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DREI KAISER – DREI
BIBLIOTHEKEN338
„Wie ich Eurer Ezcellenz einmal bemerkte, hat von Kloyber in der Bibliothek
ganz nach Willkühr gehaust, nie Rechnung gelegt und die Bibliothek war so
ziemlich ohne Aufsicht, denn der allerhöchste Herr [Kaiser Ferdinand] konnte
von Prag aus weder Selbst, noch durch Seine Organe eine Uiberwachung üben.
An Anzeichen, daß Unordnungen da waren, fehlte es nicht. Mich beunruhigte
dieser Zustand. Ich nahm daher mit dem Kanzleidirector bei dem Obersthof-
marschallamte Baron Salzberg1090 Rücksprache, daß eine Person in Wien be-
stellt werde, welche Kloyber bei Anschaffung der Bücher u. s. w. überwache,
und diese wurde in Erzherzog Ludwig als Curator ernannt. Welche Rechte
und Pflichten dem Curator bestimmt wurden, wird der dießfällige Vortrag des
Obersthofmarschall Amtes am besten aufklären, in keinem Falle hat derselbe
wie mich Salzberg mündlich versicherte, das Recht, Dienstplätze zu verleihen,
Gehälter oder Pensionen anzuweisen u.d.g. – Solange Erzherzog Ludwig lebte
ging die Sache prächtig. Von Kloyber meldete sich von Zeit zu Zeit zur Audi-
enz, referirte über die anzuschaffenden Gegenstände und es kam einige Ord-
nung in die Sache. In Personal Angelegenheiten mischte Sich der erlauchte
Herr nicht ein. Ganz anders unter dem Nachfolger [Erzherzog Leopold]. Be-
amte und Diener wendeten sich mit ihren Wünschen und Beschwerden an
Höchstdenselben, plötzlich tauchte das Project den Thaa Sohn als überzählig
in der Bibliothek anzustellen auf, und obwohl diese Angelegenheit hier [in
Prag] von Vorbedingungen abhängig gemacht wurde, kam unerwartet die Re-
soluzion ‚Ich habe ernannt u. s. w. Ich (nämlich Erzherzog Leopold) habe den
veralteten Titel Kanzelist in Scriptor umgewandelt u. s. w. Dieser Vorgang hat
hier tief verletzt. Im Grunde war daran Graf Crenneville1091 Schuld, der mir
später selbst zugestand der Meinung gewesen zu sein, daß dem Curator alle
diese Rechte zustehen. Baron Salzberg hat so viel ich weiß, nicht verabsäumt,
sich über diesen Vorgang mißbilligend auszusprechen.
Wenn ich das Gesagte zusammen faße geht hervor, daß Seine Majestät der
Kaiser Ferdinand das Recht der Uiberwachung der allerhöchsten Fideicom-
miß Bibliothek, der Ernennung der Beamten u. s. w. hat. Nachdem nun ge-
dacht Seine Majestät [Kaiser Ferdinand] alle Rechte Seiner Administrazion
im September vorigen Jahres [1870] an Seine Majestät den regierenden Herrn
übertragen hat, so folgt ganz natürlich, daß Seiner Majestät dem Kaiser alle
diese Rechte über diese Bibliothek um so mehr zustehen, als diese ohnehin
auch Allerhöchst dessen Privatbibliothek enthält. Welche Person Seine Ma-
jestät als Mittelsperson in diesen Geschäften bestellen wollen, hängt natür-
lich von der allerhöchsten Entscheidung ab; ich erlaube mir nur zu bemerken,
1090 Eduard Wittek Freiherr von Salzberg (1782–1871).
1091 Franz Graf Folliot de Crenneville (1815–1888), bis 1866 Generaladjutant Franz Josephs,
ab 1867 Oberstkämmerer.
Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Metamorphosen einer Sammlung
- Title
- Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
- Subtitle
- Metamorphosen einer Sammlung
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21308-6
- Size
- 17.4 x 24.5 cm
- Pages
- 1073
- Categories
- Geschichte Chroniken