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Dass das BKA und der Verfassungsschutz im Bereich des (digitalen) Rechtsextremis-
mus deutlich aufrüsten, kann als Hinweis gelten, dass die Behörden hier bisher zu
wenig getan haben. Die Bundesregierung versucht mit dem Netzwerkdurchsetzungs-
gesetz seit 2017 und ihrem Entwurf für ein Gesetz „zur Bekämpfung des Rechtsextre-
mismus und der Hasskriminalität“ von 2020 auch stärker gegen „Hassrede“ im Netz
vorzugehen (→ Friedensgutachten 2019, Kapitel 5). Die vorgesehenen Maßnahmen
leiden aber darunter, dass den Telemedienanbietern bzw. Online-Plattformen in vie-
len Fällen die Beurteilung darüber überlassen wird, was löschungspflichtig und den
Sicherheitsbehörden zu melden ist. Der Vorschlag von Bundestagspräsident Wolfgang
Schäuble, eine Klarnamenpflicht in sozialen Medien einzuführen, um strafrechtlich
relevante Inhalte besser zu verfolgen, ist wenig zielführend, da die Verbreitung von
Hass und Hetze häufig gar nicht anonym erfolgt.
Ob die im Gesetzentwurf vorgesehene Weiterleitung von IP-Adressen und Portnum-
mern an das BKA „auf Verdacht“ mit der Medien- und Informationsfreiheit vereinbar
ist und die Strafrechtsverschärfungen im Bereich Hasskriminalität tatsächlich den
Kern des Problems treffen, ist fraglich. So werden bereits seit längerer Zeit vorhande-
ne Instrumente zum Zurückdrängen von Hassrede nicht oder kaum angewendet. Es
mangelt hier also eher an der Rechtsdurchsetzung als an fehlenden Sanktionsmecha-
nismen. Strafbare Äußerungen werden häufig lediglich von den Online-Plattformen
entfernt, bleiben aber ansonsten ohne Sanktionen.
Um der Dynamik rechtsextremer Gewalt nachhaltig Herr zu werden, sind auch die
kulturellen Praktiken der radikalen Online-Milieus, aus denen rechtsextreme bzw.
fremdenfeindliche Täter kommen und von denen sie sich ermutigt fühlen, deutlich
stärker in den Blick zu nehmen. Hierzu bedarf es vor allem Personals, das mit den
transnationalen Online-Kulturen der extremen Rechten, ihren Codes und Referenz-
systemen vertraut ist. Entsprechende Anhaltspunkte ließen sich dann besser mit
anderen Auffälligkeiten abgleichen, die auf die Planung von Gewalttaten hinweisen,
z.B. das Beschaffen von Waffen oder die Teilnahme an Kampf- und Waffentrainings.
Wenngleich das Vorgehen gegen Hetze und Drohungen wichtig ist, um Ermunterungen
zur Gewalt zu unterbinden und Betroffene zu schützen, sollte zudem bedacht werden,
dass die Legitimation von rechtsextremer Gewalt nicht allein durch Hassrede erfolgt.
Eine wichtige Rolle spielen auch Bedrohungs- und Opfermythen, selbst wenn durch sie
nicht explizit zu Hass und Gewalt aufgerufen wird. Sie stammen aus dem militanten
Rechtsextremismus, wurden in jüngster Zeit aber von Parteien des rechten Spektrums
wie der AfD popularisiert. So warnte etwa der Ko-Fraktionsvorsitzende Alexander
Gauland auf dem Parteitag der AfD im Juni 2018 vor einem „Bevölkerungsaustausch“
(→ Fiedler 2018). Durch die Allgegenwart solcher Mythen können sowohl „besorgte
Bürger“ als auch militante Rechte eine Legimitation dafür finden, im Namen des Volks
zu handeln, bis hin zur Anwendung von Gewalt. Die Verbreitung von Bedrohungs- und Kulturelle Praktiken
der radikalen On-
line-Milieus müssen in
den Blick genommen
werden
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154 2020 / Eine neue Welle des Rechtsterrorismus / TRANSNATIONALE SICHERHEITSRISIKEN
Friedensgutachten 2020
Im Schatten der Pandemie: letzte Chance für Europa
- Title
- Friedensgutachten 2020
- Subtitle
- Im Schatten der Pandemie: letzte Chance für Europa
- Publisher
- transcript Verlag
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-8394-5381-0
- Size
- 21.0 x 28.5 cm
- Pages
- 162
- Keywords
- Frieden, Bewaffnete Konflikte, Sicherheit, Internationale Politik, Entwicklungszusammenarbeit, Krieg, Gewalt, Politik, Konfliktforschung, Globalisierung, Politikwissenschaft
- Category
- Recht und Politik