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Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 - Metamorphosen einer Sammlung
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Page - 194 - in Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 - Metamorphosen einer Sammlung

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DREI KAISER – DREI BIBLIOTHEKEN194 bewogen den jungen Monarchen möglicherweise dazu, Khloyber mit diesem Befehl zu „entlasten“. 5.3 Bestellung der Fideikommissbehörde und der Kuratoren Wie Fürst Schwarzenberg es bereits in seinem Vortrag vom 13. August 1849 anlässlich der Unterzeichnung der Fideikommissurkunde ausdrückte, war die vom bürgerlichen Gesetzbuch geforderte Aufstellung einer Fidei- kommissbehörde sowie die Ernennung eines Fideikommiss- und Posteri- tätskurators vom Justizministerium in diesem besonderen Fall zwar nicht ausdrücklich gefordert worden. Dennoch sprach sich Ministerpräsident Schwarzenberg als gleichzeitiger Minister des kaiserlichen Hauses und des Äußeren für die Einsetzung dieser Gremien aus.635 Diese geschah schließ- lich – wie auch die Ausstellung der Fideikommissurkunde – erst einige Jahre später. Über die Gründe hierfür kann nur spekuliert werden. Von Sei- ten des Kaisers war sicherlich nicht darauf gedrängt worden hier weitere Fakten zu schaffen, da man sich in dieser politisch wie militärisch hochbri- santen Zeit gewiss wichtigeren Angelegenheiten zu widmen hatte. Darüber hinaus war der Fideikommiss-Gründungsakt trotz weiterhin fehlender In- ventare zwar de facto vollzogen, entbehrte aber einer kontrollier- oder gar revidierbaren Grundlage. Schlussendlich scheint es sogar möglich, dass die Intervention von Ferdinands Privatsekretär Geringer überhaupt erst zur Aktivierung dieser Kontrollbehörden veranlasste. Im Laufe des Jahres 1858 macht das Obersthofmarschallamt Kaiser Franz Joseph darauf aufmerksam, dass im Hinblick auf die gesetzlichen Vorschrif- ten, wonach „die Fideikommisse nur durch die Gerichte zu überwachen sind, welche für die Erhaltung ihrer Integrität und für die Wahrung deren Inter- essen zu sorgen haben“, bisher nichts veranlasst worden sei.636 Dass die An- regung von diesem Hofstab kam, ist nur folgerichtig, war doch das Oberst- hofmarschallamt als Hofgericht die zuständige Behörde für die persönlichen Zivilangelegenheiten der Mitglieder der kaiserlichen Familie.637 Am 30. Juni 1858 erlässt Kaiser Franz Joseph die Entschließung, wonach die unter der Leitung von Franz Graf Kuefstein stehende Behörde „zur Führung der ämt- lichen Obsorge über […] [den] Primogeniturfideikommiß“ bestellt und „zu- gleich als Fideikommißbehörde zur Vornahme aller auf die Verificirung und 635 Vgl. Anm. 621. 636 Wien, ÖStA, HHStA, OMaA, Kt. 285, Vortrag vom 10.07.1858. 637 Žolger, Hofstaat, 104–117. Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 Metamorphosen einer Sammlung
Title
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Subtitle
Metamorphosen einer Sammlung
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2021
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-21308-6
Size
17.4 x 24.5 cm
Pages
1073
Categories
Geschichte Chroniken
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