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Kapitel 4: Der Streit mit Papst Paul IV. – Neue Begründung des
Kaisertums286
war das eine Fehlinterpretation der Frankfurter Vorgänge, die ja eben keine
neue Wahl gewesen waren.
Weil der Papst kein weltliches Oberhaupt sei, könne er die Kurfürsten nicht,
wie er androhe, wegen ihrer Mitwirkung an dem Frankfurter Staatsakt ihres
Amtes entheben. Die Behauptung, die Beschlüsse von Frankfurt seien ungültig,
weil Häretiker an ihnen teilgenommen hätten, wird durch die Feststellungen
zurückgewiesen, einst sei konzediert worden, es genüge, wenn katholische
Kurfürsten beteiligt wären, die Präsenz von drei katholischen Erzbischöfen sei
unbestreitbar, und die anderen wären noch nicht als Ketzer verhört geschweige
denn überführt und verurteilt worden212; das letztgenannte Argument wird
jedesmal eingesetzt, wenn Kontakte zu den Protestanten gerechtfertigt werden
müssen.
Ein weiterer Teil der Denkschrift behandelt zehn von kurialer Seite gegen
Ferdinand persönlich gerichtete Vorwürfe213. Auf sein angebliches Versagen bei
der Erziehung Maximilians, die Einberufung des Wormser Colloquiums und
die Annahme des Kaisertitels ohne päpstliche Zustimmung wird mit Argu-
menten geantwortet, die mit den von Seld dazu vorgetragenen weithin überein-
stimmen. Mit vier anderen Punkten machen sich die Autoren wenig Mühe: Daß
Ferdinand angeblich Katholiken unterdrücke, sei schlicht Unsinn; die Schlie-
ßung von Klöstern habe er zwar toleriert, die Verantwortung dafür sei jedoch
den verderbten Klosterleuten anzurechnen; das Nebeneinander von Katholiken
und Protestanten in manchen Orten könne er nicht verhindern; die Suspension
seines Mandats, das die Kommunion sub utraque in den habsburgischen Er-
blanden verbot, wird als politsche Notmaßnahme erklärt, zu der ihn die türki-
sche Bedrohung gezwungen habe. Zur Entkräftung des Vorwurfs, Ferdinand
habe in Frankfurt auch Häretikern einen Schwur geleistet, wird ausgeführt,
dieser Eid gereiche der Kirche überwiegend zum Nutzen, denn er beinhalte die
Verpflichtung, die Christenheit, den apostolischen Stuhl und die Kirche zu
beschützen. Gegen die Kritik, Ferdinand habe Verträge mit Häretikern abge-
schlossen, wird einerseits geltend gemacht, unter seinen Bündnispartnern be-
fänden sich keine von einem Konzil als notorische Ketzer Verurteilte, anderer-
seits wird sein Einsatz bei der Bekämpfung der Protestanten zur Zeit Karls V.
hervorgehoben, insbesondere seine persönliche Teilnahme am Schmalkaldi-
schen Krieg. Der Friede mit den Protestanten wird ebenfalls mit der Türkenge-
fahr gerechtfertigt. Die als Quintessenz aller Vorwürfe wirkende Anklage, Fer-
dinand habe seinen 1531 geleisteten Krönungseid gebrochen, wird zunächst
formal als Fehlinterpretation des Wortlauts abgewiesen, zur Bekräftigung wird
nochmals die politische Zwangslage beschrieben, um zu verdeutlichen, daß der
Papst im Grunde Unmögliches verlange.
Wie Seld kommen auch die vier Doktoren zu dem Ergebnis, daß Kaiser Fer-
dinand keiner außerordentlichen Buße und Vergebung des Papstes bedürfe,
zumal das Aufkommen der Häresien bekanntlich durch Fehlleistungen des
firmitatem praesertim post annum 27 repetita etiamsi prior electio in aliquo defecisset quod ta-
men longe abest.“
212 fol 9r und 14v
213 Das folgende nach fol 14v-19v
CC BY-NC-ND 4.0 | DOI https://doi.org/10.17438/978-3-402-21806-8
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Ferdinand I. als Kaiser
Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
- Title
- Ferdinand I. als Kaiser
- Subtitle
- Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
- Author
- Ernst Laubach
- Publisher
- Aschendorff Verlag
- Location
- Münster
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-402-18044-0
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 786
- Keywords
- Ferdinand I., Karl V., 16. Jahrhundert, Kaisertum, Reformation, Geschichte, Konfession
- Category
- Biographien