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Geschichte
Vor 1918
Gerichtsbarkeit und Gerichtssäulen der ehemaligen Herrschaft Hagen bei Linz
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Page - 25 - in Gerichtsbarkeit und Gerichtssäulen der ehemaligen Herrschaft Hagen bei Linz

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24 Sie standen, wie bereits erwähnt, direkt am Hauptweg durch den Hagen, der von Urfahr heraufkommend, die Herrschaft betrat und durchlief. Da es vormals entlang der Donau noch keine Straßenverbindung zwischen Urfahr und Puchenau gab, wurde dieser Weg als Verbindung ins Mühlviertel, Richtung Lichtenberg und Gramastetten, sowie nach Puchenau etc benutzt. Blieb auch der Aufstellungsort der Gerichtssäulen derselbe, einst auf herrschaftlichem Grund, an der Ecke der Herrschaft errichtet, so erfuhr das Umfeld selbst durch diverse Käufe und Verkäufe der benachbarten Grundstücksbesitzer grundbücherlich zuweilen eine geänderte Eintragung. Ursprünglich wie bei Untertanenhäusern üblich, als „Dachtraufen-Häuseln“ ohne zugehörigen Grund- bzw Gartenanteil errichtet, erlangte manches untertänige Haus durch Zukauf eines Gartengrundes von der Herrschaft, allmählich eine flächenmäßige Grunderweiterung, und später ebenso durch nachbarlich- Kaufvertrags-mäßige Abtretungen, Hinzufügungen/ Arrondierungen, was nicht nur im Dorfe Hagen, sondern vielmehr speziell in der zugehörigen Ortschaft Urfahrwänd eklatant in Erscheinung trat.89 Im Bereich der Urfahrwänd gehörte der Großteil der dort zwischen Felswand und Donau errichteten Häuser zur Herrschaft Hagen, einige wenige zur Herrschaft Puchenau. Letzteres hatte seine Ursache darin, dass Christoph Ernst vSchallenberg, als er seine Herrschaft Hagen 1670 veräußerte, einige Häuser, so ua die einträgliche alte Schiffmühle samt dem von ihm neu errichteten Gasthaus dabei, zu seiner neuen Herrschaft Puchenau schlug.90 Auf die in urkundlichem Dunkel liegenden Anfänge des „Haken“/Hagen und seines Umfeldes zurückblickend, scheinen im vorliegenden Konnex auch gewisse Orts- bzw Begriffs-Bezeichnungs-Erwägungen beleuchtenswert: Da die Hage(n)buche in früherer Zeit bekannterweise bevorzugt auch für Einfassungen von Kult- und Malstätten (Gerichtsstätten) verwendet worden war und dieser Begrenzungshag zuweilen in manchen Gebieten zur Namensbildung beigetragen hat, wäre dies auch bezüglich einer eventuellen „Einfriedung“ des (in der vormaligen Schloss- Überlieferung wiederholt erwähnten) Steinkreis- Kult- Areals samt Gerichtsstätte im Gebiet dieser Grundherrschaft denkbar gewesen. Univ. Prof. Dr. Ernst Burgstaller und HR Dr. Franz Pfeffer hielten aufgrund ihrer diesbezüglichen langjährigen Recherchen und Begehungen eine Gerichtsstätte in diesem Bereich für sehr wahrscheinlich, vertraten aber bezüglich der Entstehung des Namens „Haken“ mit größter Überzeugung die Variante der überlieferten Namensbildung nach dem in Steinen des Steinkreises eingeritzten Zeichen, l`, vermutlich einer Rune, welches auch auf diversen Objekten [zB den alten Hauskennzeichnungstafeln und 89 Das Antwortschreiben des BDA dat. 5. Februar 2011 (richtig: 2012) stellt seine (neuerliche) Ablehnung der Unterschutzstellung diesmal auf einen Grundstreifen- Zu- bzw Verkauf 1907 ab, welche Argumentation jedoch bei genauer Betrachtung des Planes, der Zufahrt-, Haus- und Straßen-Verlaufslinie, des Umkehrplatzes, des Wissens um die ursprünglichen "Dachtraufen"-Häusel- Gründe, die unmittelbar anschließende Holzablage der ehem. Hoftaverne, etc absolut nicht nachvollziehbar erscheint. Die Argumentation, die nachbarlichen Holzhütten wären an der Stelle der Säulen gestanden, wird durch sämtliche vormaligen Berichte von Anrainern, Zeit- und Augen-Zeugen (ua Johann Rezac), neuerliche Aussagen noch lebender ehem. Hüttenbenützer (ua Aloisia Bernecker), den Plan von 1907, Abmessungen etc widerlegt, bzw pro Aufstellungsort in situ belegt. Grundverkäufe hatten den Standort nicht verändert, niemand hätte die hohen Kosten und die Komplikation einer so "gewichtigen" Stein-Versetzung auf sich genommen, lediglich Friedrich Tscherne galt in diesem Gebiet als sehr wohlhabend, und dieser verzichtete. Schäffer, F. Tscherne, 101ff. Beobachter der BDA-Argumentation bzgl Eigentümerwechsel, Parzellen- Verkauf etc verglichen die Situation der Säulen im Hagen mit jener des Innviertels, das ebenfalls den Besitzer, nicht aber die "Lokalität" wechselte (ua Vorderegger, PI 25. Mai 2012). 90 Schäffer, GHft Hagen/Linz, Bd II, IV.
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Gerichtsbarkeit und Gerichtssäulen der ehemaligen Herrschaft Hagen bei Linz
Title
Gerichtsbarkeit und Gerichtssäulen der ehemaligen Herrschaft Hagen bei Linz
Authors
Hanna Schäffer
Herbert Schäffer
Publisher
Eigenverlag Schäffer
Location
Linz
Date
2015
Language
German
License
PD
Size
21.0 x 29.7 cm
Pages
64
Categories
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