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DREI KAISER – DREI
BIBLIOTHEKEN28
schmuck und Pelzwerk. Insoferne darunter Gegenstände sind, oder seyn
dürften, welche von Kaiser Joseph, oder von meinem Vater, oder von mei-
ner Mutter herrühren17, von einigen vielleicht auch unbekannt seyn könnte,
wem sie ursprünglich gehörten, so rechne Ich auf Meine Brüder und Neffen,
welche darum anzugehen sind, daß Sie Ihr selbe belassen.
4. Von meinem reinen Vermögen sollen rücksichtlich der einen Hälfte Meine
beiden Söhne zu gleichen Theilen Erben seyn. Ein Viertheil soll Meine Ge-
mahlinn erben. Von dem letzten Viertheil soll sie lebenslänglich den Frucht-
genuß beziehen, die Proprietät aber Meinen zwei Söhnen gebühren. Die
Bestimmungen des mit Meiner Gemahlinn abgeschlossenen Heiraths Cont-
racts bleiben übrigens unverändert.
5. Meinem Sohne Ferdinand mache Ich zur Pflicht, aus den für die verlorene
Grafschaft Falkenstein bestimmten Entschädigungen ein dem Werthe der-
selben entsprechendes Fideikomiß zu errichten, welches bei der Vertheilung
Meiner Verlassenschaft nicht in Anschlag zu bringen ist.
6. Die Ernennung eines eigenen Testaments Executors finde Ich überflüssig,
indem Ich mit vollem Zutrauen Meinem Sohne Ferdinand selbst die Sorge
für die genaue Vollziehung Meines letzten Willens übertrage. Insbesondere
trage Ich demselben auf, Meiner Gemahlinn soviel möglich dasjenige an Gü-
tern oder Geldern auf Ihren Antheil zu überlassen, was Sie wünscht.
7. Den Dienern, die bei Meiner Person dienten, vermache Ich Meine Garde-
robe mit Ausnahme der Gegenstände, die in einem besonderen Verzeich-
nisse aufgeführt sind. Ich bewillige ihnen aus Meinem Privatvermögen den
halben Theil ihrer Besoldung als Zulage, so lange sie leben, im Falle ihrer
Pensionirung den halben Theil ihrer Pension, und also auch den Witwen
und Waisen derselben.
8. Den Staatsdienern und Allen die in Meiner Nähe sind, bestimme Ich die in
dem eigenen Verzeichnisse aufgeführten Andenken.
9. Denjenigen, welche Mir zur Herstellung der Ordnung in Meinen Privatan-
gelegenheiten behülflich waren, als Graf Kolowrat, Staatsrath Kübeck,
Staatsrath Pilgram, Hofrath Heß gebe Ich für ihre in dieser Sache geleiste-
ten Dienste die in einem Verzeichnisse aufgeführten Andenken.
10. Allen Gliedern18 Meiner Familie vermache Ich ein Andenken für die Mir
geleisteten treuen Dienste und bewiesene Freundschaft.
11. Der Theil des Gartens im Prater, der nicht aerarialisch ist, gehört ohnehin
nach Meinem Tode Meinem Sohne Franz. Den Garten in der Vorstadt mit
den Gegenständen, die sich darin befinden, schenke Ich ebenfalls Meinem
Sohne Franz. Die aerarischen Gegenstände sind zurückzustellen, und diese
zwei Gärten nicht in den Erbtheil einzurechnen.
17 „oder von Meiner Mutter herrühren“, Einfügung in die Reinschrift auf Anweisung Kaiser
Franz’ I.
18 „Allen Gliedern“, Einfügung in die Reinschrift auf Anweisung Kaiser Franz’ I.
Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Metamorphosen einer Sammlung
- Title
- Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
- Subtitle
- Metamorphosen einer Sammlung
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21308-6
- Size
- 17.4 x 24.5 cm
- Pages
- 1073
- Categories
- Geschichte Chroniken