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Das kaiserliche „Reform-Libell“ – eine erfolglose Initiative 433
vom Geheimen Rat ebenso gebilligt wie die von ihm von Anfang an empfohlene
Stilisierung des gesamten Schriftstücks als ein Gutachten gelehrter und frommer
Berater für den Kaiser120.
Selds wichtigstes Argument für diese Fiktion war die Überlegung, einige für
die Geistlichkeit bittere Wahrheiten könnten dann ohne Abschwächung stehen
bleiben121. In inhaltlicher Hinsicht legte er Wert darauf, daß die Grundüber-
zeugung des Kaisers, „ut hoc tempore negotium reformationis in concilio prae
omnibus aliis et magis quam ipsum negotium dogmatum urgeatur“, durch ein-
gehende Darlegung der Gründe herausgearbeitet wurde. Das hatte in erster
Linie die Einleitung zu leisten, die im wesentlichen eine abermalige konzise
Darlegung der von Ferdinand seit zwei Jahren vertretenen Auffassung ent-
hält122.
Es sind also die von Ferdinand beauftragten Gutachter – so die Fiktion –
welche die von den Legaten in Trient proponierten Artikel zum Anlaß für das
Votum nehmen, das Konzil müsse der Behandlung der Reform den Vorrang
vor den Lehrstreitigkeiten einräumen, insbesondere wegen der Zustände in den
„nördlichen Provinzen“, und die das bisherige Eintreten des Kaisers für diese
Priorität als seine Pflicht als „supremus catholicae ecclesiae advocatus“ bejahen.
Das wird kirchenhistorisch untermauert, die Notwendigkeit der Reformen
wird aus der Bibel gerechtfertigt. Von den fünfzehn aufgelisteten Punkten, die
bei der Reform berücksichtigt werden sollten, fanden sich einige auch in der
Vorlage der Legaten123, darunter die Forderung nach Residenz des Bischofs in
seiner Diözese, doch wird sie hier ganz pragmatisch mit den umfangreichen
pastoralen Pflichten begründet, während zum Streit über die Fundierung im
göttlichen oder im positiven Recht nicht Stellung genommen wird124. Während
der Residenzstreit beim Papst Überlegungen auslöste, das Konzil möglichst
rasch zu beenden125, reagierte der Kaiserhof mit der Empfehlung an die Väter,
sich weniger um die Theorie als um die Folgen der nachlässigen Residenz zu
kümmern. Andere Forderungen waren aus den Erfahrungen bei den Visitatio-
nen der Klöster abgeleitet. Die ersten vier Punkte aber berührten mit dem Ver-
langen nach Reform der Kurie, des Kardinalskollegiums, der Dispenspraxis und
der klösterlichen Exemtionen126 jenen Tabubereich, den sich Pius IV. vorbe-
halten hatte. Obwohl Arco Anfang April berichtete, der Papst erörtere mit den
Kardinälen die Reform der kurialen Behörden127, blieben die Punkte stehen.
Ferdinand brachte also zum Ausdruck, daß die bisher vom Papst angeordneten
oder angekündigten Änderungen ihm nicht hinreichend erschienen, um seine
bisherige Kritik fallen zu lassen. Im zweiten Teil des Libells wurde nachgewie-
120 VD 3, S. 210 Anm 3 nach HHStA Wien, RHRP 20b
121 Das ergibt sich aus seinem Gutachten, das er zwischen dem 26.4. und 2.5. 1562 erstattete
(HHStA Wien, RK RelA 7 Konv. Mai, fol 80–89; gedruckt bei Sickel, Reformations-Libell, S.
49ff; das folgende Zitat S. 51.
122 Jetzt allein maßgebliche Edition in CT 13, S. 661–685
123 Vgl. Eder, Reformvorschläge, S. 141
124 CT 13, S. 669
125 NB II 3, S. 50f: Borromeo an Delfino, 16.5.1562
126 CT 13, S. 666f
127 Kassowitz, S. XVII
CC BY-NC-ND 4.0 | DOI https://doi.org/10.17438/978-3-402-21806-8
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Ferdinand I. als Kaiser
Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
- Title
- Ferdinand I. als Kaiser
- Subtitle
- Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
- Author
- Ernst Laubach
- Publisher
- Aschendorff Verlag
- Location
- Münster
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-402-18044-0
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 786
- Keywords
- Ferdinand I., Karl V., 16. Jahrhundert, Kaisertum, Reformation, Geschichte, Konfession
- Category
- Biographien