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ExtremA 2019 - Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Ă–sterreich
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847110927 – ISBN E-Lib: 9783737010924 sind. Eineüberlastete Behörde kann also ummaterielle wie personelleUnter- stützungvonanderenBehördenersuchen.Dies ist jedochbeschränktdadurch, dass es sich um den gesetzmäßigenWirkungsbereich der hilfeleistenden Be- hördehandelnmuss.EineimkonkretenBereichsachlichunzuständigeBehörde kanneineranderenBehördedahernichtmitderVornahmeeinerAmtshandlung aushelfen, auchwennsie faktischdazu inderLagewäre.EineandereMöglich- keit, die Länder übergreifende Zusammenarbeit zu regeln, bestünde noch in Formvon15a-Vereinbarungen (Reindl-Krauskopf et al., 2016). EinezusätzlicheEinsatzressourcestellen in jüngsterZeitauchdiespontanen Freiwilligen,diebeiGroßereignissenimmeröfterzubeobachtensind.Unterder Voraussetzung,dassesgelingt,spontaneFreiwilligeindengeregeltenEinsatzzu intergrieren,könnenEinsatzorganisationendadurchvoneinfacherenAufgaben entlastetwerden.Damit dies gelingt, ist jedenfalls eine entsprechendeVorkeh- rung innerhalb der Strukturen der Organisationen erforderlich, die spontane Freiwillige aufnehmen soll. InÖsterreich hat hier das Rote Kreuz mit dem Projekt »TeamÖsterreich« einen Standard gesetzt, der auch internationalAn- erkennung findet. SpontaneFreiwilligekönnensichdabei schonvorab ineiner DatenbankregistrierenundsoimAnlassfallnachBedarfabgerufenwerden.Die Weltstandardisierungsorganisation ISO hat im Jahr 2017 dazu erstmals einen Standard publiziert, wie die Einbeziehung spontaner Freiwilliger vorbereitet undgeplantwerdenkann. 29.4.2.4 GrenzüberschreitendeHilfe Für den Fall, dass extreme Katastrophenereignisse die nationalen Bewälti- gungskapazitäten überfordern, besteht die Möglichkeit, auf ein grenzüber- schreitendesbzw. internationalesHilfeleistungssystemzurückzugreifen. Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Hilfe ergeben sich zunächst auf bilateraler Basis.Österreich hatmit allenNachbarstaaten, bis auf Italien, Ab- kommenzurgrenzüberschreitendenHilfebeiUnglücksfällenundKatastrophen geschlossen, die regeln, wie auf Ersuchen eines der Staaten hin, grenzüber- schreitend Hilfe geleistet werden kann, etwa durch die Entsendung einer Hilfseinheit in das betroffene Land. Grundsätzlich ist dieseHilfeleistung frei- willig und unentgeltlich, jedoch kann im Rahmen von gutnachbarlichen Be- ziehungen davon ausgegangen werden, dass grenzüberschreitende Hilfe ge- leistetwird.HilfsanforderungensindaufnationalerEbene,aberauchaufEbene derBundesländer (z.B.Oberösterreich-Bayern),möglich. WährendesalsoinnerstaatlichfürdieBundesländergrenzenüberschreitende ZusammenarbeitsomitnurvereinzeltAbkommenbzw.Absprachengibt,regeln bilaterale, europäischeund internationaleRechtsvorschriftenundSystemedie grenzüberschreitendeHilfe,etwa innerhalbderEuropäischenUnion, innerhalb Management»extremer«Katastrophen 759 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY-NC-ND 4.0
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ExtremA 2019 Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Ă–sterreich
Title
ExtremA 2019
Subtitle
Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Ă–sterreich
Authors
Thomas Glade
Martin Mergili
Editor
Katrin Sattler
Publisher
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7370-1092-4
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
778
Category
Geographie, Land und Leute
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