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Ferdinand I. als Kaiser - Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
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Kapitel 2: Der Regensburger Reichstag192 zur Aufhebung des „Geistlichen Vorbehalts“ das Risiko eingegangen war, bei ihnen eine Verweigerungshaltung zu provozieren308. Darin wies er ihre Ausle- gung, diese Bestimmung des Religionsfriedens sei rechtsunwirksam, energisch zurück. Er räumte zwar ein, daß die Aufnahme in den Religionsfrieden um- stritten gewesen war, stellte aber fest, am Ende habe er den Artikel „mit gutem Vorwissen und Willen beyder Religions Stände und der Abwesenden Räthe und Botschafften ... begreiffen, stellen und dem Abschied wie andere vergliechene und beschlossene Articul einleiben lassen“. Die Protestanten hätten damals „nicht allein ferner nicht widerfochten“, sondern ihm für seine Mühe gedankt, und sie hätten ebenso wie die Katholiken am Ende des Abschieds erklärt, „daß alle und jede in demselben Abschied verschriebene Puncten und Articul ... mit ihrem guten Willen, Wissen und Rath fürgenommen und beschlossen seyn“, und ihre Befolgung versprochen309. Damit stellte sich der König auf den Stand- punkt, daß dem „Geistlichen Vorbehalt“ unbeschadet seines besonderen Zu- standekommens die gleiche Rechtskraft zukommen müsse wie den anderen Bestimmungen des Abschiedes. Gegen die Strategie der Protestanten, diesen einen Artikel aus dem Religionsfrieden herauszubrechen, betonte er die legis- latorische Einheit des gesamten Reichstagsabschieds. Zugleich verteidigte Fer- dinand auf diese Weise die Kompetenz des Königs bzw. Kaisers, in Fällen, wenn die Stände keine einvernehmliche Lösung fänden, durch seine Autorität letztinstanzlich eine Entscheidung zu treffen. Er fügte die Warnung hinzu, durch fortgesetztes Anfechten dieses Artikels könnten die Protestanten den Eindruck erwecken, sie beabsichtigten „durch solchen Weg den gantzen Religi- onsfried wiederum in Zerrüttung“ zu bringen310 – zweifellos ein auf August von Sachsen gemünztes Argument, wußte Ferdinand doch, daß der Wettiner den Religionsfrieden als unantastbares Gut einschätzte. Anscheinend hatten die protestantischen Räte eine so entschiedene Abwei- sung doch nicht erwartet. Sie fanden sie „beschwerlich“ und verständigten sich alsbald auf eine Entgegnung, die sie am 17. Februar „erst nächten spaat“ (so Zasius) überreichten311. Ihr Schritt fand die Billigung ihrer Fürsten312. Als Mo- tiv gaben sie an, die Antwort des Königs lasse sie fürchten, daß sie in Kürze von ihren Herren Befehl erhalten würden, die Geschäfte des Reichstages aufzuhal- ten313; daher wollten sie einige Dinge zurechtrücken, um eine andere Resolution vom König zu erlangen. Kernpunkte ihrer eingehenden und im wesentlichen korrekten Schilderung der Auseinandersetzung um den „Geistlichen Vorbe- halt“ im September 1555 waren die Aussagen, ihre Herren hätten trotz aller Bedenken die Setzung des Artikels durch den König zwar geschehen lassen, 308 HHStA Wien, RK RTA 38, fol 387r-389v+394r; gedruckt bei Lehmann 2, S. 151–153; kurze Inhaltsangabe bei Wolf, Protestanten, S. 50f 309 Lehmann 2, S. 152 rechts; Hervorhebung von mir. Ferdinand hat den §144 aus dem Augsburger Abschied korrekt zitiert (vgl. Neue Sammlung 3, S. 39). 310 Lehmann 2, S. 153 links 311 HHStA Wien, RK RTA 38, fol 465r-470r; Druck bei Erstenberger fol 37v-44r. Die Inhaltsanga- be bei Westphal, S. 64f ist unzulänglich. 312 Vgl. nur Ernst, Bw. 4, S. 268 Anm. 6 u. S. 269f 313 Am Ende ihrer Eingabe (fol 470r) erinnerten sie an ihren am 24.11.1556 zu Protokoll gegebenen Vorbehalt (s. oben, S. 166 mit Anm. 149). CC BY-NC-ND 4.0 | DOI https://doi.org/10.17438/978-3-402-21806-8
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Ferdinand I. als Kaiser Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Title
Ferdinand I. als Kaiser
Subtitle
Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Author
Ernst Laubach
Publisher
Aschendorff Verlag
Location
MĂĽnster
Date
2019
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-402-18044-0
Size
15.5 x 23.0 cm
Pages
786
Keywords
Ferdinand I., Karl V., 16. Jahrhundert, Kaisertum, Reformation, Geschichte, Konfession
Category
Biographien
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