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DREI KAISER – DREI
BIBLIOTHEKEN184
nand] Jemanden ermächtigen und delegiren, um die Kataloge zu verificiren und
durch deren Fertigung zu bestätigen, dass die verzeichneten Objecte in den Be-
sitz seines höchsten Committenten [i.e. Ferdinand], als ersten Fideicommiss-
Nutznießers übergegangen sind. Das bürgerliche Gesetzbuch fordert bei Errich-
tung eines Fideicommisses die Aufstellung einer Fideicommiss- Behörde und
eines Curators. Obschon mit Hinblick auf die durchlauchtigsten Personen und
auf die Gegenstände um die es sich hier handelt von dieser Cautele [Vorsichts-
maßnahme] ganz abgesehen werden könnte, und auch das Justizministerium
selbe mit Stillschweigen übergeht, so dürfte es doch zur Beruhigung der kai-
serlichen Familie als Anwärter auf das Fideicommiss und selbst zu deren Be-
quemlichkeit dinen [sic], wenn bei gewissen Gelegenheiten wenigstens, durch
dritte Personen eine Revision des Standes des Fideicommisses quoad numerum
et conservationem vorgenommen würde. Namentlich hätte dies zu geschehen,
wenn eine Veränderung in der Person des Besitzers oder in jener der mit der
Aufsicht über die Sammlungen betrauten Individuen vorginge. In diesen und
anderen erforderlichen Fällen dürften Euere Majestät Sich bewogen finden,
als Haupt der kaiserlichen Familie und Namens sämmtlicher Anwärter, einen
Hofkommissar zu delegiren, wozu Euerer Majestät Obersthofmarschallamt am
geeignesten erscheint. Bei dieser Gelegenheit wäre auch der Ersatz etwaiger
Abgänge sofort und von wem [sic] Rechtens einzuleiten.“621
Franz Joseph genehmigt am 24. August 1849 die nachträgliche Unterzeich-
nung der Verzeichnisse der Fideikommissgegenstände durch das Ministe-
rium des kaiserlichen Hauses an seiner statt und ordnet die notwendigen
Vorkehrungen „wegen Beschleunigung der Abschriften dieser Verzeichnisse“
an. Am selben Tag unterzeichnet er die Urkunde über das Primogenitur-
Fideikommiss.
„[fol. 1r] Wir
Franz Joseph der Erste,
von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich,
König von Ungarn und Böhmen u. s. w. Erzherzog von Oesterreich,
Herzog von Lothringen u. s. w. thun kund und bekennen hiemit:
Nachdem Unser in Gott ruhender Herr Großvater, des Kaisers Franz Majestät,
in Seinem am 1. März 1835 errichteten Testamente vorordnet hat, daß Aller-
höchstdessen Privatbibliothek [fol. 1v] und die mit selber verbundenen Zeich-
nungen, Landkarten- und Kupferstich-Sammlungen, wie nicht minder die wo
immer befindlichen Familienbilder, insoferne letztere nicht Staatseigenthum
sind, zu einem Primogenitur-Fidei-Commiss für Allerhöchstdessen männliche
621 Ebenda.
Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Metamorphosen einer Sammlung
- Title
- Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
- Subtitle
- Metamorphosen einer Sammlung
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21308-6
- Size
- 17.4 x 24.5 cm
- Pages
- 1073
- Categories
- Geschichte Chroniken