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Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 - Metamorphosen einer Sammlung
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Page - 998 - in Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 - Metamorphosen einer Sammlung

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DIE FIDEIKOMMISSBIBLIOTHEK 1914–1919998 wirkungen auf den ehemaligen Vielvölkerstaat und dessen Institutionen hatten. Das monarchisch-dynastische Gerüst, auf dem die Fideikommissbib- liothek ruhte, brach über Nacht zusammen. Dies setzte Prozesse in Gang, die im engeren und weiteren Sinn Einfluss auf die Eigentumsverhältnisse und die Gebarung der Fideikommissbibliothek, aber auch auf ihre Angestell- ten hatten. Es soll nun ein kursorischer Überblick über die relevanten Ereig- nisse in der Anfangsphase der Ersten Republik gegeben werden. Bereits am Tag der Ausrufung der Republik, am 12. November 1918, wurde das Gesetz über die Staats- und Regierungsform von Deutsch-Öster- reich erlassen, dessen § 7 festlegte: „Die Übernahme der Krongüter wird durch ein Gesetz durchgeführt.“329 Hier hatte man die Verabschiedung des Habsburgergesetzes“ von 1919, wenn auch nicht nach seinem genauen Wort- laut, demnach schon vorweggenommen. Naturgemäß hatte das Ende der Habsburgermonarchie auch auf das Personal bei Hof maßgeblichen Einfluss, denn Kaiser Karl entließ den Hofstaat im Oktober bzw. November 1918 aus dem Dienst: „Mit Wissen der obersten Hofchargen, die damals öffentlich nicht mehr in Erscheinung traten, richtete daher der Hofzentraldirektor des Obersthof- meisteramtes Sektionschef Oskar Ritter von Keller am 8. November 1918 an Staatskanzler Dr. Renner einen diesbezüglichen ausführlichen Bericht, den Dr. Renner am 12. November mit dem Ersuchen an Sekt.-Chef Keller beant- wortete, „privat einen Gesetzesentwurf vorzubereiten, der die Übernahme der [höfischen] Besitztümer einleiten könnte.“330 Der Wiener Hof führte somit bereits kurze Zeit nach dem Ende der Monar- chie ein Schattendasein. „Man sah den hofärarischen Besitz in der Öffent- lichkeit – bis zur Unterschrift des Staatsvertrages von Saint-Germain am 10. September 1919 – als ‚herrenloses Gut‘ und als Liquidationsmasse der Habsburgermonarchie an.“331 Auch über das weitere Schicksal der Fideikom- missbibliothek herrschte Ungewissheit. Diese nahm wie auch die ihr überge- ordnete Generaldirektion der allerhöchsten Privat- und Familienfonde im hö- fischen Gefüge eine Sonderstellung ein. Ebenso wie bei der Hofbibliothek war zu klären in welcher Weise die Fideikommissbibliothek fortbestehen sollte. Kaum war die Republik gegründet, stellte bereits eine Reihe an Instituti- onen wie das Staatsamt für Gewerbe, Industrie und Handel Ansprüche auf 329 StGBl 1918/5, § 7, https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=sgb&datum=1918&page =26&size=45 (abgerufen am 30.01.2021). 330 Auer, Auflösung, 179. 331 Scheutz, Hof, 107. Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 Metamorphosen einer Sammlung
Title
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Subtitle
Metamorphosen einer Sammlung
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2021
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-21308-6
Size
17.4 x 24.5 cm
Pages
1073
Categories
Geschichte Chroniken
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