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ANHANG 429
e. Sämmtliche von Mir in der Burg zu Prag angeschaften Einrichtungs
oder andere Gegenstände, sämmtliches Tafel Silber und anderes Geschirr,
sämmtliches Glas-Küchen-Geschirr, überhaupt die Einrichtung der Officen
ohne Ausnahme, die vorhanden[e] Tafel- oder sonstige Wäsche, Pferde und
Wägen nebst Zugehör, sollen ein Eigenthum Meiner Frau Gemahlin sein,
Ebenso soll
f. diese Meine Frau Gemahlin das Recht haben, Sich aus der Hofkapelle in
Prag von den vorhandenen kirchlichen Gegenständen die Ihr gefälligen als
Eigenthum auszuwählen, Endlich soll
g. Meiner Frau Gemahlin das Recht zustehen, von den vorhandenen Ein-
richtungs-Gegenständen zu Reichstadt die Ihr gefälligen als Eigenthum aus-
zuwählen.
Ich bin von der Fürsorge und Hochherzigkeit Meines Durchlauchtigsten
Neffen, Seiner k. k. apostolischen Majestät des Kaisers zu sehr überzeugt,
um nöthig zu haben, Demselben das Schicksal Meiner Witwe, die Fürsorge
für Deren Wohnung u. s. w. und eine angemessene Dotation aus der Staats-
kasse an’s Herz zu legen.
B. Bitte Ich Meinen vielgeliebten Herrn Bruder den Erzherzog Franz
Carl, das Gut Weinzierl zum Andenken anzunehmen.
C. Legire Ich Meinem vielgeliebten Neffen und Taupathen, Erzherzog
Ferdinand Max, einen Kapitalbetrag von dreimalhunderttausend Gulden in
fünfpercentigen C.M. Obligationen.
D. Alle in Meinem Dienste stehenden mit Dekret angestellten Beamten
und Diener (mit Ausnahme der in dem folgenden Absatze III genannten Per-
sonen) haben vom Zeitpunkte Meines Ablebens an, den vollen Gehalt, in des-
sen Genuße sie bei Meinem Tode stehen, als jährliche Pension lebenslänglich
zu genießen.
Meine Dienstkämmerer haben außer der Besoldung auch das Quartier
und Equipage-Geld fortzubeziehen.
Die Kutscher, Postillone und Reitknechte sollen zu der Besoldung auch
die Zulage jährlicher 48 fl. C.M. beibehalten. Sonst sind Quartier-Equipage
und Frühstück Gelder, wie überhaupt alle Zulagen, wenn sie nicht aus-
drücklich als Gehalte bezeichnet sind, nicht zu verabfolgen. Da ein großer
Theil Meiner Beamten und Diener Anspruch auf eine Pension vom Staate
hat, so soll ihnen diese Staatspension in die von Mir festgesetzte Pension
eingerechnet und daher aus Meinem Nachlasse nur jener Betrag erfolgt wer-
den, welcher nöthig ist, die von Mir ausgesprochene Pension voll zu machen.
Wenn einer Meiner Beamten und Diener in einen Hof-Staats oder Privat
Dienst eintritt, soll ihm deßwegen die von Mir bestimmte Pension nicht ge-
schmälert oder entzogen werden und ist es stets Mein Nachlaß, welcher da-
für einzustehen hat.
Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Metamorphosen einer Sammlung
- Title
- Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
- Subtitle
- Metamorphosen einer Sammlung
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21308-6
- Size
- 17.4 x 24.5 cm
- Pages
- 1073
- Categories
- Geschichte Chroniken