Page - 195 - in Ferdinand I. als Kaiser - Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
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Der Reichstag unter Ferdinands persönlicher Leitung 195
tretenen Prälaten zu vertreiben, wurde signalisiert, wie man sich die Aushebe-
lung der Bestimmung praktisch vorstellte, obwohl die Beteuerung folgte, es sei
keineswegs ihre Absicht, den Religionsfrieden „in einichs disputation, zerrüt-
tung und uffheben zu bringen“, und von der Gegenseite verlangt wurde, ihn
unverbrüchlich einzuhalten328.
Obwohl diese Haltung König Ferdinand persönlich sehr empört hat, ging er
über den Protest stillschweigend hinweg329. In den neuen Reichstagsabschied330
wurde eine Bestätigung des gesamten Religionsfriedens eingerückt (Artikel 8).
Der erste Hauptteil beinhaltete den Grundsatzbeschluß über das Colloquium
mit der Bestimmung, daß es „kein Erkenntnuß, Decision, Determination oder
Definition auf ihm trage“, sondern seine positiven wie negativen Ergebnisse den
Ständen zur freien Meinungsäußerung vorgelegt werden sollten, die dann hof-
fentlich dem Kaiser vorschlagen würden, was zur Aufhebung des Streits und für
die Einigkeit in der Religion „dienstlich und fürderlich“ sein werde331. Es folgte
die Geschäftsordnung. Im zweiten Hauptteil wurde die Türkenhilfe, und zwar
überwiegend im Sinne der königlichen Anträge, geregelt. Die Höhe der bewil-
ligten Summe (über eine Million Gulden) lag in der Nähe der Obergrenze des-
sen, was zu Zeiten Karls V. zugestanden worden war332. Allerdings hatte Ferdi-
nand versprechen müssen, selbst den Oberbefehl zu führen oder ihn im Ver-
hinderungsfall einem seiner beiden älteren Söhne zu übertragen (Artikel 54)
sowie weiter um die Unterstützung ausländischer Herrscher bemüht zu sein.
Auch dieser Abschied enthielt eine Bekräftigung des allgemeinen Landfriedens
und eine Mahnung an die Reichskreise, die in der Exekutionsordnung vorgese-
henen Institutionen umgehend zu bilden (Artikel 69–71). Abschließend wurde
eine Deputation zur Visitation des Reichskammergerichts für den Sonntag Ex-
audi (30. Mai) nach Speyer berufen und diesem Gremium auch die weitere Be-
ratung der Münzordnung übertragen333.
Nach der Verlesung in der feierlichen Schlußsitzung am 16. März 1557 er-
griff der König noch einmal selbst das Wort, um die Reichsstände zu ermahnen,
„es wolte ein jeder dem abschied gehorsamlich nachsetzen“, insbesondere die
Beiträge zur Türkenhilfe rechtzeitig erlegen und innerhalb des Reiches Frieden
halten334. Allerdings waren – und das war wohl bezeichnend für das geringe
Interesse, das die Fürsten des Reichs für eine gedeihliche Zusammenarbeit mit
dem künftigen Kaiser aufbrachten – nur zwei von ihnen persönlich bei dieser
Ansprache zugegen, Herzog Albrecht von Bayern und der Bischof der gastge-
benden Stadt Regensburg.
328 Ebda, RK RTA 38, fol 472r-476r, die Zitate fol 474v/475r; Druck bei Erstenberger, fol 46v-50r
329 Sein Ärger kam in einem sechs Jahre später verfaßten Schreiben an den Herzog von Kleve zum
Ausbruch (vgl. Laubach, Mahnschreiben, S. 111).
330 Neue Sammlung 3, S. 137–149
331 Ebda, S. 139 (Paragraph 11)
332 Rabe, Reich, S. 309 u. S. 344
333 Paragraphen 75ff; vgl. Neuhaus, Repräsentationsformen, S. 368f
334 HHStA Wien, RK RTA 39, fol 42r: Auszug aus dem Reichstagsprotokoll zum 16.3.1557; dort
auch die folgende Angabe.
CC BY-NC-ND 4.0 | DOI https://doi.org/10.17438/978-3-402-21806-8
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Ferdinand I. als Kaiser
Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
- Title
- Ferdinand I. als Kaiser
- Subtitle
- Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
- Author
- Ernst Laubach
- Publisher
- Aschendorff Verlag
- Location
- Münster
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-402-18044-0
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 786
- Keywords
- Ferdinand I., Karl V., 16. Jahrhundert, Kaisertum, Reformation, Geschichte, Konfession
- Category
- Biographien