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Kapitel 8: Friedenssicherung im
Reich520
Interpretation, Karl V. habe „das Rad der Geschichte zurückdrehen [wollen] in
die Zeiten vor der Konsolidierung der Reichsverfassung“19, ist überspitzt, und
sie ignoriert Karls spanische Erfahrungen in der Ausübung von Herrschaft20:
Als König von Kastilien verfügte Karl über fast unbeschränkte legislative Kom-
petenzen, die ihm im Vergleich zu dem oft genug von Opposition geprägten
Verfahren des Reichstags als der kaiserlichen Würde angemessener und dem
Wohl des Reiches dienlicher erschienen sein dürften. Zudem hat Horst Rabe
verdeutlicht, daß für Karl V. die Stände verpflichtet waren, zur Festigung der
kaiserlichen Autorität beizutragen, und daß er ihre auf dem „Herkommen“
basierenden Ansprüche auf Mitgestaltung der Rechtsverhältnisse im Reich,
wenn sie seinen Vorstellungen zuwiderliefen, als Ungehorsam interpretierte21.
Darum ist der Versuch, auf dem Weg über die Ordnung des „Reichsbundes“
seine Stellung im Reich zu verstärken, keineswegs als rückwärts gewandt zu
sehen, sondern hätte im Erfolgsfall die „Staatswerdung“ des Reiches im moder-
nen Sinn vorantreiben können.
In modifizierter Form hat Ferdinand den Gedanken, durch etliche Landfrie-
denseinungen Ruhe und Ordnung im Reich zu gewährleisten, in der politisch
völlig veränderten Situation nach dem Fürstenaufstand aufgegriffen. Das zu
lösende Problem lag darin, den Fürsten die Sorge zu nehmen, durch Bünde
stärker für die habsburgischen Ziele eingespannt zu werden, nicht zuletzt an
diesem Mißtrauen war ja Karls Projekt des Reichsbundes gescheitert.
Nahezu gleichzeitig erreichten den König Anfang Dezember 1552 einerseits
ein Angebot des Kurfürsten Moritz, mit ihm, dem Kaiser und weiteren mittel-
deutschen Ständen eine Liga einzugehen, andererseits Mitteilungen des Kaisers
über seine neuen Sondierungen bei etlichen süddeutschen Fürsten und Kurfür-
sten wegen einer neuen Einung22. Obwohl Karl als Muster den Schwäbischen
Bund angab, erkannten sowohl Herzog Albrecht von Bayern als auch Ferdi-
nand in seinen Vorstellungen die Idee des „Reichsbundes“ wieder. Deshalb
warnte Albrecht unter Bezugnahme auf das Gutachten seines Vaters vom Au-
gust 1547 vor solcher „Weitläufigkeit“, riet stattdessen, nur mit den traditio-
nellen Mitgliedern der oberdeutschen Einungen anzufangen, und wiederholte
die väterliche Anregung, bei Gelegenheit mit den „niederländischen“ und den
„sächsischen“ Ständen einen zweiten Bund aufzurichten23. Ferdinand begrüßte
in seiner Stellungnahme die Initiative des Bruders, pflichtete aber den beiden
zuerst genannten Argumenten seines bayerischen Schwiegersohns durchaus bei,
empfahl überdies eine schnelle Realisierung und erklärte sich bereit, hinrei-
chend bevollmächtigte Vertreter zur Gründungsversammlung abzuordnen24.
Für das dritte Argument Albrechts hatte Ferdinand nun in dem sächsischen
Projekt einen konkreten Ansatzpunkt zu bieten. So nutzte er die Gleichzeitig-
19 So Carl, S. 63
20 Dazu Rabe, Elemente, S. 162ff
21 Rabe, Reichsbund, S. 369f
22 Zum folgenden Laubach, König Ferdinand, S. 172ff (mit der älteren Literatur).
23 Undatierte Kopie im HHStA Wien, RK Rig 16, fol 272r-274v
24 HHStA Wien, RK Rig 16, fol 328r-330r: F. an Karl, Graz, 15.12.1552 (Or., deutsch). Das Kon-
zept ebda, fol 325r-326v.
CC BY-NC-ND 4.0 | DOI https://doi.org/10.17438/978-3-402-21806-8
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Ferdinand I. als Kaiser
Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
- Title
- Ferdinand I. als Kaiser
- Subtitle
- Politik und Herrscherauffassung des Nachfolgers Karls V.
- Author
- Ernst Laubach
- Publisher
- Aschendorff Verlag
- Location
- Münster
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-402-18044-0
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 786
- Keywords
- Ferdinand I., Karl V., 16. Jahrhundert, Kaisertum, Reformation, Geschichte, Konfession
- Category
- Biographien