Page - 15 - in Gerichtsbarkeit und Gerichtssäulen der ehemaligen Herrschaft Hagen bei Linz
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hohen Adel, den Grafen, freien Herren und Ministerialen auf ihren Besitzungen zu. Diese
Gerichtsbarkeit haftete an dem Gut, nicht an der Person des Inhabers, welcher aber
Standesgenosse sein musste.39
Jeder vom Landesfürsten eingesetzte Richter bezog seine Gewalt von ihm und nicht
vom König, sprach im Namen des Landesfürsten Recht. Dieses Rechtsprechen wurde
durch die sogenannte Bannleihe begründet, die Übertragung der Gerichtsgewalt.
Zur Gerichtsbarkeit unter den Herren vWallsee, welche Hagen (ab dem Tode Hadmars
vWildberg-Storchenberg, Ende 1297) von 1298 bis 1483, ihrem Aussterben, als Allodium
[Eigengut] innehatten, ist zu bemerken, dass sie, ebenso wie die Grafen vSchaunberg
(Besitzer des Hagen 1483 bis Ende 1491) die Blutsgerichtsbarkeit besaßen. Sie stellten
im Landgericht ob der Enns Lehensbindungen zum niederen Adel her. Die Rechtspflege
wurde von Personen, welche von den Wallseern abhingen, besorgt, so traten ua die
Brüder vTann als wallseeische Landrichter in Erscheinung. 40
Neben den Hauptleuten, obersten Landrichtern und Amtleuten griff auch der Landesfürst
selbst zuweilen in die Verwaltung/Rechtssprechung seiner obderennsischen Gebiete ein,
in erster Linie mittels der vom Wiener Hof ausgehenden Mandate und bei Rechtsfällen,
welche das Auftreten des Herzogs als notwendig erscheinen ließen. So blieb in
bestimmten Fällen auch die Bestätigung der Landgerichtsurteile dem Landesfürsten
vorbehalten. Die Maßnahmen des Landesfürsten bereiteten gleichsam die Entstehung
einer größeren Einheit vor, schlussendlich des neuzeitlichen Landes ob der Enns. 41 Der
Inhalt der Mandate deckte sich weitgehend mit den Bestimmungen der
Dienstanweisungen für den Landmarschall bzw Hauptmann (1384, mit Einbeziehung
des Verhörs von Rittern und Knechten anstelle des Landesfürsten). 42
Im obderennsischen Landtaiding hielt man sich an die Normen des um 1300 kodifizierten
österreichischen Landrechtes. Interessanterweise soll die Formel „nach Recht des
Landes ob der Enns“ in den 1320-er Jahren erstmals in der Grafschaft Schaunberg in
Erscheinung getreten sein und im Wallseeischen Landgericht ob der Enns, und zwar in
der modifizierten Gewährleistungsformel „nach dem Recht im Lande zu Österreich und
ob der Enns“, welche gewissermaßen auf die Sonderstellung dieses Gebietes hinwies.
Nach 1330 griff das Recht des Landes ob der Enns auf das Gebiet der späteren
Hauptmannschaft über, auch nördlich der Donau auf die Wallseeischen Landgerichte
Waxenberg und Riedmark. Das Landgericht Waxenberg reichte von der Donau bis zur
böhmischen Grenze. Vermutlich schon unter den Wilhering-Waxenbergern bzw den
Hochfreien vGriesbach, welche Waxenberg und auch Hagen besaßen, aber zumindest
spätestens in der Zeit der Wallseeischen Inhabung des Hagen dürfte auch diese
Grundherrschaft zum Landgericht Waxenberg gehört haben, wo sie ua 1421 aufschien.43
Nach 1363 weist die Formel „nach Recht des Landes ob der Enns“ die Zugehörigkeit zur
Hauptmannschaft ob der Enns und zur Jurisdiktion des dortigen Hauptmannes auf,
welchen nur mit kurzen Intervallen beinahe ununterbrochen das Geschlecht der Herren
vWallsee stellte.44 Dementsprechend ist obige Formel 1365 auch in Schlierbach
39 Harth, Patrimonale Gerichtsbarkeit, 122; tractatus de juribus incorporalibus vom 13. März 1679. Codex
Austriacus, I, 581ff. Valentinitsch, Hexen/Zauberer, 112.
40 Schäffer, GHft Hagen/Linz, Bd I, Wallsee x. Schäffer, Adelsgeschlechter Hagen.
41 Kocher, Landgerichtsbarkeit, 107. Weltin, Hauptmannschaft, 61, 69, 70. AK Greillenstein, 28.
42 Weltin, Hauptmannschaft, 11, 79.
43 Weltin, Hauptmannschaft, 72ff. Pertlwieser, Schande, Folter…, 207. Schäffer, GHft Hagen/Linz, Bd I.
44 Weltin, Hauptmannschaft, 76f. vHabsburg-Lothringen, tel. PI 4. Mai 2004, und persönl. PI Schloss
Wallsee, 11. Oktober 2007.
Gerichtsbarkeit und Gerichtssäulen der ehemaligen Herrschaft Hagen bei Linz
- Title
- Gerichtsbarkeit und Gerichtssäulen der ehemaligen Herrschaft Hagen bei Linz
- Authors
- Hanna Schäffer
- Herbert Schäffer
- Publisher
- Eigenverlag Schäffer
- Location
- Linz
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 21.0 x 29.7 cm
- Pages
- 64
- Categories
- Geschichte Vor 1918