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KAISERLICHES INSTITUT UND
ERINNERUNGSRAUM524
zu unterbreitenden Werke künftig „nur im Einvernehmen m[it] d. G[eneral]
Di[rekti]on statt zu finden“ hätte. Dieses Ansinnen war – wie so oft bei Kom-
petenzstreitigkeiten unter Behörden – aus dem Konkurrenzdenken geboren:
Denn das Oberstkämmereramt hätte laut Chertek „in den letzten Jahren –
wie durch mehrere aktenmäßig festgestellte Fälle dokumentiert, einen di-
rekten Verkehr mit der Ah. F.Bibliothek eingeleitet u. ganz direkt auf den
manipulativen Geschäftsgang dieser Bibliothek Einfluß genommen.“ Durch
seine Entscheidungen wäre der Bibliothek außerdem „mitunter wirklich li-
terarischer Schund zugewiesen“ worden.317
Doch der Plan gelangte nicht zur Umsetzung. Cherteks Stellvertreter
Franz von Hawerda-Wehrlandt war mit der Forderung seines Chefs näm-
lich nicht einverstanden und erhob dagegen verschiedene Einwände: Das
Oberstkämmereramt würde „in die ganze oder theilweise Abgabe oder
Theilung einer ihm derzeit rechtmäßig zustehenden Agenda des Kunst- u.
wissen schaftlichen Resorts“ niemals zustimmen, zumal es gerade selbst
„eine Zurückweisung seiner auf die Fam.-Fidei.-Bibliothek gerichteten Ex-
pansionsgelüste hinnehmen musste“; der Generaldirektion stünden für die
Beurteilung der zur „Annahme“ eingereichten Werke auch gar keine qualifi-
zierten personellen Ressourcen in ausreichendem Maße zur Verfügung; und
schließlich würden beide Behörden ständig uneins sein, wenn es um die Be-
rücksichtigung bestimmter Personen und Einflussnahmen ging.318 General-
direktor Chertek ließ sich davon in seinem Urteil zwar nicht beeindrucken
und entkräftete alle Einwände Hawerdas durch (teilweise nicht ganz schlüs-
sige) Gegenargumente; da er anscheinend aber dennoch den Konflikt mit
dem Oberstkämmereramt scheute, entschied er, „die Streitäxte begraben
zu lassen u. sie nur dann herauszuholen, wenn neuerlich versucht werden
sollte, eine Unterordnung der F. C. Bibliothek unter das O. K. Amt anzustre-
ben.“319
Damit ist das Thema der „Gratiszuwendungen“ aber noch keineswegs ab-
geschlossen. Die behandelten Einzelfälle stellen ja ausschließlich „Autoren-
werke“ dar, also Bücher und Schriften, die von ihren Verfassern selbst einge-
sandt worden waren. Um solche handelte es sich aber auch fast durchwegs
bei den vom Kaiser angenommenen Werken, weshalb es durchaus nachvoll-
ziehbar ist, dass diese beiden Gruppen oft verwechselt oder sogar für ident
317 Wien, ÖStA, HHStA, GdPFF, J.R., R. 5., Kt. 536, Z. 1033 ex. 1907: eigenhändige Anmer-
kungen Cherteks vom 22.03.1907 auf dem Referatsbogen.
318 Wien, ÖStA, HHStA, GdPFF, J.R., R. 5., Kt. 536, Z. 1033 ex. 1907: Hawerda-Wehrlandt,
30.03.1907.
319 Wien, ÖStA, HHStA, GdPFF, J.R., R. 5., Kt. 536, Z. 1033 ex. 1907: eigenhändige Anmer-
kungen Cherteks vom 01.04.1907 auf dem Referatsbogen.
Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Metamorphosen einer Sammlung
- Title
- Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
- Subtitle
- Metamorphosen einer Sammlung
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21308-6
- Size
- 17.4 x 24.5 cm
- Pages
- 1073
- Categories
- Geschichte Chroniken