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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847110927 – ISBN E-Lib: 9783737010924
sind. Eineüberlastete Behörde kann also ummaterielle wie personelleUnter-
stützungvonanderenBehördenersuchen.Dies ist jedochbeschränktdadurch,
dass es sich um den gesetzmäßigenWirkungsbereich der hilfeleistenden Be-
hördehandelnmuss.EineimkonkretenBereichsachlichunzuständigeBehörde
kanneineranderenBehördedahernichtmitderVornahmeeinerAmtshandlung
aushelfen, auchwennsie faktischdazu inderLagewäre.EineandereMöglich-
keit, die Länder übergreifende Zusammenarbeit zu regeln, bestünde noch in
Formvon15a-Vereinbarungen (Reindl-Krauskopf et al., 2016).
EinezusätzlicheEinsatzressourcestellen in jüngsterZeitauchdiespontanen
Freiwilligen,diebeiGroßereignissenimmeröfterzubeobachtensind.Unterder
Voraussetzung,dassesgelingt,spontaneFreiwilligeindengeregeltenEinsatzzu
intergrieren,könnenEinsatzorganisationendadurchvoneinfacherenAufgaben
entlastetwerden.Damit dies gelingt, ist jedenfalls eine entsprechendeVorkeh-
rung innerhalb der Strukturen der Organisationen erforderlich, die spontane
Freiwillige aufnehmen soll. InĂ–sterreich hat hier das Rote Kreuz mit dem
Projekt »TeamÖsterreich« einen Standard gesetzt, der auch internationalAn-
erkennung findet. SpontaneFreiwilligekönnensichdabei schonvorab ineiner
DatenbankregistrierenundsoimAnlassfallnachBedarfabgerufenwerden.Die
Weltstandardisierungsorganisation ISO hat im Jahr 2017 dazu erstmals einen
Standard publiziert, wie die Einbeziehung spontaner Freiwilliger vorbereitet
undgeplantwerdenkann.
29.4.2.4 GrenzĂĽberschreitendeHilfe
Für den Fall, dass extreme Katastrophenereignisse die nationalen Bewälti-
gungskapazitäten überfordern, besteht die Möglichkeit, auf ein grenzüber-
schreitendesbzw. internationalesHilfeleistungssystemzurĂĽckzugreifen.
Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Hilfe ergeben sich zunächst auf
bilateraler Basis.Ă–sterreich hatmit allenNachbarstaaten, bis auf Italien, Ab-
kommenzurgrenzüberschreitendenHilfebeiUnglücksfällenundKatastrophen
geschlossen, die regeln, wie auf Ersuchen eines der Staaten hin, grenzĂĽber-
schreitend Hilfe geleistet werden kann, etwa durch die Entsendung einer
Hilfseinheit in das betroffene Land. Grundsätzlich ist dieseHilfeleistung frei-
willig und unentgeltlich, jedoch kann im Rahmen von gutnachbarlichen Be-
ziehungen davon ausgegangen werden, dass grenzĂĽberschreitende Hilfe ge-
leistetwird.HilfsanforderungensindaufnationalerEbene,aberauchaufEbene
derBundesländer (z.B.Oberösterreich-Bayern),möglich.
WährendesalsoinnerstaatlichfürdieBundesländergrenzenüberschreitende
ZusammenarbeitsomitnurvereinzeltAbkommenbzw.Absprachengibt,regeln
bilaterale, europäischeund internationaleRechtsvorschriftenundSystemedie
grenzüberschreitendeHilfe,etwa innerhalbderEuropäischenUnion, innerhalb
Management»extremer«Katastrophen 759
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY-NC-ND 4.0
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ExtremA 2019
Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Ă–sterreich
- Title
- ExtremA 2019
- Subtitle
- Aktueller Wissensstand zu Extremereignissen alpiner Naturgefahren in Ă–sterreich
- Authors
- Thomas Glade
- Martin Mergili
- Editor
- Katrin Sattler
- Publisher
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1092-4
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 778
- Category
- Geographie, Land und Leute