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DREI KAISER – DREI
BIBLIOTHEKEN194
bewogen den jungen Monarchen möglicherweise dazu, Khloyber mit diesem
Befehl zu „entlasten“.
5.3 Bestellung der Fideikommissbehörde und der Kuratoren
Wie Fürst Schwarzenberg es bereits in seinem Vortrag vom 13. August
1849 anlässlich der Unterzeichnung der Fideikommissurkunde ausdrückte,
war die vom bürgerlichen Gesetzbuch geforderte Aufstellung einer Fidei-
kommissbehörde sowie die Ernennung eines Fideikommiss- und Posteri-
tätskurators vom Justizministerium in diesem besonderen Fall zwar nicht
ausdrücklich gefordert worden. Dennoch sprach sich Ministerpräsident
Schwarzenberg als gleichzeitiger Minister des kaiserlichen Hauses und des
Äußeren für die Einsetzung dieser Gremien aus.635 Diese geschah schließ-
lich – wie auch die Ausstellung der Fideikommissurkunde – erst einige
Jahre später. Über die Gründe hierfür kann nur spekuliert werden. Von Sei-
ten des Kaisers war sicherlich nicht darauf gedrängt worden hier weitere
Fakten zu schaffen, da man sich in dieser politisch wie militärisch hochbri-
santen Zeit gewiss wichtigeren Angelegenheiten zu widmen hatte. Darüber
hinaus war der Fideikommiss-Gründungsakt trotz weiterhin fehlender In-
ventare zwar de facto vollzogen, entbehrte aber einer kontrollier- oder gar
revidierbaren Grundlage. Schlussendlich scheint es sogar möglich, dass die
Intervention von Ferdinands Privatsekretär Geringer überhaupt erst zur
Aktivierung dieser Kontrollbehörden veranlasste.
Im Laufe des Jahres 1858 macht das Obersthofmarschallamt Kaiser Franz
Joseph darauf aufmerksam, dass im Hinblick auf die gesetzlichen Vorschrif-
ten, wonach „die Fideikommisse nur durch die Gerichte zu überwachen sind,
welche für die Erhaltung ihrer Integrität und für die Wahrung deren Inter-
essen zu sorgen haben“, bisher nichts veranlasst worden sei.636 Dass die An-
regung von diesem Hofstab kam, ist nur folgerichtig, war doch das Oberst-
hofmarschallamt als Hofgericht die zuständige Behörde für die persönlichen
Zivilangelegenheiten der Mitglieder der kaiserlichen Familie.637 Am 30. Juni
1858 erlässt Kaiser Franz Joseph die Entschließung, wonach die unter der
Leitung von Franz Graf Kuefstein stehende Behörde „zur Führung der ämt-
lichen Obsorge über […] [den] Primogeniturfideikommiß“ bestellt und „zu-
gleich als Fideikommißbehörde zur Vornahme aller auf die Verificirung und
635 Vgl. Anm. 621.
636 Wien, ÖStA, HHStA, OMaA, Kt. 285, Vortrag vom 10.07.1858.
637 Žolger, Hofstaat, 104–117.
Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Metamorphosen einer Sammlung
- Title
- Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
- Subtitle
- Metamorphosen einer Sammlung
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21308-6
- Size
- 17.4 x 24.5 cm
- Pages
- 1073
- Categories
- Geschichte Chroniken