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60 AmtlicherRahmenundAusbildungsstätten
verwendetwerdensollten.DurchdieEinberufunginsHandelsministeriumwurde
den Eleven Gelegenheit zur weiteren Ausbildung in den mit dem Konsulardienst
zusammenhängenden Geschäftszweigen geboten. Den Abschluss der praktischen
AusbildungbildetedieZuweisungzuKonsularämtern.DieKostenfürdienotwen-
digen Reisen des Eleven während dieser praktischen Ausbildung wurden vergütet
undDiätenbewilligtwiebeieinemMinisterialkonzeptsadjunkten.
An die Vorsteher der Konsularämter, denen Eleven zugewiesen werden konn-
ten, erging die Verfügung, beim Ersuchen des Eleven für die erste Zeit für dessen
anständige Unterkunft und Beköstigung zu einem angemessenen Preis zu sor-
gen.119
1851 stellte GK Huber in einem Bericht aus Alexandrien fest: Den Zöglingen
an der orientalischen Akademie gebricht es gewöhnlich an hinreichenden juridi-
schen und kommerziellen Kenntnissen und an der zum Konsulatsdienste nötigen
praktischen Verständnisrichtung. Auch die übrigen Kandidaten sind meist nur
ober ächlich gebildet; gründliches Wissen und eine ernstere Auffassung der Be-
rufsp ichten ndet sich selten vor. Die Sprachkenntnisse zumal, selbst die der
Muttersprachesindseichtbestellt;mancherringtnochmitderGrammatik,wenige
haben es bis zum klaren Geschäftsstile gebracht. 120 Nach GK Huber brauchte
manbeigewöhnlichgutenFähigkeitenwenigstenszehnJahre,umeinguterKonsul
zuwerden.
Den Eleven, die in die Mysterien des Dienstes [im Außenministerium] ein-
geweiht wurden, trachtete man zunächst die Anwendung der verschiedenen Apo-
strophen, die vom
Wohlgeborener Herr` bis zum Durchlauchtiger Fürst` sich be-
wegten,unddiefeinenUnterschiedezwischen Recevez`und
Agréez`oder
Veullez
agréer` und die Abstufungen der verschiedenen Grade von considération von par-
faitebis très-distinguéebeizubringen. 121
Ab 1859 war das Außenministerium für die Aufnahme der Konsuln zuständig.
An der Elevenprüfung wurde festgehalten. Neu war, dass jetzt auch die Abiturien-
tenderOrientalischenAkademiedieElevenprüfungablegenmussten.122
NachbestandenerPrüfungwurdemanvomAußenministeriumzumKonsular-
eleven ernannt (ab 1895 als Konsulatsattaché bezeichnet) und erhielt ein Gehalt.
Wenn keine Elevenstelle verfügbar war, wurde der Kandidat auf die Warteliste ge-
setztundihmeineunbezahlteTätigkeitineinemKonsulat,einemGerichtoderim
Ministeriumempfohlen.
119 ARF8/294.
120 GK Huber, Alexandrien, 6. Sept. 1851, Nr.864. AR F 8/30. Veröffentlicht bei Agstner
1993,S.113f.
121 Przibram,S.385.
122 PidollzuQuintenbach,S.55.
Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
- Title
- Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
- Subtitle
- Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
- Author
- Engelbert Deusch
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2017
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- Size
- 17.4 x 24.4 cm
- Pages
- 736
- Keywords
- Konsularbiografien, Konsularausbildung, Pflichten eines Konsuls, österreichisch-ungarische Konsulate, Arbeitsverhältnisse, Honorarkonsuln, Repräsentation
- Categories
- Geschichte Vor 1918