Page - 286 - in Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 - Metamorphosen einer Sammlung
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DREI KAISER – DREI
BIBLIOTHEKEN286
„[pag. 1] Wir
Franz Joseph der Erste
von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich,
König von Ungarn und Böhmen, u.u.u. Erzherzog von Oesterreich,
Herzog von Lothringen, u.u.u. thun kund und bekennen hiemit:
Nachdem die im deutschen Reichsverbande gestandene, auf dem linken [pag.
2] Rheinufer gelegene Grafschaft Falkenstein als ein abgesondertes lothringi-
sches Patrimonial-Besitzthum, vermöge der in dem Hause Lothringen bestan-
denen, auf die Rechte der Primogenitur gegründeten Successions-Ordnung
an Unseres in Gott ruhenden Herrn Großvaters, des Kaisers Franz Majestät
gediehen, sonach aber in die durch die Zeitumstände herbeigeführten Län-
der-Abtretungen einbegriffen worden, wofür dem österreichischen Kaiserstaate
traktatmässig anderweitiger Territorial-Ersatz zugeflossen ist, nachdem es
für billig erkannt worden ist, daß dem regierenden Hause für den genannten
abgesonderten, im Interesse der Monarchie aufgegebenen Patrimonial-Besitz
eine Entschädigung gewährt werde; nachdem ferner in Folge der von weiland
des Kaisers Franz Majestät deshalb angeordneten Erhebungen und darüber ge-
pflogenen Verhandlungen besagte Entschädigung in der Art ausgemittelt und
auch von Unserem Herrn Oheim und Regierungs-Vorfahrer, des Kaisers Fer-
dinand Majestät, bestätigt wurde, daß eine in dem Privatbesitze erst gedacht
Seiner Majestät befindlich gewesene, aus dem Nachlasse Kaisers Leopold des
Zweiten glorreichen Andenkens, herrührende vierperzentige österreichische
Staatsschuldverschreibung im Kapitalsbetrage von einer Million zweimalhun-
derttausend Gulden, welche unter dem Namen der Falkenstein’schen Obliga-
tion aufgeführt ist, und auf deren Rückfall das Staats-Aerar Anspruch hätte
machen können, als diese Entschädigung zu dienen habe, und zu diesem Ende
aufrecht erhalten werden solle; und nachdem weiland des Kaisers Franz Majes-
tät in dem § 5. seiner leztwilligen [sic] Anordnung festgesetzt hat, daß aus der
für die verlorene Grafschaft Falkenstein bestimmten Entschädigung ein dem
Werthe derselben entsprechendes Fidei-Commiß errichtet und von der Verlas-
senschafts-Vertheilung ausgeschieden werden solle.
So verfügen Wir mit Einvernehmen und mit Zustimmung Seiner Majestät des
Kaisers Ferdinand und Seiner kaiserlich-königlichen [pag. 3] Hoheit des Erz-
herzogs Franz Karl, als den Erben des Kaisers Franz, Höchstwelche zum Er-
weise dessen die gegenwärtige Urkunde unterzeichnet haben, wie folgt:
Erstens: Das für die Grafschaft Falkenstein zu errichtende Fidei-Commiß hat
vom Tage der Unterzeichnung gegenwärtiger Urkunde zu bestehen:
A. aus der concentrirten Herrschaft St. Leonhardt am Forst937 in Niederöster-
reich V.O.W.W. wozu nachstehende Realitäten gehören:
1. Die Herrschaft St. Leonhardt am Forst, Einlags Nro. 435.
2. Die Herrschaft Peillenstein, Einlags Nro 27.
937 Herrschaft und Schloss St. Leonhard am Forst im Bezirk Melk (NÖ).
Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Metamorphosen einer Sammlung
- Title
- Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
- Subtitle
- Metamorphosen einer Sammlung
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21308-6
- Size
- 17.4 x 24.5 cm
- Pages
- 1073
- Categories
- Geschichte Chroniken