Page - 25 - in Gerichtsbarkeit und Gerichtssäulen der ehemaligen Herrschaft Hagen bei Linz
Image of the Page - 25 -
Text of the Page - 25 -
24
Sie standen, wie bereits erwähnt, direkt am Hauptweg durch den Hagen, der von Urfahr
heraufkommend, die Herrschaft betrat und durchlief. Da es vormals entlang der Donau
noch keine Straßenverbindung zwischen Urfahr und Puchenau gab, wurde dieser Weg als
Verbindung ins Mühlviertel, Richtung Lichtenberg und Gramastetten, sowie nach
Puchenau etc benutzt.
Blieb auch der Aufstellungsort der Gerichtssäulen derselbe, einst auf herrschaftlichem
Grund, an der Ecke der Herrschaft errichtet, so erfuhr das Umfeld selbst durch diverse
Käufe und Verkäufe der benachbarten Grundstücksbesitzer grundbücherlich zuweilen
eine geänderte Eintragung. Ursprünglich wie bei Untertanenhäusern üblich, als
„Dachtraufen-Häuseln“ ohne zugehörigen Grund- bzw Gartenanteil errichtet, erlangte
manches untertänige Haus durch Zukauf eines Gartengrundes von der Herrschaft,
allmählich eine flächenmäßige Grunderweiterung, und später ebenso durch nachbarlich-
Kaufvertrags-mäßige Abtretungen, Hinzufügungen/ Arrondierungen, was nicht nur im
Dorfe Hagen, sondern vielmehr speziell in der zugehörigen Ortschaft Urfahrwänd
eklatant in Erscheinung trat.89 Im Bereich der Urfahrwänd gehörte der Großteil der dort
zwischen Felswand und Donau errichteten Häuser zur Herrschaft Hagen, einige wenige
zur Herrschaft Puchenau. Letzteres hatte seine Ursache darin, dass Christoph Ernst
vSchallenberg, als er seine Herrschaft Hagen 1670 veräußerte, einige Häuser, so ua die
einträgliche alte Schiffmühle samt dem von ihm neu errichteten Gasthaus dabei, zu seiner
neuen Herrschaft Puchenau schlug.90
Auf die in urkundlichem Dunkel liegenden Anfänge des „Haken“/Hagen und seines
Umfeldes zurückblickend, scheinen im vorliegenden Konnex auch gewisse Orts- bzw
Begriffs-Bezeichnungs-Erwägungen beleuchtenswert:
Da die Hage(n)buche in früherer Zeit bekannterweise bevorzugt auch für Einfassungen
von Kult- und Malstätten (Gerichtsstätten) verwendet worden war und dieser
Begrenzungshag zuweilen in manchen Gebieten zur Namensbildung beigetragen hat,
wäre dies auch bezüglich einer eventuellen „Einfriedung“ des (in der vormaligen Schloss-
Überlieferung wiederholt erwähnten) Steinkreis- Kult- Areals samt Gerichtsstätte im
Gebiet dieser Grundherrschaft denkbar gewesen.
Univ. Prof. Dr. Ernst Burgstaller und HR Dr. Franz Pfeffer hielten aufgrund ihrer
diesbezüglichen langjährigen Recherchen und Begehungen eine Gerichtsstätte in
diesem Bereich für sehr wahrscheinlich, vertraten aber bezüglich der Entstehung des
Namens „Haken“ mit größter Überzeugung die Variante der überlieferten Namensbildung
nach dem in Steinen des Steinkreises eingeritzten Zeichen, l`, vermutlich einer Rune,
welches auch auf diversen Objekten [zB den alten Hauskennzeichnungstafeln und
89 Das Antwortschreiben des BDA dat. 5. Februar 2011 (richtig: 2012) stellt seine (neuerliche) Ablehnung der
Unterschutzstellung diesmal auf einen Grundstreifen- Zu- bzw Verkauf 1907 ab, welche Argumentation
jedoch bei genauer Betrachtung des Planes, der Zufahrt-, Haus- und Straßen-Verlaufslinie, des
Umkehrplatzes, des Wissens um die ursprünglichen "Dachtraufen"-Häusel- Gründe, die unmittelbar
anschließende Holzablage der ehem. Hoftaverne, etc absolut nicht nachvollziehbar erscheint. Die
Argumentation, die nachbarlichen Holzhütten wären an der Stelle der Säulen gestanden, wird durch
sämtliche vormaligen Berichte von Anrainern, Zeit- und Augen-Zeugen (ua Johann Rezac), neuerliche
Aussagen noch lebender ehem. Hüttenbenützer (ua Aloisia Bernecker), den Plan von 1907, Abmessungen
etc widerlegt, bzw pro Aufstellungsort in situ belegt. Grundverkäufe hatten den Standort nicht verändert,
niemand hätte die hohen Kosten und die Komplikation einer so "gewichtigen" Stein-Versetzung auf sich
genommen, lediglich Friedrich Tscherne galt in diesem Gebiet als sehr wohlhabend, und dieser verzichtete.
Schäffer, F. Tscherne, 101ff. Beobachter der BDA-Argumentation bzgl Eigentümerwechsel, Parzellen-
Verkauf etc verglichen die Situation der Säulen im Hagen mit jener des Innviertels, das ebenfalls den
Besitzer, nicht aber die "Lokalität" wechselte (ua Vorderegger, PI 25. Mai 2012).
90 Schäffer, GHft Hagen/Linz, Bd II, IV.
Gerichtsbarkeit und Gerichtssäulen der ehemaligen Herrschaft Hagen bei Linz
- Title
- Gerichtsbarkeit und Gerichtssäulen der ehemaligen Herrschaft Hagen bei Linz
- Authors
- Hanna Schäffer
- Herbert Schäffer
- Publisher
- Eigenverlag Schäffer
- Location
- Linz
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 21.0 x 29.7 cm
- Pages
- 64
- Categories
- Geschichte Vor 1918