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100 RechtevoneffektivenKonsulatsbeamten
Die Vorrückung in den höheren Gehalt einer Rangklasse erfolgte in der X. und
IX. Rangklasse nach je vier, in der VIII. bis einschließlich der V. Rangklasse nach
je fünf in der betreffenden Rangklasse verbrachten Dienstjahren. Die bereits er-
brachten Dienstjahre wurden bei Einführung des neuen Gehaltsschemas in die
Quadriennienbzw.Quinquennieneingerechnet.DieDienstzeitwurdeabdemTag
derEidesleistunggerechnet.UmjedeVorrückungmussteangesuchtwerden.
DenBeamtenderX.IX.undVIII.Rangklassewurdennachsechzehnineinund
derselben Rangklasse zugebrachten Dienstjahren bei der Pensionsbemessung eine
Dienstalterszulage von jährlich 200 K und nach zwanzig Dienstjahren in dersel-
benRangklasseeineweitereZulagevonjährlich200Kbewilligt.BeiVorrückungin
eine höhere Rangklasse wurden diese Zulagen entsprechend vermindert bzw. ein-
gezogen.239 Am1.Jänner1900tratdieKronenwährunginKraft.DerNettobetrag
derBeamten,dievorherGuldenbezahltbekamen,wurde
nachdemMaßstabvon
42 Goldgulden = 100 Kronen umgerechnet und auf Gehalt und Zulage aufgeteilt.
InderletzterenistauchdieMünzbewertungsdifferenzinbegriffen,dasistjenerUn-
terschied,welcherzwischendergesetzlichenRelationvon1 .ö.W.=2Kundder
obigenRelationvon42GuldenGold=100Kresultiert. 240
Das Gesamtausmaß der Dienstbezüge der k.u.k. diplomatischen und Konsu-
larbeamten sowie der k.u.k. Kanzleibeamten des diplomatischen und Konsular-
dienstes blieb unverändert. In dem Maße, in dem die Gehälter der Beamten eine
Erhöhung erfuhren, verminderten sich deren Funktions- bzw. Lokalzulagen. Die
Funktionszulagen waren variabel und wurden je nach dem Dienstort des Kon-
sularbeamten bemessen. Die Funktionszulage der Botschafter, Generalkonsuln,
Konsuln und Vizekonsuln hatte den Charakter einer budgetmäßig xen Lokalzu-
lage und war daher bei Versetzungen von einem Dienstort in den anderen nicht
übertragbar.
Diese Zulagen konnten ein Vielfaches des Grundgehaltes ausmachen! Ei-
nige Beispiele aus dem Jahr 1898: Botschafter Calice (II. Rangklasse) in Kon-
stantinopel: 8.400 . Gold+41.600 . Zulage; Botschafter A. Graf Wolken-
stein in Paris: 8.400 . Gehalt+53.600 . Zulage; die Botschafter in St. Pe-
tersburg und London: 8.400 .+50.600 . Zulage; der Botschafter in Rom
(Vatikan): 8.400 .+41.600 . Zulage; der Botschafter in Rom (Quirinal):
8.400 .+59.600 . Zulage; der Botschafter in Berlin Ladislaus v. Szögyéne-Ma-
239 MalfattiBd.1,S.48.
240 Malfatti Bd.1, S.49. Im August 1892 wurde an Stelle der österreichischen Guldenwäh-
rung die Kronenwährung mit der Goldkrone (zu 100 Heller) als Recheneinheit eingeführt.
Ab Jänner 1900 war die Kronenwährung die alleinige Landeswährung. Wertrelation zwi-
schen Papiergeld und Goldkrone: 1879 1891 entsprachen 100 . in Noten österreichischer
Währung etwa 83 1/2 . in Gold. Im Gesetz wurde diese Zahl auf 84 aufgerundet. Der alte
Silbergulden ö. W. wurde rechnungsmäßig 2 Kronen gleichgesetzt, also 84 . ö. W. in Gold =
100 .ö.W.inNoten=200KroneninGold. Probszt3.Au .,Teil2,S.545.
Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
- Title
- Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
- Subtitle
- Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
- Author
- Engelbert Deusch
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2017
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- Size
- 17.4 x 24.4 cm
- Pages
- 736
- Keywords
- Konsularbiografien, Konsularausbildung, Pflichten eines Konsuls, österreichisch-ungarische Konsulate, Arbeitsverhältnisse, Honorarkonsuln, Repräsentation
- Categories
- Geschichte Vor 1918