image of the Page - 6 -
Text of the Page - 6 -
6 http://www.oesterreichistfrei.at/
21. Dezember 1945: Regierungserklärung von Bundes-
kanzler Leopold Figl. Die drei Hauptaufgaben sind:
wirtschaftlicher und geistiger Wiederaufbau, Erlangung der
vollen Freiheit, Rückkehr in die Völkerfamilie. Figl: „Das
Österreich von morgen wird ein neues, ein revolutionäres
Österreich sein … keine Wiederholung von 1918, von
1933, noch von 1938.“
Entnazifizierung
„Säuberung“ der öffentlichen Verwaltung und Wirtschaft von ehemaligen National-
sozialisten sowie Entzug des Wahlrechts für mehr als eine halbe Million Mitglieder der
NSDAP. Sonderbestimmungen für die rund 100.000 „Illegalen“ (Mitglieder der NSDAP
zur Zeit ihres Verbots 1933 bis 1938 in Österreich).
Nachkriegsprozesse werden nicht nur von den Alliierten („Nürnberger Kriegsverbrecher-
tribunal“) geführt – die Bestrafung von Österreichern, die sich an NS-Verbrechen beteilig-
ten, ist auch ein Anliegen der Bundesregierung (Justizminister Josef Gerö: Der Öffentlich-
keit soll gezeigt werden, „[...] dass wir nicht darauf warten wollen, bis das Ausland nach
eigenem Kriegsrecht urteilt, sondern daß wir im eigenen Haus Ordnung schaffen
wollen.“). Ein großer Teil der ehemaligen Nationalsozialisten wird in Wolfsberg und
in Glasenbach bei Salzburg interniert und später vor Gericht gestellt. Von den 137.000
Verfahren vor den „Volksgerichten“ (meist wegen „Illegalität“ und wegen falscher Anga-
ben bei der Registrierung der ehemaligen Nationalsozialisten) werden mehrere Tausend
wegen Beteiligung an Gewaltverbrechen eingeleitet. 23.500 Personen werden vor Gericht
gestellt, 13.600 verurteilt. Fast 600 Volksgerichtsprozesse werden wegen Tötungsdelikten
(unter anderem Mord) geführt. 1947/48 beginnt die Reintegration der ehemaligen Natio-
nalsozialisten („Minderbelastete“ nach dem NS-Gesetz von 1947), bei den Nationalrats-
wahlen 1949 sind sie wieder wahlberechtigt, ausgenommen die als „belastet“ eingestuften
ehemaligen Nationalsozialisten. Von österreichischen „Volksgerichten“ werden 43 Todes-
urteile gefällt, 30 vollstreckt (zwei Verurteilte begehen Selbstmord, die anderen Urteile
werden in Haftstrafen umgewandelt oder aufgehoben).
Nürnberger Prozess gegen
die Hauptkriegsverbre-
cher. Unter ihnen die
Österreicher Ernst Kalten-
brunner und Arthur Seyß-
Inquart.
© ÖNB ÖSTERREICH IST VOM
NATIONALSOZIALISMUS
BEFREIT, JEDOCH VIERFACH
BESETZT UND GETEILT.
DER ALLIIERTE RAT ÜBT
VORERST DIE OBERSTE
KONTROLLE ÜBER DIE
ÖSTERREICHISCHE REGIE-
RUNG AUS.
„Österreich ist frei!“
Der österreichische Staatsvertrag 1955
- Title
- „Österreich ist frei!“
- Subtitle
- Der österreichische Staatsvertrag 1955
- Authors
- Stefan Karner
- Wolfram Dornik
- Peter Fritz
- Editor
- Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
- Date
- 2005
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- Size
- 14.8 x 21.0 cm
- Pages
- 20
- Categories
- Dokumente Zeitgeschichte