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DREI KAISER – DREI
BIBLIOTHEKEN182
Hauses und des Äußeren, Wilhelm Freiherr von Pflügl. Von den Haupterben
(Ferdi
nand, Franz Karl und Karoline Auguste) seien Bevollmächtigte noch zu
nominieren. Die ältere, bereits von Ferdinand 1842 eingesetzte Kommission
könne faktisch als aufgelöst bezeichnet werden, da Taaffe krank, Leb
zel
tern
in Pension und Maillard bereits verstorben sei.614 Ferdinand ernennt darauf-
hin Staatsrat Karl Freiherr von Hietzinger zu seinem Vertreter und macht
diesen im Ernennungsschreiben darauf aufmerksam, „daß es sich vor Al-
lem darum handeln werde, aus dem Nachlasse Meines höchstseligen Vaters
Mein Privatvermögen, das mit demselben bisher gemeinschaftlich verwaltet
wurde, auszuscheiden“.615 Auch Franz Karl und Karoline Auguste kommen
dieser Aufforderung nach. Ersterer lässt sich durch den Direktor des Haus-,
Hof- und Staatsarchivs, Franz Ritter von Erb, vertreten, letztere durch den
bereits in die frühere Kommission berufenen Buchhalter der Fondskas-
sen-Direktion, Mathias Pfersmann, von Eichenthal. Als Aktuar und Proto-
kollführer fungiert der Sekretär im Ministerium des kaiserlichen Hauses, Jo-
seph von Eybler. Der Kommission wird eine Frist von drei Monaten gesetzt.616
Da sie ihre Arbeit mit ziemlicher Verzögerung erst Anfang Oktober 1849 auf-
nehmen wird, begnügt sie sich im Hinblick auf das bereits am 24. August
errichtete Bibliotheks-Fideikommiss darauf aufmerksam zu machen, dass die
von Ferdinand in diesem Zusammenhang zu tragenden finanziellen Lasten
bei der Festsetzung seiner Dotation zu berücksichtigen wären.617
Unterdessen hatte Fürst Schwarzenberg die Erstellung der Errichtungsur-
kunde betrieben und ihren Text durch das Justizministerium prüfen lassen.
Im Zuge der Übergabe der Urkunde am 13. August 1849 zur Unterzeichnung
an Franz Joseph als „Souverain und als Familienhaupt“ hält der Minister-
präsident nochmals fest, dass das Fideikommiss in erster Linie Kaiser Ferdi-
nand und Erzherzog Franz Karl betreffe, da diese beiden aufeinanderfolgend
in den Genuss des Fideikommisses treten würden. Deshalb habe man ihnen
den Text der Urkunde zur Begutachtung übermittelt und beide hätten die-
sem zugestimmt. Die Einholung des Einverständnisses der Kaiserin-Witwe
Karoline Auguste schien nicht notwendig, „weil das Fideicommiss aus Des-
sen [Franz’] Mobiliarvermögen gebildet wird, an welchem die Kaiserinn
[sic] Mutter, den Schmuck und das Pelzwerk ausgenommen, keinen Antheil
614 Ebenda, Vortrag vom 31.07.1849.
615 Ebenda, zwei Schreiben vom 26.08.1849.
616 Ebenda, Endbericht Schwarzenbergs vom 15.01.1852. Zu den Protokollen der Kommissi-
onssitzungen siehe Wien, ÖStA, HHStA, Hausarchiv, Ministerium des kaiserlichen Hau-
ses, Verlassenschaften Kt. 6.
617 Vgl. dazu den Auszug aus dem Protokoll der Kommission; Anm. 936.
Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Metamorphosen einer Sammlung
- Title
- Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
- Subtitle
- Metamorphosen einer Sammlung
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21308-6
- Size
- 17.4 x 24.5 cm
- Pages
- 1073
- Categories
- Geschichte Chroniken