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Ferdinand I. als Kaiser - Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
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Page - 233 - in Ferdinand I. als Kaiser - Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.

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Der Frankfurter Staatsakt: Die Proklamierung Ferdinands zum Kaiser 233 förmlichen Protest gegen derartige Bestimmungen nicht verzichten zu dürfen, den er nach der Übergabe der kurfürstlichen Antwort an Ferdinand am 7. März auch verlesen ließ; Ferdinand nahm ihn höflich zur Kenntnis, würdigte ihn aber keiner inhaltlichen Stellungnahme160. Artikel 2 hingegen wurde wesentlich erweitert durch die ausdrückliche Nen- nung der Friedenszusagen des Reichstagsabschiedes von 1555, und zwar direkt nach der Goldenen Bulle161. Um diesen Punkt hatten die Kurfürsten am läng- sten gestritten. Die von den Katholiken schon bald konzedierte indirekte Be- stätigung ging vor allem Ottheinrich nicht weit genug. Er hätte am liebsten den Protest der Evangelischen gegen den „Geistlichen Vorbehalt“ in der Obligation verankert und fand bei August von Sachsen Verständnis, während die Katholi- ken mit Gegenforderungen reagierten. Aber Joachim von Brandenburg sah ein, daß die angestrebte Einmütigkeit zu scheitern drohte, und erklärte, auf den Reichstagen von Augsburg und Regensburg sei die Nichteinwilligung der Pro- testanten hinreichend dokumentiert worden, so daß es schließlich doch zur Einigung auf der von Mainz vorgeschlagenen Linie kam, „das man in genere pliebe“162. Auch in zwei weiteren Artikeln wurde die Gelegenheit genutzt, den für die Protestanten so wichtigen Abschied zu erwähnen, einmal wiederum unmittelbar hinter der Goldenen Bulle163. Diese Einfügungen in Ferdinands neue Obligation, die dann Vorlage für die Wahlkapitulationen seiner Nachfol- ger geworden ist, haben wesentlich dazu beigetragen, daß der Augsburger Reli- gionsfriede den Rang eines zweiten Reichsgrundgesetzes erlangt hat. Zudem unterlagen Goldene Bulle und Augsburger Abschied nicht mehr der „Konfir- mation“ durch den neuen Herrscher, er hatte sie einzuhalten164. Die meisten sonstigen Änderungen waren redaktionell oder Anpassungen an die gegenüber 1531 bzw. 1519 veränderten Gegebenheiten. So lief der pfälzische Antrag, der König müsse die Vikariatsrechte von Sachsen und Pfalz garantieren, auf Wie- derherstellung eines 1531 weggefallenen Artikels aus der Wahlkapitulation volpracht. Darumb solchs zu umbgeen“ (Protokoll zum 2.3. – wie Anm. 146 -, fol 170r). Ein- wände grundsätzlicher Natur gegen die Krönung in Rom seitens der Protestanten sind nicht no- tiert, auch nicht bei der zweiten Lesung am Nachmittag (ebda, fol 174v). 160 HHStA Wien, MEA WuKA 4, fol 213r; vgl. Kleinheyer, S. 76 Anm. 24; im Bericht des venezia- nischen Gesandten in Brüssel v. 20.3. wurde das zur wichtigsten Einzelheit (Brown Bd. 6/3, Nr. 1200, S. 1474). 161 „Wir sollen und wollen auch sonderlich die vorgemachte Güldene Bulla, in Religion und Pro- phan sachen auch den Landfrieden sampt der Handhabung desselben, so auff jüngst zu Augs- purg im fünff und funffzigsten Jahr gehaltenen Reichstag durch uns an statt der Röm. Keys. Maj. unsers lieben Bruders und Herren auch für uns selbst und gemeine Stendt auffgericht, ange- nommen, verabschiedet und verbessert worden, stet und fest halten, handhaben und darwider niemands beschweren oder durch andere beschweren lassen. Und die andern deß Heiligen reichs Ordnung und Gesetz, so viel die dem obgemelten angenommen Reichs Abschied im 55. Jahr zu Augspurg auffgerichtet nicht zuwider, confirmiren, erneuern und wo noth dieselbigen mit rath unserer und des Reichs Churfürsten, Fürsten und anderen Stend bessern, wie das zu jeder zeit des reichs gelegenheit erfordern wirdet“ (Goldast, Reichshändel, S. 163). 162 HHStA Wien, MEA WuKA 4, fol 199v-211v: Protokolle zum 5.3 und 6.3; das Zitat fol 211v 163 Artikel 21 (= 22 der Kapitulation Karls) im Zusammenhang mit der revidierten Reichskammer- gerichtsordnung; Artikel 29 (= 31) 164 Darauf macht Kleinheyer, S. 144, zu Recht aufmerksam. CC BY-NC-ND 4.0 | DOI https://doi.org/10.17438/978-3-402-21806-8
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Ferdinand I. als Kaiser Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Title
Ferdinand I. als Kaiser
Subtitle
Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
Author
Ernst Laubach
Publisher
Aschendorff Verlag
Location
Münster
Date
2019
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-402-18044-0
Size
15.5 x 23.0 cm
Pages
786
Keywords
Ferdinand I., Karl V., 16. Jahrhundert, Kaisertum, Reformation, Geschichte, Konfession
Category
Biographien
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